Mr. Wash Autoservice AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Mr. Wash Autoservice AG

Essen

Wertpapier-Kenn-NR.: A2E 417
ISIN: DE000A2E4176
(vormals WKN 775910 bzw. ISIN DE0007759102)

EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

Die Aktionärinnen und Aktionäre der Mr. Wash Autoservice AG
(nachfolgend auch „Mr. Wash AG“ genannt)
mit Sitz in Essen werden hiermit zu der am

Dienstag, den 24. Mai 2022, 10:00 Uhr,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Die Hauptversammlung findet im Schulungszentrum an unserem Standort,

Mr. Wash Autoservice AG, 45326 Essen, Gladbecker Straße 419,

statt.

HINWEIS

Die Gesundheit unserer Aktionärinnen und Aktionäre, Aktionärsvertreterinnen und Aktionärsvertreter
sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegt uns sehr am Herzen. Die Entwicklung des
Infektionsgeschehens mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 wird daher von uns sehr sorgfältig
beobachtet. Sollte nach unserer Einschätzung oder aufgrund hoheitlicher Vorgaben die
Hauptversammlung nicht oder nicht in der vorgesehenen Form durchgeführt werden können,
werden wir uns umgehend um Alternativen bemühen; die Aktionärinnen und Aktionäre werden
hierüber unverzüglich informiert werden. Grundlage sind die gesetzlichen Regelungen,
insbesondere das Infektionsschutzgesetz, die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts,
der Gesundheitsbehörden sowie die Bestimmungen der Coronaschutzverordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen. Unter anderem sind die folgenden Anpassungen möglich: (i) kurzfristige
Absage und Neuterminierung der Hauptversammlung, (ii) Einlassbeschränkung nach der
3G-, 2G- oder 2G-Plus-Regel, (iii) das Tragen einer Maske im Versammlungsraum, (iv)
gesundheitliche Überprüfungen bei der Einlasskontrolle, (v) Erfassung sämtlicher Teilnehmerinnen
und Teilnehmer der Hauptversammlung mittels Formblättern, um eine mögliche Infektionskette
später nachvollziehen zu können, (vi) Übermittlung des Teilnehmerverzeichnisses sowie
eines Tischplans der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an die jeweiligen Gesundheitsämter
(nach Aufforderung). Deswegen bitten wir Sie, die offiziellen Verlautbarungen zeitnah
zu verfolgen, insbesondere, falls der Versammlungsort am Versammlungstag als sogenannter
„Hot-Spot“ weiteren Zugangsbeschränkungen unterliegen sollte, und sich darauf einzustellen.

In Abhängigkeit von der epidemiologischen Lage im Mai 2022 bitten wir Sie, jeweils
sorgfältig zu entscheiden, ob Ihre persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung vor
dem Hintergrund Ihrer eigenen Gesundheit und der Gesundheit der anderen Aktionärinnen
und Aktionäre verantwortbar ist. Als Alternative stehen Ihnen die Möglichkeiten der
Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte zur Verfügung.

TAGESORDNUNG DER ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
DER MR. WASH AUTOSERVICE AG AM 24. Mai 2022

 
1.

BERICHTERSTATTUNG ÜBER DAS GESCHÄFTSJAHR 2021

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses einschließlich Anhang und des Lageberichtes
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 mit dem Bericht
des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2021.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 am 11. März 2022
gebilligt, der damit festgestellt ist. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung
bedarf es daher nicht.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis
zum 31. Dezember 2021 einschließlich Anhang und Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrates
und der Vorschlag des Vorstandes über die Verwendung des Bilanzgewinns sind den Aktionärinnen
und Aktionären zugänglich zu machen und sind, vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
an, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionärinnen und Aktionäre
ausgelegt und zusätzlich unter der Internet-Adresse

http:/​/​www.mrwash.org/​hv2022

abrufbar. Jeder Aktionärin und jedem Aktionär der Mr. Wash AG werden auf Verlangen
unverzüglich und kostenlos die vorstehend genannten Unterlagen zur Verfügung gestellt.

Diese Dokumente liegen während der Hauptversammlung am Versammlungsort zur Einsicht
der Aktionärinnen und Aktionäre aus.

2.

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE VERWENDUNG DES BILANZGEWINNS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn 2021 in Höhe von EUR 33.682.143,00
wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung von € 1,00 Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie; bei 8.000.000
dividendenberechtigten Stückaktien beträgt der auszuschüttende Gesamtbetrag an die
Aktionärinnen und Aktionäre:

EUR

8.000.000,00

Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen: EUR 25.000.000,00
Gewinnvortrag auf neue Rechnung: EUR 682.143,00

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig.

3.

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DES VORSTANDES FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung
zu erteilen.

4.

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATES FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021
Entlastung zu erteilen.

5.

