MPH Health Care AG – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
MPH Health Care AG
Berlin
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 30.06.2020

MPH Health Care AG

Berlin

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 116425 B

WKN: A0L1H3 / ISIN: DE000A0L1H32

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

Mittwoch, den 22. Juli 2020
um 11:00 Uhr

im Hotel Sofitel Berlin,
Augsburger Str. 41, 10789 Berlin

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MPH Health Care AG zum 31. Dezember 2019, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 12. Mai 2020 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Gesellschaft gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt. Entsprechend den genannten gesetzlichen Bestimmungen erfolgt eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von EUR 42.858.504,80 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2019 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2019 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats

Die amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats der MPH Health Care AG, Frau Andrea Grosse und Frau Prof. Dr. Dr. Sabine Meck, wurden in der ordentlichen Hauptversammlung vom 25. Juni 2015 und das Aufsichtsratsmitglied Dr. Ulrich Wandschneider in der Hauptversammlung vom 11. Juli 2018 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung der MPH Health Care AG aus drei Mitgliedern. Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats werden gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG von der Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgenden Personen für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet:

a)

Frau Andrea Grosse, selbständige Rechtsanwältin, Grünwald, wohnhaft in Grünwald;

b)

Frau Prof. Dr. Dr. Sabine Meck, Hochschullehrerin an der Steinbeis Hochschule Berlin und Wissenschaftsautorin, wohnhaft in Panketal;

c)

Herr Uwe Zimdars, selbständiger Unternehmensberater, Rudelzhausen, wohnhaft in Rudelzhausen.

6.

Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der Einziehung von zwei Aktien der Gesellschaft sowie über die Änderung der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen unter dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt 7. vor, eine Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft zur Schaffung einer freien Kapitalrücklage durch Zusammenlegung von Aktien zu beschließen.

Um ein glattes Zusammenlegungsverhältnis zu erreichen, soll die Anzahl der Stückaktien der Gesellschaft zunächst durch Einziehung von zwei Stückaktien, die voll eingezahlt sind und durch die Aktionärin Magnum AG unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, reduziert werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a.

Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 42.813.842,00, eingeteilt in 42.813.842 auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird um EUR 2,00 auf EUR 42.813.840,00, eingeteilt in 42.813.840 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie, nach § 237 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Abs. 3 Nr. 1 AktG durch Einziehung von Aktien herabgesetzt.

Die Kapitalherabsetzung wird vorgenommen durch die Einziehung von zwei Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie, insgesamt also EUR 2,00, auf die der Ausgabebetrag voll geleistet ist und die der Gesellschaft von der Aktionärin Magnum AG unentgeltlich zur Verfügung gestellt und damit erworben werden. Der auf die eingezogenen Aktien entfallende Betrag des Grundkapitals von insgesamt EUR 2,00 wird gemäß § 237 Abs. 5 AktG in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingestellt.

Die Kapitalherabsetzung dient ausschließlich dem Zweck, bei der unter Tagesordnungspunkt 7. zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Kapitalherabsetzung ein glattes Zusammenlegungsverhältnis zu erreichen.

b.

Ziffer II. § 4 Abs. (1) und (2) der Satzung der Gesellschaft erhalten mit dem Wirksamwerden der Einziehung folgende Fassung:

„(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 42.813.840,00.

(2) Das Grundkapital ist eingeteilt in 42.813.840 Stückaktien.“

c.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung und ihrer Durchführung festzulegen.

7.

Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals

Das nach Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 6. beschlossenen Kapitalherabsetzung bestehende Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 42.813.840,00, eingeteilt in 42.813.840 Stückaktien, wird zum Zwecke der Schaffung einer freien Kapitalrücklage um EUR 38.532.456,00 auf EUR 4.281.384,00, eingeteilt in 4.281.384 auf den Inhaber lautende Stückaktien, herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG). Sie wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils 10 auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautende Stückaktie zusammengelegt werden.

Der Vorstand wird ermächtigt, über die weiteren Einzelheiten der Durchführung des Beschlusses mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu entscheiden.

Zur Anpassung der Satzung an die Kapitalherabsetzung wird folgender

BESCHLUSS

vorgeschlagen:

Ziffer II. § 4 Abs. (1) und (2) (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) erhalten mit dem Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung folgende Fassung:

„(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 4.281.384,00.

