MorphoSys AG: Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der MorphoSys AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex

MorphoSys AG

Planegg

Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der MorphoSys AG
zum Deutschen Corporate Governance Kodex („Kodex“)

Vorstand und Aufsichtsrat der MorphoSys AG erklären gemäß § 161 Aktiengesetz:

1.

Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 29. November 2020 (in ihrer am 11. März 2021 ergänzten und aktualisierten Fassung) hat die MorphoSys AG – mit den nachfolgend beschriebenen Ausnahmen – den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 16. Dezember 2019 („DCGK 2020“) entsprochen:

Die MorphoSys AG entspricht nicht der Empfehlung C.4 des DCGK 2020, wonach ein Aufsichtsratsmitglied, das nicht Mitglied des Vorstands einer börsennotierten Gesellschaft ist, nicht mehr als fünf Aufsichtsratsmandate in einer konzernexternen börsennotierten Gesellschaft oder vergleichbare Funktionen (in einer börsennotierten oder nicht börsennotierten Gesellschaft) wahrnehmen soll, wobei eine Bestellung zum Aufsichtsratsvorsitzenden doppelt gezählt wird. Das Mitglied des Aufsichtsrats Herr Dr. George Golumbeski hat derzeit insgesamt vier vergleichbare Funktionen in pharmazeutischen und biotechnologischen Unternehmen in Irland und den USA, hiervon zwei als Vorsitzender eines Board of Directors, inne. Herr Dr. Golumbeski‘s Positionen haben zu keinem Zeitpunkt in der Vergangenheit die Erfüllung seiner Pflichten als Mitglied des Aufsichtsrats der MorphoSys AG beeinträchtigt. Die MorphoSys AG stellt kontinuierlich sicher, dass Herr Dr. Golumbeski‘s Fokus auf die Geschäfte der MorphoSys AG durch diese Positionen nicht beeinträchtigt wird und dass Herr Dr. Golumbeski ausreichend Zeit hat, seine Aufgaben als Mitglied des Aufsichtsrats der MorphoSys AG mit der gebotenen Regelmäßigkeit und Sorgfalt wahrzunehmen.

Die MorphoSys AG entspricht nicht der Empfehlung C.5 des DCGK 2020, wonach Vorstandsmitglieder einer börsennotierten Gesellschaft nicht den Vorsitz eines Aufsichtsrats in einem konzernexternen börsennotierten Unternehmen übernehmen sollen. Der Vorstandsvorsitzende (CEO) der MorphoSys AG, Herr Dr. Jean-Paul Kress, hat die Funktion als Vorsitzender des Board of Directors eines französischen biopharmazeutischen Unternehmers inne, die er bereits vor seiner Ernennung zum Vorstandsmitglied der MorphoSys AG angenommen hatte und die zu keinem Zeitpunkt in der Vergangenheit die Erfüllung seiner Aufgaben als CEO der MorphoSys AG beeinträchtigt hat. Die MorphoSys AG stellt kontinuierlich sicher, dass Herr Dr. Kress‘ Fokus auf die Geschäfte der MorphoSys AG durch diese Position nicht beeinträchtigt wird und dass Herr Dr. Kress ausreichend Zeit hat, seine Aufgaben als CEO der MorphoSys AG mit der gebotenen Regelmäßigkeit und Sorgfalt wahrzunehmen.

2.

Die MorphoSys AG wird weiterhin – mit den oben unter Ziffer 1 beschriebenen Ausnahmen – den Empfehlungen des DCGK 2020 entsprechen.

Planegg, den 29. November 2021

MorphoSys AG

Für den Vorstand:

Dr. Jean-Paul Kress
Vorstandsvorsitzender

Für den Aufsichtsrat:

Dr. Marc Cluzel
Aufsichtsratsvorsitzender

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