MR. WASH AUTOSERVICE AG – Hauptversammlung

MR. WASH AUTOSERVICE AG
ESSEN
WERTPAPIER-KENN-NR. 775910
ISIN DE0007759102
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

Die Aktionäre der Mr. Wash Autoservice AG mit Sitz in Essen werden hiermit zu der am
Freitag, den 24. April 2015, 10:00 Uhr

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Die Hauptversammlung findet in den Geschäftsräumen des Lindner Hotel Airport, Unterrather Straße 108, 40468 Düsseldorf, Erdgeschoss, Konferenzraum Leipzig statt.
TAGESORDNUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG DER
MR. WASH AUTOSERVICE AG
AM 24. April 2015 IN DÜSSELDORF
1.

BERICHTERSTATTUNG ÜBER DAS GESCHÄFTSJAHR 2014

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses einschließlich Anhang und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2014.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 am 27.02.2015 gebilligt, der damit festgestellt ist. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es daher nicht.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 einschließlich Anhang und Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrates und der Vorschlag des Vorstandes über die Verwendung des Bilanzgewinns sind den Aktionären zugänglich zu machen und sind vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre ausgelegt und zusätzlich unter der Internet-Adresse www.mrwash.org/hv2015 abrufbar. Diese Dokumente liegen während der Hauptversammlung im Versammlungssaal zur Einsicht der Aktionäre aus.
2.

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE VERWENDUNG DES BILANZGEWINNS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 5.511.426,33 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung von € 0,35 Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie; bei 8.000.000 dividendenberechtigten Stückaktien beträgt der auszuschüttende Gesamtbetrag an die Aktionäre: EUR 2.800.000,00
Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen: EUR 2.600.000,00
Gewinnvortrag auf neue Rechnung: EUR 111.426,33
3.

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DES VORSTANDES FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATES FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
5.

WAHL DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Raab-Raab GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Melanchthonstraße 5, 47805 Krefeld, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu bestellen.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, Nachweis des Anteilsbesitzes
1.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Montag, den 20. April 2015, 24:00 Uhr unter der in der Einberufung nachfolgend hierfür mitgeteilten Anschrift in deutscher oder in englischer Sprache in Textform (§ 126 b BGB) bei der Gesellschaft angemeldet haben.
2.

Die Aktionäre müssen darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu bedarf es eines in Textform (§ 126 b BGB) erstellten Nachweises ihres Aktienbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut. Der Nachweis muss in deutscher oder in englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 14. Tages vor der Hauptversammlung, 00.00 Uhr Ortszeit am Gesellschaftssitz, zu beziehen (Legitimationstag), das ist Freitag, der 10. April 2015, 0:00 Uhr, und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung nachfolgend hierfür mitgeteilten Anschrift spätestens bis zum Montag, den 20. April 2015, 24:00 Uhr, zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat.
3.

Die Mitteilung über die Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß vorstehender Ziffer 1. und der Nachweis des Aktienbesitzes gemäß vorstehender Ziffer 2. muss bei der Gesellschaft in Textform (§ 126 b BGB) spätestens bis zum Montag, den 20. April 2015, 24:00 Uhr, unter der folgenden Adresse zugehen:

Mr. Wash Autoservice AG
Der Vorstand/HV 2015
Postfach 10 25 03
45025 Essen

oder per Telefax: 0201-22088040

oder per E-Mail: gli@mrwash.de

Allgemeine Hinweise

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG zu einem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind mit Begründung bis spätestens 10. April 2015, 24:00 Uhr ausschließlich an den Vorstand der Mr. Wash Autoservice AG zu richten, und zwar entweder per Post an die folgende Anschrift:

Mr. Wash Autoservice AG
Der Vorstand/HV 2015
Postfach 10 25 03
45025 Essen

oder per Telefax: 0201 -22088040

oder per E-Mail: gli@mrwash.de

Alle nach Maßgabe der §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machenden Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden mit dem Namen des Aktionärs und der Begründung sowie mit einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten zugänglich gemacht. Begründungen brauchen gemäß § 126 Abs. 2 Satz 2 AktG nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5000 Zeichen betragen.

Essen, im März 2015

Mr. Wash Autoservice AG

Der Vorstand

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