Mountain Alliance AG – Ordentliche Hauptversammlung

Mountain Alliance AG

München

Wertpapier-Kennnummer: A12UK0
ISIN: DE000A12UK08

Eindeutige Kennung des Ereignisses: ECF062022oHV

Einberufung der ordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, 29. Juni 2022, um 11:00 Uhr
(MESZ) stattfindenden, ordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung der Mountain Alliance
AG („Gesellschaft“) ein.

Die ordentliche Hauptversammlung findet als virtuelle Hauptversammlung ohne physische
Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten statt. Ort der Hauptversammlung im
Sinne des Aktiengesetzes ist Frei-Otto-Straße 6, 1. Stock, 80797 München.

Für die Aktionäre oder deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort
der Versammlung.

Die gesamte Versammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe des Gesetzes
über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht
zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie („COVID-19-Gesetz“) (Art. 2
des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz-
und Strafverfahrensrecht, Bundesgesetzblatt Teil I I 2020, S. 569 ff.) in seiner aktuellen
Fassung für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmächtigte im
Internet unter der Internetadresse

https:/​/​www.mountain-alliance.de/​de/​investor-relations/​hauptversammlung/​

im passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton übertragen; diese Übertragung
ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz
2 Aktiengesetz (nachfolgend „AktG“).

Tagesordnung:

Tagesordnungspunkt 1:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021, des gebilligten
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2021 sowie des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Die vorgenannten Unterlagen stehen im Internet unter

https:/​/​www.mountain-alliance.de/​de/​investor-relations/​hauptversammlung/​

zur Verfügung.

Zu diesem Tagungsordnungspunkt ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss
ist damit festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen die Hauptversammlung über
die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu
beschließen hätte, liegen nicht vor.

Tagesordnungspunkt 2:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
für das am 31. Dezember 2021 beendete Geschäftsjahr im Wege der Einzelentlastung folgenden
Beschluss zu fassen:

 
a)

„Dem Mitglied des Vorstands Manfred Danner wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung
erteilt.“

b)

„Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands Daniel Wild wird für das Geschäftsjahr 2021
Entlastung erteilt.“

Tagesordnungspunkt 3:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das am 31. Dezember 2021 beendete Geschäftsjahr im Wege der Einzelentlastung folgenden
Beschluss zu fassen:

 
a)

„Dem Mitglied des Aufsichtsrats Dr. Cornelius Boersch wird für das Geschäftsjahr 2021
Entlastung erteilt.“

b)

„Dem Mitglied des Aufsichtsrats Sandra Isabell Mann wird für das Geschäftsjahr 2021
Entlastung erteilt.“

c)

„Dem Mitglied des Aufsichtsrats Daniel S. Wenzel wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung
erteilt.“

d)

„Dem Mitglied des Aufsichtsrats Daniel Wild wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung
erteilt.“

e)

„Dem ehemaligen Mitglied des Aufsichtsrats Tim Schwenke wird für das Geschäftsjahr
2021 Entlastung erteilt.“

f)

„Dem ehemaligen Mitglied des Aufsichtsrats Dr. Nikola Dešković wird für das Geschäftsjahr
2021 Entlastung erteilt.“

g)

„Dem ehemaligen Mitglied des Aufsichtsrats Dr. Jens Neiser wird für das Geschäftsjahr
2021 Entlastung erteilt.“

Tagesordnungspunkt 4:

Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird für
das Geschäftsjahr 2022 zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer gewählt.
Die Wahl zum Abschlussprüfer erfolgt vorsorglich für den Fall, dass die Gesellschaft
die Kriterien der gesetzlichen Pflichtprüfung erfüllt.“

Tagesordnungspunkt 5:

Bewilligung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Gemäß § 13 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird die Vergütung für den Aufsichtsrat
von der Hauptversammlung festgelegt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats bis auf
Weiteres und beginnend mit dem Geschäftsjahr 2022 folgende Vergütung zu zahlen:

 
1.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats der Gesellschaft erhält pro Jahr EUR 20.000,00,
der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält pro Jahr EUR 15.000,00,
alle übrigen Aufsichtsratsmitglieder erhalten pro Jahr EUR 10.000,00 feste Vergütung,
jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung ist nach Ablauf des betreffenden
Geschäftsjahres der Gesellschaft zu bezahlen. Im Fall unterjährigen Eintritts oder
Ausscheidens wird die Vergütung zeitanteilig für jeden begonnenen Monat der Mandatstätigkeit
bezahlt. Die Zahlung ist im Falle des Ausscheidens binnen eines Monats nach Ausscheiden
des Aufsichtsratsmitglieds fällig.

