Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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MPH Health Care AG Berlin |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Ordentliche Hauptversammlung | 30.06.2020 |
MPH Health Care AGBerlinAmtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 116425 BWKN: A0L1H3 / ISIN: DE000A0L1H32 Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der amMittwoch, den 22. Juli 2020
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MPH Health Care AG zum 31. Dezember 2019, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 12. Mai 2020 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Gesellschaft gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt. Entsprechend den genannten gesetzlichen Bestimmungen erfolgt eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von EUR 42.858.504,80 auf neue Rechnung vorzutragen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2019 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2019 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Beschlussfassung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats Die amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats der MPH Health Care AG, Frau Andrea Grosse und Frau Prof. Dr. Dr. Sabine Meck, wurden in der ordentlichen Hauptversammlung vom 25. Juni 2015 und das Aufsichtsratsmitglied Dr. Ulrich Wandschneider in der Hauptversammlung vom 11. Juli 2018 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung der MPH Health Care AG aus drei Mitgliedern. Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats werden gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG von der Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgenden Personen für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet:
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6. |
Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der Einziehung von zwei Aktien der Gesellschaft sowie über die Änderung der Satzung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen unter dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt 7. vor, eine Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft zur Schaffung einer freien Kapitalrücklage durch Zusammenlegung von Aktien zu beschließen. Um ein glattes Zusammenlegungsverhältnis zu erreichen, soll die Anzahl der Stückaktien der Gesellschaft zunächst durch Einziehung von zwei Stückaktien, die voll eingezahlt sind und durch die Aktionärin Magnum AG unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, reduziert werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
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7. |
Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals Das nach Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 6. beschlossenen Kapitalherabsetzung bestehende Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 42.813.840,00, eingeteilt in 42.813.840 Stückaktien, wird zum Zwecke der Schaffung einer freien Kapitalrücklage um EUR 38.532.456,00 auf EUR 4.281.384,00, eingeteilt in 4.281.384 auf den Inhaber lautende Stückaktien, herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG). Sie wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils 10 auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautende Stückaktie zusammengelegt werden. Der Vorstand wird ermächtigt, über die weiteren Einzelheiten der Durchführung des Beschlusses mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu entscheiden. Zur Anpassung der Satzung an die Kapitalherabsetzung wird folgender
vorgeschlagen: Ziffer II. § 4 Abs. (1) und (2) (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) erhalten mit dem Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung folgende Fassung: „(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 4.281.384,00. (2) Das Grundkapital ist eingeteilt in 4.281.384 Stückaktien.“ Vorstand und Aufsichtsrat begründen die unter den Tagesordnungspunkten 6. und 7. vorgeschlagene Herabsetzung des Grundkapitals wie folgt: Die Aktien der Gesellschaft werden im Handelssegment Open Market Basic Board (zuvor Freiverkehr) gehandelt. Der Börsenkurs hat sich in der letzten Zeit, insbesondere seit März 2020 negativ entwickelt und steht aktuell wertmäßig nicht im Einklang mit der positiven operativen Entwicklung der Gesellschaft. Für Vorstand und Aufsichtsrat ist dies unbefriedigend. Klares Ziel ist es, die Attraktivität der Aktie im Rahmen der operativen Entwicklung zu steigern. Durch die Kapitalherabsetzung erhöht sich der Wert je Aktie. Dies bedeutet einen maßgeblichen Reputationsgewinn und erhöht die Wahrnehmung der Gesellschaft bei institutionellen Anlegern. Dies dürfte sich positiv auf den Aktienkurs auswirken. Vorstand und Aufsichtsrat halten es daher für sinnvoll, das Grundkapital der Gesellschaft zu reduzieren und entsprechend eine freie Kapitalrücklage zu schaffen. Nachteile sind aus Sicht der Verwaltung mit der Kapitalherabsetzung nicht verbunden, insbesondere ändert sich der Wert des Unternehmens und der Wert des von jedem Aktionär gehaltenen Unternehmensanteils nicht. |
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8. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dipl.-Kfm. Harry Haseloff, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Berlin, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr zu wählen. |
Weitere Angaben zur Einberufung
1. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am Mittwoch, 01. Juli 2020 (0:00 Uhr MESZ), (Legitimationstag) Aktionäre der Gesellschaft sind und sich fristgerecht anmelden. Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom depotführenden Institut auf den Legitimationstag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis zum Ablauf des Mittwochs, 15. Juli 2020 (24:00 Uhr MESZ), bei der nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen. Lassen Aktionäre ihre Aktien am Legitimationstag nicht in einem von einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut geführten Depot verwahren, kann der Nachweis ihres Anteilsbesitzes auch von der Gesellschaft sowie von innerhalb der Europäischen Union ansässigen Notaren, Wertpapiersammelbanken oder Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten ausgestellt werden. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Für die Anmeldung und den Nachweis genügt jeweils die Textform (§ 126b BGB). Anmeldestelle: MPH Health Care AG Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes ordnungsgemäß erbracht hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. Die Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. |
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2. |
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
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3. |
Zur Einsicht ausgelegte Dokumente Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019, der gebilligte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019, der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019, der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019 liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Grünauer Straße 5, 12557 Berlin, zur Einsicht für unsere Aktionäre aus. Jeder Aktionär erhält auf Anforderung eine Abschrift dieser Unterlagen. |
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4. |
Hinweise zum Datenschutz Europaweit gelten aufgrund des Inkrafttretens der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung neue Regelungen zum Datenschutz. Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst. Die neuen Datenschutzhinweise stehen auf der Internetseite der Gesellschaft
zur Einsicht und zum Download zur Verfügung. |
Berlin, im Juni 2020
MPH Health Care AG
Der Vorstand