Morgan Stanley Europe SE Frankfurt am Main – Bekanntmachung über die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln und Aufforderung gemäß § 214 Abs. 4 Satz 2 AktG an die Aktionäre, sich die neuen Aktien zuteilen zu lassen

Morgan Stanley Europe SE

Frankfurt am Main

Bekanntmachung über die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln und Aufforderung gemäß § 214 Abs. 4 Satz 2 AktG an die Aktionäre, sich die neuen Aktien zuteilen zu lassen

1.

Die außerordentliche Hauptversammlung der Morgan Stanley Europe SE („Gesellschaft“) vom 11. August 2022 hat beschlossen, das Grundkapital von EUR 1.051.000.000 um EUR 2.000.000.000 auf EUR 3.051.000.000 durch Ausgabe von 2.000.000.000 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Aktie aus Gesellschaftsmitteln zu erhöhen. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2022 gewinnberechtigt. Der Beschluss über die Kapitalerhöhung wurde am 9. September 2022 in das Handelsregister eingetragen. Den Aktionären stehen aufgrund ihres Bestandes an alten Aktien im Verhältnis 1.051:2.000 neue Aktien zu. Auf 1.051 alte, auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Aktie werden also 2.000 neue, auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Aktie ausgegeben.

2.

Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit gemäß § 214 Abs. 4 Satz 2 AktG aufgefordert, sich die neuen Aktien zuteilen zu lassen.

3.

Aktien, die nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Aufforderung zugeteilt worden sind, werden nach dreimaliger Androhung für Rechnung der Beteiligten verkauft.

 

Frankfurt am Main, den 14. September 2022

Morgan Stanley Europe SE

Der Vorstand

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