2.

Die Gesellschaft ist berechtigt, auf ihre Kosten eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
mit einer jährlichen Prämie bezogen auf sämtliche Organmitglieder von insgesamt bis
zu EUR 25.000,00 für ihre Organe zu unterhalten, in die auch die Mitglieder des Aufsichtsrats
einbezogen sind, mit einer Deckungssumme in Höhe bis zu von EUR 8.000.000,00 je Schadensereignis
und pro Jahr.

Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung

Die Hauptversammlung wird vor dem Hintergrund der weiter anhaltenden COVID-19-Pandemie
mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft nach Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen
im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht
zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung
der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, Bundesgesetzblatt
Teil I 2020, S. 569 ff., nachfolgend „COVID-19-Gesetz“) in seiner aktuellen Fassung,
zuletzt geändert und bis zum 31. August 2022 verlängert durch das Gesetz zur Errichtung
eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze
vom 10. September 2021 (Bundesgesetzblatt Teil I 2021, S. 4147 ff.), als virtuelle
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
(mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten.

Die gesamte Hauptversammlung wird am 29. Juni 2022 ab 11:00 (MESZ) für die ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmächtigte live in Bild und Ton unter der Internetadresse

https:/​/​www.mountain-alliance.de/​de/​investor-relations/​hauptversammlung/​

im passwortgeschützten Internetservice übertragen. Diese Übertragung ermöglicht keine
Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.

Aktionäre, die die virtuelle Hauptversammlung im Internet verfolgen wollen, müssen
sich zuvor anmelden (siehe unten unter „Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung
im Internet und Stimmrechtsausübung“).

Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist ausgeschlossen.
Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich
im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Über den passwortgeschützten Internetservice können sich die Aktionäre (und ggf. deren
Bevollmächtigte) gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren sowie gemäß den nachfolgenden
Bestimmungen unter anderem zur Hauptversammlung anmelden, ihr Stimmrecht per elektronischer
Briefwahl ausüben, Vollmachten an Dritte sowie Vollmachten und Weisungen an die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen, Fragen einreichen oder Widerspruch
zu Protokoll erklären. Für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice ist
eine Zugangsberechtigung erforderlich. Einzelheiten hierzu finden sich unten im Abschnitt
„Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und Stimmrechtsausübung“.

Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und Stimmrechtsausübung

Zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und zur Ausübung ihres
Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung
rechtzeitig angemeldet haben und für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen
sind.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache spätestens
bis zum Ablauf des 22. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), unter der nachfolgenden Adresse,
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse in Textform (§ 126b BGB)

Mountain Alliance AG
c/​o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89/​889690633
E-Mail: mountain-alliance@better-orange.de

oder elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice unter

https:/​/​www.mountain-alliance.de/​de/​investor-relations/​hauptversammlung/​

gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren zugehen.

Die Better Orange IR & HV AG ist für die Anmeldung und die Entgegennahme von Gegenanträgen
und Wahlvorschlägen die Empfangsbevollmächtigte der Gesellschaft.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur,
wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Recht zur Verfolgung der
Hauptversammlung im Internet sowie für die Anzahl der einem Aktionär in der virtuellen
Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters
am Tage der Hauptversammlung maßgeblich.

Aus technischen Gründen werden allerdings im Zeitraum vom Ablauf des 22. Juni 2022
bis zum Schluss der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen
(sog. Umschreibestopp). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters
am Tag der Hauptversammlung dem Stand am Ende des Anmeldeschlusstages, dem 22. Juni
2022, 24:00 Uhr (MESZ) (sog. Technical Record Date). Der Umschreibestopp bedeutet
keine Sperre für die Verfügung über die Aktien. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge
nach dem 22. Juni 2022 bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings das Recht
zur Verfolgung der Hauptversammlung im Internet, die Stimmrechte sowie weitere sich
aus dem Aktienbesitz ergebende Rechte bis zum Schluss der Hauptversammlung nicht ausüben,
es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen.
In solchen Fällen bleiben das Recht zur Verfolgung der Hauptversammlung, die Stimmrechte
und weitere sich aus dem Aktienbesitz ergebenden Rechte bis zur Umschreibung noch
bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär.

Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen
sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen.

Intermediäre, wie insbesondere Kreditinstitute, und Aktionärsvereinigungen sowie diesen
gemäß § 135 AktG gleichgestellte Institutionen oder Personen dürfen das Stimmrecht
für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister
eingetragen sind, nur aufgrund einer Vollmacht ausüben. Näheres hierzu regelt § 135
AktG.

