MorphoSys AG: Beschluss über die Ausgabe neuer Aktien unter Ausschluss von Bezugsrechten

MorphoSys AG

Planegg

WKN: 663200
ISIN: DE0006632003

Bekanntmachung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
– Beschluss über die Ausgabe neuer Aktien unter Ausschluss von Bezugsrechten –

Der Vorstand der MorphoSys AG (FSE: MOR; Prime Standard Segment; MDAX & TecDAX; NASDAQ: MOR) hat am 16. Juli 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tage beschlossen, in teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2021-II das eingetragene Grundkapital der Gesellschaft von EUR 32.890.046,00 um EUR 1.337.552,00 auf EUR 34.227.598,00 durch die Ausgabe von 1.337.552 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie gegen Bareinlage zu erhöhen. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wurde auf der Grundlage der Ermächtigung in § 5 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen. Die neuen Aktien sind ab dem zum 1. Januar 2021 beginnenden Geschäftsjahr voll gewinnanteilsberechtigt.

Planegg, im Juli 2021

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.