Mologen AG

Mologen AG

Berlin

WKN: A2LQ90
ISIN: DE000A2LQ900

Mitteilung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

(Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung zum Bezug von auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) der Mologen AG)

Der Vorstand der MOLOGEN AG, Berlin (ISIN DE000A2LQ900 / WKN A2LQ90) (die Gesellschaft) hat mit Ausgabebeschluss vom 19. Dezember 2018 und mit Änderungsbeschluss vom 27. Dezember 2018 sowie mit Konkretisierungsbeschluss vom 17. Januar 2019, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats, beschlossen, unter teilweiser Ausnutzung der durch die Hauptversammlung der Gesellschaft am 08. Juni 2018 unter Tagesordnungspunkt 11 erteilten Ermächtigung, eine Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von EUR 2.707.050,00, unterteilt in Stück 270.705 Teilschuldverschreibungen, mit einer achtjährigen Laufzeit bis zum 20. Januar 2027, zu begeben (die Wandelanleihe 2019/2027).

Die Wandelanleihe 2019/2027 sieht eine quartalsweise Festverzinsung in Höhe von 6,00 % sowie das Recht des Wandelanleihegläubigers vor, die Wandelanleihe 2019/2027 in insgesamt bis zu 1.301.153 Aktien der Gesellschaft zu einem Wandlungspreis in Höhe von anfänglich EUR 2,0805 zu wandeln. Die Wandlungsrechte können auf Grundlage des gemäß § 4 Absatz 11 der Satzung der Mologen AG bestehenden bedingten Kapitals 2018 bedient werden. Den Aktionären wurde ein mittelbares Bezugsrecht auf die Teilschuldverschreibungen der Wandelanleihe 2019/2027 gewährt; für Spitzenbeträge wurde das Bezugsrecht ausgeschlossen.

Die Niederschrift der Hauptversammlung vom 08. Juni 2018 mit dem Wortlaut des Ermächtigungsbeschlusses sowie eine Erklärung über die Ausgabe der Wandelanleihe 2019/2027 wurden beim Handelsregister, Amtsgericht Berlin Charlottenburg, HRB 65633B, hinterlegt.

Berlin, im Januar 2019

Mologen AG

Der Vorstand

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats

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