MPC Münchmeyer Petersen Capital AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

MPC Münchmeyer Petersen Capital AG

Hamburg

WKN A1TNWJ /​ ISIN DE000A1TNWJ4

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
(virtuelle Hauptversammlung)

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 27. April 2022, 10:00 Uhr
(MESZ), stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der MPC Münchmeyer Petersen Capital
AG mit Sitz in Hamburg ein.

Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne die physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) in den Geschäftsräumen
der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG, Palmaille 67, 22767 Hamburg, abgehalten.

Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort
der Versammlung.

Für die angemeldeten Aktionäre der Gesellschaft bzw. ihre Bevollmächtigten wird die
gesamte Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.mpc-capital.de/​HV

im passwortgeschützten Internetservice live in Bild und Ton im Internet übertragen; diese Übertragung ermöglicht keine Teilnahme
an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG. Die Stimmrechtsausübung
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl
(einschließlich elektronischer Briefwahl) oder durch Vollmachtserteilung an die gesellschaftsbenannten
Stimmrechtsvertreter.

 
I.

Tagesordnung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses,
des zusammengefassten Lageberichts des Vorstands zur Gesellschaft und zum Konzern
sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Die vorgenannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung näher erläutert. Sie können
ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft
im Bereich Investor Relations /​ Hauptversammlung unter

www.mpc-capital.de/​HV

eingesehen werden. Die vorgenannten Unterlagen werden dort auch während der Hauptversammlung
zugänglich sein.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss
gebilligt; damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Eine Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 wird daher entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nicht erfolgen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft des Geschäftsjahres
2021 in Höhe von EUR 4.475.065,00 wie folgt zu verwenden:

Ein Teilbetrag von EUR 4.229.818,08 wird zur Zahlung einer Dividende von EUR 0,12
je Aktie auf die insgesamt 35.248.484 dividendenberechtigten Aktien verwandt, und
der aus diesem Teilbetrag auf die von der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung
gehaltenen eigenen Aktien entfallende Betrag wird auf neue Rechnung vorgetragen;

der verbleibende Teilbetrag von EUR 245.246,92 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Dividende wird ab dem 2. Mai 2022 ausgezahlt.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: Die Mitglieder des Vorstands
im Geschäftsjahr 2021 werden für diesen Zeitraum entlastet.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: Die Mitglieder des Aufsichtsrats
im Geschäftsjahr 2021 werden für diesen Zeitraum entlastet.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:

Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das am 31. Dezember 2022 ablaufende Geschäftsjahr bestellt.
Zugleich wird die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Prüfer für
eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2022 bestellt,
soweit diese erfolgt.

II.

Informationen zur Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

Mit Rücksicht auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie hat der Vorstand mit Zustimmung
des Aufsichtsrats entschieden, dass die Hauptversammlung nach Maßgabe des Gesetzes
über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht
zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung
der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom
27. März 2020, Bundesgesetzblatt I 2020, S. 569, in seiner aktuellen Fassung, nachfolgend
„COVID-19-Gesetz“), dessen Geltung durch das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe
2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen
und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz
2021 – AufbhG 2021) vom 10. September 2021 bis einschließlich zum 31. August 2022
verlängert wurde, als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten wird.

Eine Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der
Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter) vor Ort ist daher
ausgeschlossen. Sie können jedoch die gesamte Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung
über den passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.mpc-capital.de/​HV

live im Internet verfolgen.

Die Möglichkeit, die gesamte Hauptversammlung im Internet zu verfolgen, besteht jedoch
nur für Aktionäre, die sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und ihren
Anteilsbesitz nachgewiesen haben (vgl. dazu die näheren Hinweise unten im Abschnitt
III.), bzw. ihre Bevollmächtigten. Dies gilt entsprechend für die Ausübung des Stimmrechts.

Die Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton begründet zudem kein Teilnahmerecht
der Aktionäre an der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation im Sinne
von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG (Online-Teilnahme).

Die Stimmrechtsausübung durch die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich
im Wege der Briefwahl (einschließlich elektronischer Briefwahl) oder durch Vollmachtserteilung
an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter (vgl. dazu die näheren
Hinweise unten im Abschnitt IV.).

 
III.

Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und Nachweis des Anteilsbesitzes

Zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und zur Ausübung der Aktionärsrechte,
insbesondere des Stimmrechts, sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig
vor der Hauptversammlung in Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet
und der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Als Nachweis reicht ein Nachweis des
Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus. Der Nachweis
des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung,
d. h. auf Mittwoch, 6. April 2022, 00:00 Uhr (MESZ), zu beziehen (Nachweisstichtag)
und muss der Gesellschaft ebenso wie die Anmeldung für die Hauptversammlung in Textform
unter folgender Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse bis spätestens Mittwoch,
20. April 2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen:

 

MPC Münchmeyer Petersen Capital AG
c/​o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 889 690 633
E-Mail: anmeldung@better-orange.de

Nach Eingang von Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter
der oben genannten Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse werden die Zugangsdaten
für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.mpc-capital.de/​HV

übersandt („HV-Ticket“). Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und
Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

 
IV.

