Mologen AG – Mitteilung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG und gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Mologen AG
Berlin
Gesellschaftsbekanntmachungen Mitteilung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG und gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG 27.11.2019

Mologen AG

Berlin

Mitteilung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG und
gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Der Vorstand der Mologen AG (ISIN DE000A2LQ900, WKN A2L Q90) (die „Gesellschaft“) hat am 22. November 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, unter Ausnutzung der von der Hauptversammlung am 29. August 2019 erteilten Ermächtigung (die „Ermächtigung 2019“) eine Wandelschuldverschreibung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre an ausgewählte Investoren zu begeben.

Die Wandelschuldverschreibung sieht, abhängig von der Anzahl der tatsächlich gezeichneten Teilschuldverschreibungen, einen Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 2.000.000,00 eingeteilt in bis zu 2.000 Teilschuldverschreibungen zu je EUR 1.000,00 sowie eine achtjährige Laufzeit vor (die „Wandelschuldverschreibung 2019/2027 II“). Weiter sieht die Wandelschuldverschreibung 2019/2027 II eine jährliche Festverzinsung in Höhe von 6,00 % sowie das Recht der Wandelanleihegläubiger vor, die Wandelanleihe 2019/2027 II in insgesamt bis zu 1.197.604 Aktien der Gesellschaft (entspricht rund 10 % des derzeit bestehenden Grundkapitals) zu einem anfänglichen Wandlungspreis in Höhe von EUR 1,67, nach Maßgabe der relevanten Anleihebedingungen zu wandeln. Der Wandlungspreis kann gemäß der Ermächtigung 2019 in Verbindung mit den näheren Bestimmungen der Anleihebedingungen unter bestimmten Umständen angepasst werden. Die Teilschuldverschreibungen sollen durch das am 29. August 2019 beschlossene, bereits zur Eintragung ins Handelsregister angemeldete und kurzfristig einzutragende Bedingte Kapital 2019 unterlegt werden.

Die Niederschrift der Hauptversammlung vom 29. August 2019 mit dem Wortlaut des Ermächtigungsbeschlusses, die noch zu fassenden Beschlüsse des Vorstands und des Aufsichtsrats über die tatsächliche Ausgabe der Wandelschuldverschreibung 2019/2027 II und eine Erklärung über die Ausgabe der Wandelschuldverschreibung 2019/2027 II sind bzw. werden beim Handelsregister, Amtsgericht Berlin, HRB 65633, hinterlegt.

 

Berlin, im November 2019

Mologen AG

Der Vorstand

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