Mountain Partners AG mit Cornelius Boersch und Daniel Wenzel an der Spitze plant IPO (Börsengang) – Ein guter Tipp für Akteinkäufer?

Das Unternehmen Maountain Partners AG kennen wir vom Produkt “Internet-Stars” her. Einem Fonds, den wir aus dem Umfeld von Jörg Schmolinski und Stefan Klaile kennen. Gerade mit dem Unternehmen Mountain Partners war man groß in die Werbung gegangen, dessen unternehmerische Kompetenz wollte man nutzen, um dann in ausgewählte Assets zu investieren. Hierzu kann man in einem Prospekt des Unternehmens Internet-Stars lesen: Die Mountain Partners Group ist über ihre verschiedenen Vehikel an über 100 Unternehmen beteiligt.

Internet und E-Commerce bilden einen von drei thematischen Schwerpunkten, auf welche die Gruppe strategisch fokussiert ist. Durch ihre zahlreichen Beteiligungen und ihr umfangreiches Netzwerk in diesem Bereich hält die Mountain Partners Group engen Kontakt zu Unternehmen, deren Geschäftsmodelle im Bereich E-Commerce oder in benachbarten Marktsegmenten angesiedelt sind. Ihren exklusiven Zugang zu diesen Firmen stellt sie dem Fonds zur Verfügung und unterstützt die Internet Stars Beteiligungs GmbH mit ihrer langjährigen Erfahrung und Branchenkenntnis bei der Auswahl geeigneter Zielunternehmen für das Fondsuniversum. Nun soll das Unternehmen Internet Stars einen Betrag von knapp 100.000 Euro, auf Anraten des Unternehmens Moutain Partners AG, in ein Münchner Schmuckunternehmen investiert haben. Bei dem Unternehmen handelt es sich um das Unternehmen Pearlfection. Genau über dieses Unternehmen wurde aber am 11. März 2015 das Insolvenzverfahren eröffnet, wie man dem aktuellen Eintrag im Unternehmensregister entnehmen kann.

 

In dem Verfahren über den Antrag d.  Pearlfection GmbH, Gollierstraße 70, 80933 München, vertreten durch den  Geschäftsführer Ernst Hendrik, Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 170052
– Schuldnerin –

Geschäftszweig: Nationaler und Internationaler Schmuckhandel über das Internet  auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird am 11.03.2015
um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Jaffé
Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München
Telefon: +49(89)2554870
Telefax: +49(89)25548710
Email: info@jaffe-rae.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 27.04.2015 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100/101 (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt
auf

Dienstag, 26.05.2015
10:00 Uhr
Sitzungssaal 102, 1., Infanteriestraße 5, Amtsgericht München

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des gem.
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Dienstag, 26.05.2015
10:00 Uhr
Sitzungssaal 102, 1., Infanteriestraße 5, Amtsgericht München

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28
Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese  erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.  Der Antrag ist am 22.01.2015 beim Insolvenzgericht München eingegangen.

Amtsgericht München – Insolvenzgericht – 12.03.2015

Eintrag Ende

Nun kann nicht jedes Geschäft von Erfolg gekrönt sein, aber an der Kompetenz des Unternehmens Moutain Partners kann man aufgrund solcher “Tipps” natürlich dann schon Zweifel bekommen. Was ist eigentlich mit den ganezn Unternehmen, in die das Unternehmen Mountain Partners investiert hat, geworden? Läuft das alles zur Zufriedenheit oder will man sich durch einen IPO (Börsengang) nur des gesamten Ballsats entledigen, schnelle Kasse machen und dann die Anleger mit den Problemen stehen lassen. Wir raten jedem Anleger, der sich mit dem Gedanken trägt Aktien des Unternehmens Mountain Partners zu erwerben, zur genauen Prüfung des Geschäftsmodelles des Unternehmens und der wirtschaftlichen IST-Situation der Unternehemn an denen Mounatain Partners beteiligt ist. Nicht das Sie sich mit den Aktien dann “Probleme” einkaufen anstatt Rendite.

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