Mr. Wash Autoservice AG – Hauptversammlungen 2018

MR. WASH AUTOSERVICE AG

ESSEN

WERTPAPIER-KENN-NR.: A2E 417
ISIN: DE000A2E4176
(vormals WKN 775910 bzw. ISIN DE0007759102)

EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

Die Aktionärinnen und Aktionäre der Mr. Wash Autoservice AG (nachfolgend auch „Mr. Wash AG“ genannt) mit Sitz in Essen

werden hiermit zu der am

Freitag, den 18. Mai 2018, 10:00 Uhr

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Die Hauptversammlung findet in den Geschäftsräumen des ATLANTIC Congress Hotel Essen, Norbertstraße 2a, 45131 Essen, Raum 04, statt.

TAGESORDNUNG DER ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER
MR. WASH AUTOSERVICE AG
AM 18. Mai 2018 IN ESSEN

1.

BERICHTERSTATTUNG ÜBER DAS GESCHÄFTSJAHR 2017

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses einschließlich Anhang und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2017.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 am 15.03.2018 gebilligt, der damit festgestellt ist. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es daher nicht.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 einschließlich Anhang und Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrates und der Vorschlag des Vorstandes über die Verwendung des Bilanzgewinns sind den Aktionärinnen und Aktionären zugänglich zu machen und sind vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionärinnen und Aktionäre ausgelegt und zusätzlich unter der Internet-Adresse

www.mrwash.org/hv2018

abrufbar. Diese Dokumente liegen während der Hauptversammlung im Versammlungssaal zur Einsicht der Aktionärinnen und Aktionäre aus.

2.

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE VERWENDUNG DES BILANZGEWINNS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn 2017 in Höhe von EUR 12.555.068,26 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung von € 0,65 Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie; bei 8.000.000 dividendenberechtigten Stückaktien beträgt der auszuschüttende Gesamtbetrag an die Aktionärinnen und Aktionäre: EUR 5.200.000,00
Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen: EUR 6.000.000,00
Gewinnvortrag auf neue Rechnung: EUR 1.355.068,26
3.

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DES VORSTANDES FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

4.

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATES FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

5.

WAHL DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Raab-Raab GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Melanchthonstr. 5, 47805 Krefeld, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

1.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die vom Beginn des 6. Tages vor der Hauptversammlung der Gesellschaft im Aktienregister eingetragen worden sind. Der Tag der Hauptversammlung sowie der letzte Tag der Eintragung im Aktienregister sind für die Berechnung dieser Frist nicht mitzurechnen; d.h. die Eintragung muss bis spätestens Freitag, den 11. Mai 2018, im Aktienregister der Gesellschaft erfolgt sein. Des Weiteren können an der Hauptversammlung der Gesellschaft nur die Aktionärinnen und Aktionäre teilnehmen, die sich ordnungsgemäß spätestens bis zum Freitag, den 11. Mai 2018, 24.00 Uhr, unter der in der Einberufung nachfolgend hierfür mitgeteilten Anschrift in deutscher oder in englischer Sprache in Textform (§ 126 b BGB) bei der Gesellschaft angemeldet haben.

2.

Die Mitteilung über die Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß vorstehender Ziffer 1. muss bei der Gesellschaft in Textform (§ 126 b BGB) spätestens bis zum

Freitag, den 11. Mai 2018, 24:00 Uhr,

unter der folgenden Adresse zugehen:

Mr. Wash Autoservice AG
Der Vorstand/HV 2018
Postfach 10 25 03
45025 Essen

oder per Telefax; 0201-22088040

oder per E-Mail: hauptversammlung@mrwash.de

Allgemeine Hinweise

Anträge gemäß § 126 AktG zu einem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind mit Begründung bis spätestens 03. Mai 2018, 24:00 Uhr, ausschließlich an den Vorstand der Mr. Wash Autoservice AG zu richten, und zwar entweder per Post an die folgende Anschrift:

Mr. Wash Autoservice AG
Der Vorstand/HV 2018
Postfach 10 25 03
45025 Essen

oder per Telefax: 0201 -22088040

oder per E-Mail: hauptversammlung@mrwash.de

Alle nach Maßgabe des § 126 AktG zugänglich zu machenden Anträge werden mit dem Namen der Aktionärin oder des Aktionärs und der Begründung sowie mit einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten zugänglich gemacht. Begründungen brauchen gemäß § 126 Abs. 2 Satz 2 AktG nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5000 Zeichen betragen.

 

Essen, im April 2018

Mr. Wash Autoservice AG

Der Vorstand

Comments are closed.