WAHLEN ZUM AUFSICHTSRAT

Die Amtszeit der von den Anteilseignern zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder, Herr
Jörn Cloppenburg und Frau Julia Kollmann, endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, hier mit Ablauf der
Hauptversammlung am 24. Mai 2022. Der Aufsichtsrat setzt sich infolge der am 08.03.2022
erfolgten Bekanntmachung im Bundesanzeiger zu §§ 97, 98 Abs. 2 AktG gemäß §§ 96 Abs.
1 und Abs. 4, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit §§ 23 ff, 24 Abs. 1 MgVG zusammen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Gemäß § 9 der Satzung der
Mr. Wash AG besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern, von denen die Hauptversammlung
zwei Mitglieder zu wählen hat.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Jörn Cloppenburg, Unternehmer
Düsseldorf

Frau Julia Kollmann, Unternehmerin
Quakenbrück

jeweils für die Zeit bis zum Ende der Hauptversammlung in den Aufsichtsrat zu wählen,
die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt, das
Geschäftsjahr in der die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet.

Die Hauptversammlung wird über die Besetzung dieser beiden Sitze im Aufsichtsrat in
getrennten Wahlgängen entscheiden.

Die vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen gehören keinen anderen, gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien anderer Wirtschaftsunternehmen
an.

6.

WAHL DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die wbw holup GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Berliner Allee 42 in 40212 Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022
zu bestellen.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts,
Nachweis des Anteilsbesitzes

 
1.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen
Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die vom Beginn des 6. Tages vor der Hauptversammlung
der Gesellschaft im Aktienregister eingetragen worden sind. Der Tag der Hauptversammlung
sowie der letzte Tag der Eintragung im Aktienregister sind für die Berechnung dieser
Frist nicht mitzurechnen; d.h. die Eintragung muss bis spätestens Dienstag, den 17.
Mai 2022, 24.00 Uhr, im Aktienregister der Gesellschaft erfolgt sein.

Des Weiteren können an der Hauptversammlung der Gesellschaft nur die Aktionärinnen
und Aktionäre teilnehmen, die sich ordnungsgemäß spätestens bis zum Dienstag, den
17. Mai 2022, 24.00 Uhr, unter der in der Einberufung nachfolgend hierfür mitgeteilten
Anschrift in deutscher oder in englischer Sprache in Textform (§ 126 b BGB) bei der
Gesellschaft angemeldet haben.

2.

Die Mitteilung über die Teilnahme an der Hauptversammlung, gemäß vorstehender Ziffer
1, muss der Gesellschaft in Textform (§ 126 b BGB) unter der folgenden Adresse zugehen:

Mr. Wash Autoservice AG
Der Vorstand/​HV 2022
Postfach 10 25 03
45025 Essen

oder per Telefax: 0201 – 22088040

oder per e-Mail: hauptversammlung@mrwash.de

Allgemeine Hinweise

 
1.

Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals
oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2
AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss
der Gesellschaft bis spätestens 29. April 2022, 24:00 Uhr, unter der nachfolgend angegebenen
Adresse zugegangen sein:

Mr. Wash Autoservice AG
Der Vorstand/​HV 2022
Postfach 10 25 03
45025 Essen

oder per Telefax: 0201 – 22088040

oder per E-Mail: hauptversammlung@mrwash.de

Die betreffenden Aktionärinnen und Aktionäre haben, gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 S.3
AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen, vor dem Tag des Zugangs des
Verlangens bei der Gesellschaft, Inhaber der erforderlichen Anzahl von Aktien sind
und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.
Bei der Fristberechnung sind § 70 und § 121 Abs. 7 AktG entsprechend anzuwenden.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits
mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens
im Bundesanzeiger bekannt gemacht und außerdem unter der Internetadresse

http:/​/​www.mrwash.org/​hv2022

zugänglich gemacht.

2.

Anträge von Aktionärinnen und Aktionären, gemäß § 126 AktG, zu einem Vorschlag von
Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge,
gemäß § 127 AktG, sind bis spätestens 09. Mai 2022, 24:00 Uhr, ausschließlich an den
Vorstand der Mr. Wash Autoservice AG zu richten, und zwar entweder per Post an die
folgende Anschrift:

Mr. Wash Autoservice AG
Der Vorstand/​HV 2022
Postfach 10 25 03
45025 Essen

oder per Telefax: 0201 – 22088040

oder per E-Mail: hauptversammlung@mrwash.de

Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein.

Alle zugänglich zu machenden Anträge und Wahlvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären
werden mit dem Namen der Aktionärin oder des Aktionärs sowie zugänglich zu machender
Begründungen sowie mit einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 Abs.
1 bis 3 AktG genannten Berechtigten zugänglich gemacht. Begründungen brauchen, gemäß
§ 126 Abs. 2 Satz 2 AktG, nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr
als 5000 Zeichen betragen.

 

Essen, im April 2022

Mr. Wash Autoservice AG

Der Vorstand

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