MOTOREN AG Feuer, Overath – Bekanntmachung gemäß 97 Abs. 1 AktG – Statusverfahren betreffend den geplanten Wegfall des Aufsichtsrats der MOTOREN AG Feuer infolge Formwechsels

MOTOREN AG Feuer

Overath

Amtsgericht Köln, HRB 47522

Bekanntmachung gemäß 97 Abs. 1 AktG – Statusverfahren betreffend den geplanten Wegfall
des Aufsichtsrats der MOTOREN AG Feuer infolge Formwechsels

Bei der MOTOREN AG Feuer mit Sitz in Overath ist ein Aufsichtsrat gebildet, der sich aus drei Mitgliedern zusammensetzt. Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft durch Formwechsel in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) umzuwandeln ( 190 IT., 238 ff. UmwG).

Die gesetzlichen Bestimmungen über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung enthalten keine Verpflichtung zur Bildung eines Aufsichtsrats. Auch der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Formwechsel wird keine Bestimmung über die freiwillige oder notwendige Bildung eines Aufsichtsrats enthalten.

Da die Gesellschaft dauerhaft in der Regel nicht mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigt, liegen die Voraussetzungen des Mitbestimmungsgesetzes oder des Drittelbeteiligungsgesetzes für die Bildung eines Aufsichtsrats auch in Zukunft nicht vor. Der Vorstand ist daher der Ansicht, dass bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach Wirksamwerden des Formwechsels kein Aufsichtsrat zu bilden ist.

Rein vorsorglich soll hiermit ein Statusverfahren aufgrund des Wegfalls des Aufsichtsrats im Rahmen des Formwechsels der MOTOREN AG Feuer in eine GmbH durchgeführt werden. Die Aufsichtsratsmandate der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder werden mit der Eintragung des Formwechsels in das Handelsregister enden und ein neuer Aufsichtsrat wird nicht gebildet werden, falls nicht Antragsberechtigte gemäß 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger und nach Beginn des Aushangs dieser Mitteilung in allen inländischen Betrieben der Gesellschaft und ihrer Konzernunternehmen das nach 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht anrufen.

 

Overath, 18. Oktober 2022

Thomas Berger
Vorstandsvorsitzender

 
 

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