Ausübung des Stimmrechts

Aktionäre, die sich form- und fristgerecht angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes
erbracht haben, können ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl (einschließlich elektronischer
Briefwahl) oder der Vollmachtserteilung ausüben.

1. Verfahren der Stimmrechtsausübung im Wege der Briefwahl (einschließlich elektronischer
Briefwahl)

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihre Stimmen, auch ohne an der Hauptversammlung
teilzunehmen, schriftlich oder im Wege der elektronischen Kommunikation abgeben (Briefwahl).

Briefwahlstimmen können bis spätestens 26. April 2022, 24:00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Postanschrift

 

MPC Münchmeyer Petersen Capital AG
c/​o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland

oder ab dem 6. April 2022 bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 27. April 2022 unter Nutzung des auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.mpc-capital.de/​HV

zugänglichen passwortgeschützten Internetservice gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren
abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Für die Fristwahrung ist der Eingang des
jeweiligen Votums bei der Gesellschaft entscheidend.

Ein entsprechendes Formular zur Abgabe von Briefwahlstimmen wird nach ordnungsgemäßer
Anmeldung und Anteilsbesitznachweis zugesandt und steht auch auf der Internetseite
der Gesellschaft unter

www.mpc-capital.de/​HV

zum Download zur Verfügung.

Die vorstehenden Ausführungen gelten für die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl durch
einen Bevollmächtigten entsprechend.

2. Verfahren bei Vollmachtserteilung an Dritte

Aktionäre können sich auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär,
eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer
Wahl, vertreten und ihr Stimmrecht und sonstige Rechte durch den Bevollmächtigten
ausüben lassen. Bei einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
sind die unten in Abschnitt IV.3 dargestellten Besonderheiten zu beachten.

Auch in allen Fällen einer Bevollmächtigung bedarf es der fristgerechten Anmeldung
und des Nachweises des Anteilsbesitzes. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine
Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Bevollmächtigte (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) können ebensowenig
wie Aktionäre physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht
für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl (einschließlich
elektronischer Briefwahl) oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Die Nutzung des passwortgeschützten
Internetservice durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte
die entsprechenden Zugangsdaten erhält.

Wenn weder Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater noch diesen gemäß
§ 135 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen bevollmächtigt werden, bedürfen
die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft der Textform (§ 126 b BGB).

Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater
oder eine nach § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der Stimmrechtsausübung
bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende
Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt,
weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher
die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der
Vollmacht abzustimmen.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft spätestens bis zum 26. April 2022, 24:00 Uhr (MESZ), unter der folgenden genannten Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse

 

MPC Münchmeyer Petersen Capital AG
c/​o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 889 690 655
E-Mail: mpc-capital@better-orange.de

oder ab dem 6. April 2022 unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice auf
der Internetseite der Gesellschaft unter

www.mpc-capital.de/​HV

gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren vor und während der virtuellen Hauptversammlung
übermittelt werden. Für die Fristwahrung ist jeweils der Eingang bei der Gesellschaft
maßgeblich.

Am Tag der virtuellen Hauptversammlung am 27. April 2022 können Vollmachten ausschließlich
über den passwortgeschützten Internetservice gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren
abgegeben, geändert oder widerrufen werden, der auf der Internetseite der Gesellschaft
unter

www.mpc-capital.de/​HV

zugänglich ist.

Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten
auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der
Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung
erübrigt sich in diesem Fall.

Für den Widerruf oder die Änderung einer Vollmacht gelten die vorstehenden Ausführungen
zu den Übermittlungswegen und den Zeitpunkten, bis zu denen die Übermittlungswege
jeweils zur Verfügung stehen, entsprechend.

Aktionäre, die eine andere Person bevollmächtigen möchten, können für die Erteilung
einer Vollmacht das Formular verwenden, welches nach ordnungsgemäßer Anmeldung und
Nachweis des Anteilsbesitzes zugeschickt wird. Ein entsprechendes Formular steht auch
auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.mpc-capital.de/​HV

zum Download zur Verfügung.

3. Verfahren bei Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Angemeldete Aktionäre können sich auch durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Bitte beachten Sie, dass Vollmachten an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft mit Weisungen versehen sein müssen. Die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft sind verpflichtet, das Stimmrecht zu den Tagesordnungspunkten ausschließlich
gemäß den Weisungen des Aktionärs zu den in der Einberufung der Hauptversammlung bekannt
gemachten Beschlussvorschlägen der Verwaltung auszuüben. Den Stimmrechtsvertretern
steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Die Beauftragung
der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Widerspruchserklärung sowie der Stellung
von Anträgen und Fragen ist nicht möglich.

Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können per
Post, Fax oder E-Mail an die vorstehend im Abschnitt „2. Verfahren bei Vollmachtserteilung
an Dritte“ genannte Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse bis spätestens 26. April 2022, 24:00 Uhr (MESZ), oder unter Nutzung des auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.mpc-capital.de/​HV

zugänglichen passwortgeschützten Internetservice gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren
bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 27. April 2022 erteilt, geändert oder widerrufen werden. Für die Fristwahrung ist jeweils der Eingang
bei der Gesellschaft maßgeblich.