Zur Erleichterung der Anmeldung wird den Aktionären, die spätestens am 8. Juni 2022,
0:00 Uhr (MESZ), im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit
der Einladung zur virtuellen Hauptversammlung ein Anmeldeformular übersandt. Dieses
Anmeldeformular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.mountain-alliance.de/​de/​investor-relations/​hauptversammlung/​

zum Download bereit. Es kann zudem kostenfrei bei der Gesellschaft z. B. per Mail
unter

mountain-alliance@better-orange.de

angefordert werden.

Für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice ist eine Zugangsberechtigung
erforderlich. Aktionären, die spätestens am 8. Juni 2022, 0.00 Uhr (MESZ), im Aktienregister
der Gesellschaft eingetragen sind, werden die individuellen Zugangsdaten (Zugangskennung
und Zugangspasswort) zusammen mit der Einladung zur virtuellen Hauptversammlung zugesandt.

Bei Eintragungen in das Aktienregister erst nach diesem Zeitpunkt stehen für die Anmeldung
zur virtuellen Hauptversammlung jedoch die anderweitig eröffneten Möglichkeiten der
Anmeldung zur Verfügung. Sofern für die Anmeldung nicht das von der Gesellschaft versandte
Formular verwendet wird, ist durch eindeutige Angaben für eine zweifelsfreie Identifizierung
des sich anmeldenden Aktionärs zu sorgen, zum Beispiel durch die Nennung des vollständigen
Namens bzw. der vollständigen Firma des Aktionärs, der Anschrift und der Aktionärsnummer.
Die individuellen Zugangsdaten für den passwortgeschützten Internetservice werden
diesen Aktionären nach Eingang der Anmeldung bei der Gesellschaft zugesandt.

Verfahren für die Erteilung von Stimmrechtsvollmachten

Aktionäre, die die Hauptversammlung nicht persönlich verfolgen und/​oder ihr Stimmrecht
nicht persönlich ausüben möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, wie
z.B. durch einen Intermediär, insbesondere ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung,
andere Dritte oder einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben
lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgemäße Anmeldung gemäß dem vorstehenden
Abschnitt erforderlich.

Für die Erteilung der Vollmacht, deren Widerruf sowie den Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft genügt grundsätzlich die Textform (§ 126b BGB).

Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie
können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Rahmen
ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch (Unter-)Bevollmächtigung
der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Die Nutzung
des passwortgeschützten Internetservices durch einen Bevollmächtigten setzt voraus,
dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.

Wenn weder ein Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung noch ein Stimmrechtsberater
oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt
wird, kann die Vollmacht nach § 17 Abs. 2 Satz 3 der Satzung schriftlich, per Telefax
oder im Wege elektronischer Datenübertragung erteilt werden. Gleiches gilt für den
Widerruf einer Vollmacht.

Die Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft
erklärt werden. Ein Formular, das zur Vollmachtserteilung verwendet werden kann, wird
den Aktionären zusammen mit der Einladung zur virtuellen Hauptversammlung übersandt.
Entsprechende Formulare stehen ferner unter

https:/​/​www.mountain-alliance.de/​de/​investor-relations/​hauptversammlung/​

zum Download bereit.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann an die Gesellschaft spätestens bis zum 28.
Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Postanschrift, Telefaxnummer oder
E-Mail-Adresse

Mountain Alliance AG
c/​o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89/​889690633
E-Mail: mountain-alliance@better-orange.de

oder unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice unter

https:/​/​www.mountain-alliance.de/​de/​investor-relations/​hauptversammlung/​

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren übermittelt, geändert oder widerrufen werden.
Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft.

Am Tag der virtuellen Hauptversammlung können Vollmachten aus technischen Gründen
ausschließlich unter Nutzung des unter

https:/​/​www.mountain-alliance.de/​de/​investor-relations/​hauptversammlung/​

zugänglichen passwortgeschützten Internetservice gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren
erteilt, geändert oder widerrufen werden.

Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten
auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der
Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung
erübrigt sich in diesem Fall. Der Widerruf oder die Änderung einer bereits erteilten
Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten Übermittlungswegen jeweils bis zu den
vorstehend genannten Zeitpunkten unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Bei der Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern
oder einer diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person oder Institution
gilt § 135 AktG.

