MS Industrie AG, München – Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts (§ 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG – ISIN DE0005855183)

MS Industrie AG

München

ISIN DE0005855183

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts
(§ 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG)

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 6. Juli 2022 die Gesellschaft nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des Tagesordnungspunktes 7 der am 25. Mai 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einberufung der Hauptversammlung zum Erwerb sowie zur Verwendung eigener Aktien ermächtigt. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von eigenen Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschränkt, wird am 7. Juli 2022 wirksam und gilt bis zum 5. Juli 2024. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien können unter anderem unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet und ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden.

Der vollständige Wortlaut der Ermächtigung ist der am 25. Mai 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einberufung der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 7 zu entnehmen. Der Beschluss zu Tagesordnungspunkt 7 wurde von der Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen und ist im notariellen Hauptversammlungsprotokoll dokumentiert, das zum Handelsregister des Registergerichts München unter der Registernummer HRB 133 497 eingereicht wird.

 

München, im Juli 2022

Der Vorstand

 

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