Ein entsprechendes Formular wird nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Anteilsbesitznachweis
zugesandt und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.mpc-capital.de/​HV

zum Download zur Verfügung.

 
V.

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz
3 COVID-19-Gesetz

Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat
zu bestimmten Punkten der Tagesordnung (nebst einer etwaigen Begründung) sowie Wahlvorschläge
zur Wahl von Abschlussprüfern und – sofern Gegenstand der Tagesordnung – von Aufsichtsräten
übersenden. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:

 

MPC Münchmeyer Petersen Capital AG
c/​o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 889 690 655
E-Mail: mpc-capital@better-orange.de

Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge zu einem Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats
zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge
gemäß § 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs, ggf. einer Begründung und
einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter

www.mpc-capital.de/​HV

zugänglich machen, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung,
also spätestens bis zum 12. April 2022, 24:00 Uhr (MESZ), unter der oben genannten Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen. Anderweitig
adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären bleiben unberücksichtigt.

Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags und ggf. seiner Begründung
kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen.
Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn
sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge
von Aktionären außerdem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht den
Namen der vorgeschlagenen Person, den ausgeübten Beruf und Wohnort enthalten.

Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 AktG zugänglich
zu machen sind, gelten gemäß § 1 Absatz 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz als in der Hauptversammlung
gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär
ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

 
VI.

Fragerecht der Aktionäre gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz

Ordnungemäß angemeldete Aktionäre haben das Recht, im Wege der elektronischen Kommunikation
Fragen zu stellen (vgl. § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 COVID-19-Gesetz). Der Vorstand entscheidet
nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet (vgl. § 1 Abs. 2 S.
2 COVID-19-Gesetz). Er kann insbesondere Fragen und deren Beantwortung zusammenfassen,
wenn ihm dies sinnvoll erscheint. Ein weitergehendes Auskunftsrecht für Aktionäre
besteht nicht.

Etwaige Fragen der Aktionäre sind bis spätestens einen Tag vor der Versammlung, d.h.
bis spätestens 25. April 2022, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation über den auf der Internetseite
der Gesellschaft unter

www.mpc-capital.de/​HV

zugänglichen passwortgeschützten Internetservice gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren
einzureichen.

Nach Ablauf der vorstehend genannten Frist können eingereichte Fragen nicht berücksichtigt
werden. Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.

 
VII.

Erklärung von Widersprüchen zu Protokoll

Aktionären oder Bevollmächtigten, die das Stimmrecht ausgeübt haben, wird gemäß §
1 Abs. 2 Nr. 4 COVID-19-Gesetz in Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG unter Verzicht auf
das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung die Möglichkeit eingeräumt,
gegen Beschlüsse der Hauptversammlung Widerspruch zur Niederschrift zu erklären. Der
Widerspruch kann ausschließlich auf elektronischem Wege über den auf der Internetseite
der Gesellschaft unter

www.mpc-capital.de/​HV

zugänglichen passwortgeschützten Internetservice gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren
ab der Eröffnung der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter
erklärt werden.

 
VIII.

Informationen zum Datenschutz

Die MPC Münchmeyer Petersen Capital AG verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Vorname,
Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer
der Anmeldebestätigung (HV-Ticket) des Aktionärs sowie gegebenenfalls Name, Vorname,
Anschrift und E-Mail-Adresse des vom jeweiligen Aktionär benannten Aktionärsvertreters)
auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte
im Rahmen der Hauptversammlung der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG zu ermöglichen.

Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung
zur Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt die depotführende Bank deren personenbezogene
Daten an die Gesellschaft.

Die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung
der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung
dieser personenbezogenen Daten ist die MPC Münchmeyer Petersen Capital AG die verantwortliche
Stelle; Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung
i.V.m. §§ 118 ff. AktG. Die MPC Münchmeyer Petersen Capital AG speichert Ihre personenbezogenen
Daten, solange es für die Erfüllung der vorstehend genannten Pflichten erforderlich
ist.

Der Dienstleister der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG, der zum Zwecke der Ausrichtung
der Hauptversammlung beauftragt wurde, erhält von der MPC Münchmeyer Petersen Capital
AG nur solche personenbezogenen Daten der Aktionäre und ggf. ihrer Aktionärsvertreter,
die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeitet
die Daten ausschließlich nach Weisung der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG im Rahmen
einer schriftlich vereinbarten Auftragsdatenvereinbarung.

Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs-
und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie
ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese
Rechte können Sie gegenüber der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG unentgeltlich über
die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB
Julia Dönch, M.A.
Schöttlestraße 8
70597 Stuttgart
Phone: +49 711 9764 204
E-Mail: julia.doench@cms-hs.com

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art.
77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten ebenfalls unter den zuvor angegebenen
Kontaktdaten.

 

Hamburg, im März 2022

MPC Münchmeyer Petersen Capital AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.