Für die Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung oder einer
bzw. eines anderen mit diesen durch § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person, Institution,
Unternehmens oder Vereinigung besteht ein Textformerfordernis weder nach dem Gesetz
noch nach der Satzung. Möglicherweise verlangen jedoch in diesen Fällen die zu Bevollmächtigenden
eine besondere Form der Vollmacht, da sie diese gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG (gegebenenfalls
in Verbindung mit § 135 Abs. 8 AktG) nachprüfbar festhalten müssen. Die möglicherweise
zu beachtenden Besonderheiten bitten wir bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu
erfragen.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter die Möglichkeit, sich durch weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen.

Ein Formular, das für die Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter verwendet werden kann, wird den Aktionären zusammen
mit der Einladung zur virtuellen Hauptversammlung übersandt. Es steht auch auf der
Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.mountain-alliance.de/​de/​investor-relations/​hauptversammlung/​

zum Download bereit.

Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
kann postalisch, per Telefax oder per E-Mail bis spätestens 28. Juni 2022, 24.00 Uhr
(MESZ), an die folgende Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse erfolgen:

Mountain Alliance AG
c/​o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89/​889690633
E-Mail: mountain-alliance@better-orange.de

Zudem können Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite
der Gesellschaft unter

https:/​/​www.mountain-alliance.de/​de/​investor-relations/​hauptversammlung/​

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren erteilt werden. Diese Möglichkeit der Erteilung
von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
steht bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 29. Juni
2022 zur Verfügung (der Versammlungsleiter wird rechtzeitig darauf hinweisen, wann
die Eingabemöglichkeit endet).

Für einen Widerruf der Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
oder die Änderung von Weisungen gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten
der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend.

Bei einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden.
Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den ihnen erteilten Weisungen
abzustimmen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur
Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Fragerechts
oder zur Stellung von Anträgen entgegen.

Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimmen im Wege elektronischer Kommunikation abgeben (Briefwahl).
Auch hierfür ist eine fristgemäße Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung entsprechend
den oben im Abschnitt „Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und
Stimmrechtsausübung“ genannten Bestimmungen erforderlich.

Die Stimmabgabe per Briefwahl kann elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten
Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.mountain-alliance.de/​de/​investor-relations/​hauptversammlung/​

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren erfolgen. Diese Möglichkeit der elektronischen
Briefwahl steht bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung
am 29. Juni 2022 zur Verfügung.

Über den passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft
unter

https:/​/​www.mountain-alliance.de/​de/​investor-relations/​hauptversammlung/​

können auch während der virtuellen Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen
etwaige zuvor im Wege der elektronischen Briefwahl über den passwortgeschützten Internetservice
erfolgte Stimmabgaben geändert oder widerrufen werden; der Versammlungsleiter wird
darauf rechtzeitig hinweisen.

Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung im Internet

Angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung
am 29. Juni 2022 ab 11:00 Uhr (MESZ) live im Internet in Bild und Ton im passwortgeschützten
Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.mountain-alliance.de/​de/​investor-relations/​hauptversammlung/​

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren verfolgen.

Für die Freischaltung der Internetübertragung über den passwortgeschützten Internetservice
ist die fristgemäße Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung entsprechend den oben
im Abschnitt „Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und Stimmrechtsausübung“
genannten Bestimmungen erforderlich.

Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Angemeldete Aktionäre oder deren Bevollmächtigte, die das Stimmrecht im Wege der elektronischen
Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung ausgeübt haben, haben die Möglichkeit, während
der Dauer der virtuellen Hauptversammlung am 29. Juni 2022 bis zu deren Schließung
durch den Versammlungsleiter über den passwortgeschützten Internetservice unter der
Internetadresse

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gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
zur Niederschrift des Notars gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz i.V.m.
§ 245 Nr. 1 AktG zu erklären.

Recht der Aktionäre auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen
ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft an folgende Adresse zu richten.

Mountain Alliance AG
c/​o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland

Das Verlangen muss der Gesellschaft gem. § 122 Abs. 2 AktG spätestens bis zum Ablauf
des 4. Juni 2022, 24.00 Uhr (MESZ), zugegangen sein. Entscheidend ist der Zeitpunkt
des Zugangs des Ergänzungsverlangens bei der Gesellschaft.

Die betreffenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor
dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien sind und
dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das Ergänzungsverlangen
halten, wobei § 70 AktG für die Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet.
Dabei ist § 121 Abs. 7 AktG entsprechend anzuwenden.

