msg life ag – Hauptversammlung 2018

msg life ag

Leinfelden-Echterdingen

ISIN DE0005130108

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur

ordentlichen Hauptversammlung

am Donnerstag, dem 28. Juni 2018, 11:00 Uhr, in das Kongress- und Tagungszentrum Filderhalle, Bahnhofstraße 61, 70771 Leinfelden-Echterdingen.

I.
TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2017

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für deren Amtszeit im Geschäftsjahr 2017 zu vertagen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für deren Amtszeit im Geschäftsjahr 2017 zu vertagen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

5.

Satzungsänderung – Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrats und Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach § 10 Abs. 1 der Satzung derzeit aus drei Mitgliedern. Alle drei Mitglieder sind von der Hauptversammlung zu wählen. Der Aufsichtsrat soll um zwei Mitglieder auf fünf Mitglieder erweitert werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, § 10 Abs. 1 und § 13 Abs. 4 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

a)

§ 10 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Der Aufsichtsrat besteht aus fünf Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.“

b)

§ 13 Abs. 4 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt. In jedem Fall müssen mindestens drei Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Ein Mitglied nimmt auch dann an der Beschlussfassung teil, wenn es sich der Stimme enthält.“

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nach Eintragung der Satzungsänderung gemäß Tagesordnungspunkt 5 dieser Hauptversammlung in das Handelsregister aus fünf Mitgliedern der Aktionäre zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter a) und b) genannten Personen aufschiebend bedingt auf die Eintragung der zu Tagesordnungspunkt 5 vorgeschlagenen Satzungsänderung in das Handelsregister und für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen:

a)

Dr. Martin Strobel, Selbständiger Unternehmer, wohnhaft in Riehen (Schweiz), und

b)

Dr. Thomas Noth, Geschäftsführer der annocon Value GmbH mit Sitz in Hannover, wohnhaft in Hannover.

7.

Satzungsänderung – Anpassung der variablen Vergütung des Aufsichtsrats

Die variable Vergütung des Aufsichtsrats ist derzeit auf der Basis eines nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) aufgestellten Konzernabschlusses zu bestimmen. Da die msg life ag in der Zukunft den Konzernabschluss auf der Basis des Handelsgesetzbuches erstellen wird, soll die variable Vergütung entsprechend angepasst werden. Außerdem soll die Kennzahl EBITDA verwendet werden. Diese wird in der msg life Gruppe auch der erfolgsabhängigen Vergütung des Vorstands und der Belegschaft zugrunde gelegt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, § 14 Abs. 2 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

„Neben der festen Vergütung nach Abs. 1 erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrates ab dem Geschäftsjahr 2018 eine jährliche variable Vergütung in Höhe von 0,25 % des aus dem vom Aufsichtsrat gebilligten und nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften (HGB) aufgestellten Konzernabschluss abgeleiteten Ergebnisses vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände („EBITDA“). Die variable Vergütung entfällt, wenn der Konzernabschluss kein positives EBITDA ausweist.“

8.

Satzungsänderung – Versammlungsleitung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 17 Abs. 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

„Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder ein von ihm bestimmtes anderes Aufsichtsratsmitglied. Für den Fall, dass weder der Vorsitzende des Aufsichtsrats noch ein von ihm bestimmtes anderes Aufsichtsratsmitglied den Vorsitz übernimmt, wird der Vorsitzende durch den Aufsichtsrat gewählt“.

II.
WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG

Teilnahme an der Hauptversammlung

Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben wollen, müssen ihre Berechtigung nachweisen. Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut („Nachweis“) aus. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.

Der Nachweis muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also auf Donnerstag, den 7. Juni 2018, 00:00 Uhr, beziehen („Nachweiszeitpunkt“). Die Berechtigung im vorstehenden Sinne bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt.

