MorphoSys AG: Bekanntmachung nach § 221 Abs. 2 S. 3 AktG

MorphoSys AG

Planegg

– ISIN DE0006632003 –

Bekanntmachung nach § 221 Abs. 2 S. 3 AktG

Der Vorstand der MorphoSys AG („Gesellschaft“) (FSE: MOR; Prime Standard Segment; MDAX & TecDAX; NASDAQ: MOR) hat am 13. Oktober 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 2. Juni 2016 die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im Gesamtbetrag von EUR 325.000.000,00 mit einem Zinskupon von 0,625 % pro Jahr und einer regulären Laufzeit bis zum 16. Oktober 2025 beschlossen.

Die Wandelschuldverschreibungen wurden am 16. Oktober 2020 ausgegeben. Die Wandelschuldverschreibungen können, vorbehaltlich einer Anpassung des Wandlungspreises gemäß den Anleihebedingungen, zu einem Wandlungspreis von EUR 131,29 je Aktie gewandelt werden. Der Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen liegt das Bedingte Kapital 2016-I gemäß § 5 Abs. 6 (b) der Satzung der Gesellschaft zugrunde. Das Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft, die Wandelschuldverschreibungen zu zeichnen, wurde ausgeschlossen.

Die Erklärung über die Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen sowie der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung zur Ausgabe wurden beim Handelsregister des Amtsgerichts München zur Registernummer HRB 121023 hinterlegt.

 

Planegg, im Oktober 2020

Der Vorstand

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