(2) Das Grundkapital ist eingeteilt in 4.281.384 Stückaktien.“

Vorstand und Aufsichtsrat begründen die unter den Tagesordnungspunkten 6. und 7. vorgeschlagene Herabsetzung des Grundkapitals wie folgt:

Die Aktien der Gesellschaft werden im Handelssegment Open Market Basic Board (zuvor Freiverkehr) gehandelt. Der Börsenkurs hat sich in der letzten Zeit, insbesondere seit März 2020 negativ entwickelt und steht aktuell wertmäßig nicht im Einklang mit der positiven operativen Entwicklung der Gesellschaft. Für Vorstand und Aufsichtsrat ist dies unbefriedigend. Klares Ziel ist es, die Attraktivität der Aktie im Rahmen der operativen Entwicklung zu steigern. Durch die Kapitalherabsetzung erhöht sich der Wert je Aktie. Dies bedeutet einen maßgeblichen Reputationsgewinn und erhöht die Wahrnehmung der Gesellschaft bei institutionellen Anlegern. Dies dürfte sich positiv auf den Aktienkurs auswirken.

Vorstand und Aufsichtsrat halten es daher für sinnvoll, das Grundkapital der Gesellschaft zu reduzieren und entsprechend eine freie Kapitalrücklage zu schaffen.

Nachteile sind aus Sicht der Verwaltung mit der Kapitalherabsetzung nicht verbunden, insbesondere ändert sich der Wert des Unternehmens und der Wert des von jedem Aktionär gehaltenen Unternehmensanteils nicht.

8.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dipl.-Kfm. Harry Haseloff, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Berlin, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr zu wählen.

Weitere Angaben zur Einberufung

1.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am Mittwoch, 01. Juli 2020 (0:00 Uhr MESZ), (Legitimationstag) Aktionäre der Gesellschaft sind und sich fristgerecht anmelden.

Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom depotführenden Institut auf den Legitimationstag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis zum Ablauf des Mittwochs, 15. Juli 2020 (24:00 Uhr MESZ), bei der nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen. Lassen Aktionäre ihre Aktien am Legitimationstag nicht in einem von einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut geführten Depot verwahren, kann der Nachweis ihres Anteilsbesitzes auch von der Gesellschaft sowie von innerhalb der Europäischen Union ansässigen Notaren, Wertpapiersammelbanken oder Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten ausgestellt werden.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Für die Anmeldung und den Nachweis genügt jeweils die Textform (§ 126b BGB).

Anmeldestelle:

MPH Health Care AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes ordnungsgemäß erbracht hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.

Die Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.

2.

Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG

a.

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können nach Maßgabe des § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft mit dem Nachweis über das Erreichen der Mindestaktienzahl spätestens bis zum Ablauf des Dienstags, 07. Juli 2020 (24:00 Uhr MESZ), unter folgender Adresse zugehen:

MPH Health Care AG
Grünauer Straße 5
12557 Berlin

b.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Gegenanträge mit Begründung gegen Vorschläge des Vorstands und/oder Aufsichtsrats zu bestimmten Punkten der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind mit Nachweis der Aktionärseigenschaft bis zum Ablauf des Dienstags, 07. Juli 2020 (24:00 Uhr MESZ), ausschließlich an folgende Adresse zu übermitteln:

MPH Health Care AG
Grünauer Straße 5
12557 Berlin

Die Veröffentlichung der Gegenanträge und der Wahlvorschläge erfolgt unverzüglich unter der Internetadresse

http://www.mph-ag.de/investor-relations/hauptversammlung

Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse veröffentlicht.

c.

Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.

3.

Zur Einsicht ausgelegte Dokumente

Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019, der gebilligte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019, der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019, der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019 liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Grünauer Straße 5, 12557 Berlin, zur Einsicht für unsere Aktionäre aus. Jeder Aktionär erhält auf Anforderung eine Abschrift dieser Unterlagen.

4.

Hinweise zum Datenschutz

Europaweit gelten aufgrund des Inkrafttretens der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung neue Regelungen zum Datenschutz. Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst. Die neuen Datenschutzhinweise stehen auf der Internetseite der Gesellschaft

https://www.mph-ag.de

zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.

 

Berlin, im Juni 2020

MPH Health Care AG

Der Vorstand

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