MPC Münchmeyer Petersen Capital AG, Hamburg – Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG bezgl. MPC Münchmeyer Petersen Capital AG Anteil 25 %

MPC Münchmeyer Petersen Capital AG

Hamburg

Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG

 
1.

Die MPC Münchmeyer Petersen & Co. GmbH, Hamburg, Deutschland, hat uns gemäß § 20 Abs.
1 und 3 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar und ohne Hinzurechnung von Aktien nach
§ 20 Abs. 2 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien an der MPC Münchmeyer Petersen
Capital AG gehört. Dies hatte uns die MPC Münchmeyer Petersen & Co. GmbH im Oktober
2016 (damals firmierend unter „MPC lndustries GmbH“) bereits mitgeteilt.

2.

Die MPC Participia GmbH, Hamburg, Deutschland, hat uns gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt,
dass ihr, auch unter Berücksichtigung von Zurechnungen nach § 20 Abs. 2 AktG oder
§ 16 Abs. 4 AktG, keine Mehrheitsbeteiligung an der MPC Münchmeyer Petersen Capital
AG mehr gehört. Dies hatte uns die MPC Participia GmbH im Juni 2016 bereits mitgeteilt.

Weiter hat uns die MPC Participia GmbH gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihr,
auch unter Berücksichtigung von Zurechnungen nach § 20 Abs. 2 AktG oder § 16 Abs.
4 AktG, weniger als der vierte Teil der Aktien der MPC Münchmeyer Petersen Capital
AG gehört.

3.

Herr Axel Octavio Schroeder, Deutschland, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt,
dass ihm mittelbar kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG und ohne Hinzurechnung
von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien an der MPC Münchmeyer
Petersen Capital AG gehört.

Weiterhin haben uns die OCTAVIO Capital GmbH, Hamburg, Deutschland, und die OCTAVIO
Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Deutschland, gemäß § 20 Abs. 1 und
3 AktG mitgeteilt, dass ihnen jeweils mittelbar kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4
AktG und ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG mehr als der vierte Teil
der Aktien an der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG gehören. Die Zurechnung der Aktien
erfolgt jeweils bis zu dem jeweiligen mitteilenden Unternehmen über die nachfolgend
absteigend dargestellte Beteiligungskette:

1. Axel Octavio Schroeder
2. OCTAVIO Capital GmbH
3. OCTAVIO Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH

Weiterhin hat uns die OCTAVIO Capital GmbH in ihrer Eigenschaft als teilweise Gesamtrechtsnachfolgerin
der Quintance GmbH, vormals geschäftsansässig Palmaille 67, 22767 Hamburg, gemäß §
20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass die Quintance GmbH im Wege der Umwandlung durch Aufspaltung
erloschen ist und der Quintance GmbH somit, auch unter Berücksichtigung von Zurechnungen
nach § 20 Abs. 2 AktG oder § 16 Abs. 4 AktG, keine Aktien der MPC Münchmeyer Petersen
Capital AG mehr gehören.

4.

Herr Dr. Axel Schroeder, Deutschland, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass
ihm mittelbar kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG und ohne Hinzurechnung von Aktien
nach § 20 Abs. 2 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien an der MPC Münchmeyer Petersen
Capital AG gehört.

Weiterhin haben uns die Elbrock Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, Deutschland,
und die Elbrock GmbH, Hamburg, Deutschland, gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG mitgeteilt,
dass ihnen jeweils mittelbar kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG und ohne Hinzurechnung
von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien an der MPC Münchmeyer
Petersen Capital AG gehören. Die Zurechnung der Aktien erfolgt jeweils bis zu dem
jeweiligen mitteilenden Unternehmen über die nachfolgend absteigend dargestellte Beteiligungskette:

1. Dr. Axel Schroeder
2. Elbrock Beteiligungsgesellschaft mbH
3. Elbrock GmbH

Weiterhin hat uns die Elbrock Beteiligungsgesellschaft mbH in ihrer Eigenschaft als
teilweise Gesamtrechtsnachfolgerin der Quintance GmbH, vormals geschäftsansässig Palmaille
67, 22767 Hamburg, gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass die Quintance GmbH im Wege
der Umwandlung durch Aufspaltung erloschen ist und der Quintance GmbH somit, auch
unter Berücksichtigung von Zurechnungen nach § 20 Abs. 2 AktG oder § 16 Abs. 4 AktG,
keine Aktien der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG mehr gehören.

5.

Herr Dr. John Benjamin Schroeder, Deutschland, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt,
dass ihm mittelbar kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG und ohne Hinzurechnung
von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien an der MPC Münchmeyer
Petersen Capital AG gehört.

Weiterhin haben uns die EMILY Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, Deutschland,
und die EMILY Asset Management GmbH, Hamburg, Deutschland, gemäß § 20 Abs. 1 und 3
AktG mitgeteilt, dass ihnen jeweils mittelbar kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG
und ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG mehr als der vierte Teil der
Aktien an der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG gehören. Die Zurechnung der Aktien
erfolgt jeweils bis zu dem jeweiligen mitteilenden Unternehmen über die nachfolgend
absteigend dargestellte Beteiligungskette:

1. Dr. John Benjamin Schroeder
2. EMILY Beteiligungsgesellschaft mbH
3. EMILY Asset Management GmbH

Weiterhin hat uns die EMILY Beteiligungsgesellschaft mbH in ihrer Eigenschaft als
teilweise Gesamtrechtsnachfolgerin der Quintance GmbH, vormals geschäftsansässig Palmaille
67, 22767 Hamburg, gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass die Quintance GmbH im Wege
der Umwandlung durch Aufspaltung erloschen ist und der Quintance GmbH somit, auch
unter Berücksichtigung von Zurechnungen nach § 20 Abs. 2 AktG oder § 16 Abs. 4 AktG,
keine Aktien der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG mehr gehören.

 

Hamburg, im April 2022

MPC Münchmeyer Petersen Capital AG

Der Vorstand

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