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 S.
3 COVID-19-Gesetz

Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und/​oder
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl
des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
(sofern Gegenstand der Tagesordnung) übersenden. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind
ausschließlich zu richten an:

Mountain Alliance AG
c/​o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89/​889690655
E-Mail: antraege@better-orange.de

Die Gesellschaft wird Gegenanträge zu einem Vorschlag des Vorstands und/​oder des Aufsichtsrats
zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge
gemäß § 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung
und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter

https:/​/​www.mountain-alliance.de/​de/​investor-relations/​hauptversammlung/​

veröffentlichen, wenn sie der Gesellschaft spätestens bis zum 14. Juni 2022, 24:00
Uhr (MESZ), unter der oben genannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen.
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären bleiben unberücksichtigt.

Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner etwaigen Begründung kann unter
den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen abgesehen werden. Wahlvorschläge
von Aktionären brauchen zusätzlich zu den Fällen von § 126 Abs. 2 AktG nicht zugänglich
gemacht werden, wenn diese nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der
vorgeschlagenen Person enthalten. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht
zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge
gestellt werden. Ordnungsgemäß gestellte und zulässige Gegenanträge und Wahlvorschläge,
die nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG im Vorfeld der Hauptversammlung bekannt gemacht wurden,
gelten gemäß § 1 Abs. 2 S. 3 COVID-19-Gesetz als in der Hauptversammlung gestellt,
wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär im Aktienregister
eingetragen ist und sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet hat.

Fragerecht gemäß § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz

Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19 Gesetz wird jedem ordnungsgemäß angemeldeten
Aktionär ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt.

Der Vorstand kann zudem festlegen, dass Fragen spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung
einzureichen sind (§ 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz, 2. Halbsatz). Hiervon hat der
Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats wie folgt Gebrauch gemacht: Die Fragen der
Aktionäre können bis spätestens 27. Juni 2022, 24.00 Uhr (MESZ), unter Nutzung des
passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.mountain-alliance.de/​de/​investor-relations/​hauptversammlung/​

gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren eingereicht werden. Später oder auf anderem
Weg bei der Gesellschaft eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt.

Der Vorstand entscheidet gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz nach pflichtgemäßem,
freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Fragen in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt.
Der Vorstand behält sich zudem vor, Fragen vorab auf der Internetseite der Gesellschaft
zu beantworten.

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.

Im Hinblick auf die Ausübung des Fragerechts sind die vorgenannten Ausführungen gleichermaßen
auf Bevollmächtigte der Aktionäre mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter anwendbar.

Informationen zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende
Kategorien Ihrer personenbezogenen Daten: Kontaktdaten (z.B. Ihre E-Mail-Adresse),
erforderliche Angaben zu Namensaktien (Ihr Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Adresse
sowie die Stückzahl der Aktien oder Ihre Aktiennummern) und Verwaltungsdaten (z.B.
die HV-Ticket-Nummer, Zugangskennung, Zugangspasswort) sowie gegebenenfalls Name,
Vorname, Anschrift und E-Mail-Adresse und Verwaltungsdaten (z.B. die HV-Ticket-Nummer,
Zugangskennung, Zugangspasswort) des vom jeweiligen Aktionär benannten Aktionärsvertreters.

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert
auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (nachfolgend „DSGVO“). Danach
ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur
Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Gesellschaft ist rechtlich
verpflichtet, ein Aktienregister zu führen und die Hauptversammlung der Aktionäre
durchzuführen. Um diesen Pflichten nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten
Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen
Daten können Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden.

Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten des
Verantwortlichen lauten:

Mountain Alliance AG
Vorstand
Theresienstraße 40
D-80333 München
Tel.: +49 89 2314141 – 00
E-Mail: ir@mountain-alliance.de

Personenbezogene Daten, die Sie betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben.
Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Gesellschaft
zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung
beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um Hauptversammlungsdienstleister, Rechtsanwälte
oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem
Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.

Die oben genannten Daten werden nach Beendigung der Hauptversammlung gelöscht, es
sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung
von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung
erforderlich. Die Angaben zu Namensakten werden nicht gelöscht, solange Sie Inhaber
der Aktien sind und das Teilnehmerverzeichnis der Hautversammlung muss aufgrund von
gesetzlichen Vorgaben 2 Jahre lang aufbewahrt werden.

Sie haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wurden,
auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben Sie das Recht auf
Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von
zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig
verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine
gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO
entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Übertragung sämtlicher von
Ihnen an uns übergebener Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf „Datenportabilität“).

Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an

ir@mountain-alliance.de

Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

 

München, im Mai 2022

Mountain Alliance AG

Der Vorstand

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