MPH Mittelständische Pharma Holding AG – Hauptversammlung

MPH Mittelständische Pharma Holding AG
Berlin
Amtsgericht Charlottenburg, HRB 116425 B
WKN: A0L1H3
ISIN: DE000A0L1H32
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Donnerstag, den 25. Juni 2015
um 11:00 Uhr
im Ludwig Erhard Haus, Goldberger Saal,
in der Fasanenstraße 85, 10623 Berlin,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 21. April 2015 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Gesellschaft gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt. Entsprechend den genannten gesetzlichen Bestimmungen erfolgt eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht.
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2014 in Höhe von EUR 18.721.663,70 wie folgt zu verwenden:
a.

Ausschüttung an die Aktionäre:

Ausschüttung einer Dividende je dividendenberechtigter Stammaktie von EUR 0,12 (bei 42.813.842 Stück dividendenberechtigten Stammaktien sind das insgesamt EUR 5.137.661,04);
b.

Verbleibt als Gewinnvortrag EUR 13.584.002,66.

Die Dividende ist am 26. Juni 2015 fällig.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2014 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2014 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5.

Beschlussfassung über die Änderung von § 2 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft (Gegenstand des Unternehmens)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Satzungsänderung zu beschließen:

§ 2 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft werden wie folgt neu gefasst:
(1)

Gegenstand des Unternehmens ist die Tätigkeit einer verwaltenden Holding- bzw. Beteiligungsgesellschaft zum Zweck des Erreichens von langfristigen Wertsteigerungen und/oder der Erwirtschaftung von Erträgen vor allem in den folgenden Geschäftsbereichen:
a.

Entwicklung, Herstellung, Vertrieb von sowie Handel mit Produkten, Systemen und Verfahren des Gesundheitswesens,
b.

die Errichtung, der Aufbau und der Betrieb von medizinischen und kurativen Einrichtungen sowie Krankenhäusern,
c.

die Planung, Errichtung und das Betreiben von Produktionsanlagen, insbesondere zur Herstellung pharmazeutischer, diätischer und medizintechnischer Produkte,
d.

die Beratung im medizinischen und pharmazeutischen Bereich sowie die wissenschaftliche Information und Dokumentation
e.

sowie, jedoch nicht als Haupttätigkeit, das Erwerben, Finanzieren, nicht nur vorübergehende Halten und Verwalten von Beteiligungen und/oder Unternehmen aller Art, deren Zusammenfassung unter einheitlicher Leitung im eigenen Namen auf eigene Rechnung nicht für Dritte sowie die erlaubnisfreie Beratung von Unternehmen und die Übernahme von sonstigen betriebswirtschaftlichen Aufgaben für Unternehmen.
(2)

Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen und Maßnahmen berechtigt, die mit dem Unternehmensgegenstand zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.
6.

Beschlussfassung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats

Die amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats der MPH Mittelständische Pharma Holding AG wurden in der ordentlichen Hauptversammlung vom 29. Juni 2010 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung der MPH Mittelständische Pharma Holding AG aus drei Mitgliedern. Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats werden gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG von der Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgenden Personen für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet:

Frau Andrea Grosse, Rechtsanwältin in der Kanzlei SSP Schiessl Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft München, wohnhaft in Grünwald;

Frau Prof. Dr. Dr. Sabine Meck, Hochschullehrerin an der Steinbeis Hochschule Berlin und Wissenschaftsautorin, wohnhaft in Panketal;

Frau Dr. Marion Braun, niedergelassene Ärztin in Schlüchtern, wohnhaft in Schlüchtern.
7.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dipl.-Kfm. Harry Haseloff, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Berlin, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2015 endende Geschäftsjahr zu wählen.

Weitere Angaben zur Einberufung
1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft auf 42.813.842. Jede Stammaktie als Stückaktie gewährt eine Stimme, so dass im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung auf Grundlage der Satzung 42.813.842 Stimmrechte bestehen. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
2.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am Donnerstag, 4. Juni 2015 (0:00 Uhr MESZ) (Legitimationstag), Aktionäre der Gesellschaft sind und sich fristgerecht anmelden.

Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom depotführenden Institut auf den Legitimationstag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis zum Ablauf des Donnerstag, 18. Juni 2015 (24:00 Uhr MESZ) bei der nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen. Lassen Aktionäre ihre Aktien am Legitimationstag nicht in einem von einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut geführten Depot verwahren, kann der Nachweis ihres Anteilsbesitzes auch von der Gesellschaft sowie von innerhalb der Europäischen Union ansässigen Notaren, Wertpapiersammelbanken oder Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten ausgestellt werden.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Für die Anmeldung und den Nachweis genügt jeweils die Textform (§ 126b BGB).

Anmeldestelle:

MPH Mittelständische Pharma Holding AG
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49-89-21027289
E-Mail: meldedaten@hce.de

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes ordnungsgemäß erbracht hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.

Die Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.
3.

Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
a.

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können nach Maßgabe des § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft mit dem Nachweis über das Erreichen der Mindestaktienzahl spätestens bis zum Ablauf des Sonntag, 31. Mai 2015 (24:00 Uhr MESZ) unter folgender Adresse zugehen:

MPH Mittelständische Pharma Holding AG
Fasanenstraße 77
10623 Berlin
Telefax: +49-30-897308669
b.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Gegenanträge mit Begründung gegen Vorschläge des Vorstands und/oder Aufsichtsrats zu bestimmten Punkten der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind mit Nachweis der Aktionärseigenschaft bis zum Ablauf des Mittwoch, 10. Juni 2015 (24:00 Uhr MESZ) ausschließlich an folgende Adresse zu übermitteln:

MPH Mittelständische Pharma Holding AG
Fasanenstraße 77
10623 Berlin
Telefax: +49-30-897308669

Die Veröffentlichung der Gegenanträge und der Wahlvorschläge erfolgt unverzüglich unter der Internetadresse http://www.mph-ag.de/de/investor-relations/hauptversammlung.

Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse veröffentlicht.
c.

Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.
4.

Zur Einsicht ausgelegte Dokumente

Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014, der gebilligte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014, der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2014, der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014 liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Fasanenstraße 77, 10623 Berlin, zur Einsicht für unsere Aktionäre aus. Jeder Aktionär erhält auf Anforderung eine Abschrift dieser Unterlagen.

Berlin, im Mai 2015

MPH Mittelständische Pharma Holding AG

Der Vorstand

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