Der Nachweis muss bei der Gesellschaft spätestens bis Donnerstag, den 21. Juni 2018, 24:00 Uhr, unter der folgenden Adresse eingehen:

msg life ag
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
oder per Fax-Nr.: +49 (0)89 21027 289
oder per E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Nach Erfüllung der vorstehenden Teilnahmevoraussetzungen werden den teilnahmeberechtigten Aktionären bzw. deren Bevollmächtigten Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Die Eintrittskarten sind keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Stimmrechtsausübung, sondern lediglich organisatorische Hilfsmittel.

Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimm- und ihre sonstigen Aktionärsrechte unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, nach Maßgabe des Folgenden ausüben lassen:

a)

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, aber nicht muss, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte und wird auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übermittelt. Das Verlangen ist zu richten an:

msg life ag
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
oder per Fax-Nr.: +49 (0)89 21027 289
oder per E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, aber nicht muss, kann auch im Internet unter

https://www.msg-life.com/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlung/

heruntergeladen werden. Entsprechendes gilt für das Formular zum Widerruf der Vollmacht.

Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann per Post, Fax oder E-Mail an die jeweils vorstehend in diesem Abschnitt a) genannte Adresse übermittelt werden.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

b)

Wenn ein Kreditinstitut, ein diesen gemäß § 135 Abs. 10 Aktiengesetz i.V.m. § 125 Abs. 5 Aktiengesetz gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 Aktiengesetz diesen gleichgestellten Personen bevollmächtigt werden soll, bedarf – in Ausnahme von vorstehend in Buchstabe a) dargestelltem Grundsatz – die Vollmacht weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft einer bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die vorgenannten Institutionen oder Personen, die bevollmächtigt werden sollen, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie nach § 135 Abs. 1 Aktiengesetz die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die eine solche Institution oder Person bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen. Ein Verstoß gegen die in diesem Abschnitt b) genannten und bestimmte weitere in § 135 Aktiengesetz genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung einer der vorgenannten Institutionen oder Personen beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 Aktiengesetz die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht.

c)

Wir bieten unseren Aktionären zusätzlich an, sich durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern müssen dazu Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne Weisungserteilung sind die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmabgabe für einen Aktionär berechtigt.

Die Erteilung der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht nebst Weisungen erteilen wollen, können – müssen aber nicht – das Formular verwenden, welches sie zusammen mit der Eintrittskarte nebst weiteren Informationen zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten oder bei der Gesellschaft kostenlos unter folgender Adresse anfordern können:

msg life ag
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
oder per Fax-Nr.: +49 (0)89 21027 289
oder per E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Die Vollmacht nebst Weisungen ist – sofern die Vollmachts- und Weisungserteilung nicht während der Hauptversammlung erfolgt – bis Mittwoch, den 27. Juni 2018, 24:00 Uhr (eingehend), per Post, Fax oder E-Mail an die jeweils vorstehend in diesem Abschnitt c) genannte Adresse zu senden.

Die Aktionäre haben zudem die Möglichkeit, für die Bevollmächtigung der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter und für die Erteilung der Weisungen das entsprechende über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.msg-life.com/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlung/

abrufbare Formular zu verwenden. Ein Formular, das für den Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht an die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter verwandt werden kann – aber nicht muss –, kann auch im Internet unter

https://www.msg-life.com/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlung/

heruntergeladen werden.

d)

Auch im Fall der Erteilung einer Vollmacht ist eine fristgerechte Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 Aktiengesetz

a)

Tagesordnungsergänzungsverlangen

Gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz können Aktionäre der Gesellschaft, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von EUR 500.000,– am Grundkapital der Gesellschaft erreichen, das entspricht 500.000 Stückaktien, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist unter Beifügung des Nachweises über die Aktienbesitzzeit schriftlich an den Vorstand zu richten und muss bei der Gesellschaft spätestens am Sonntag, den 3. Juni 2018, 24:00 Uhr, eingehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:

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Vorstand
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München

b)

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und/oder Abschlussprüfern sind ausschließlich zu richten an:

msg life ag
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
oder per Fax-Nr.: +49 (0)89 21027 298
oder per E-Mail: antraege@linkmarketservices.de

Bis spätestens am Mittwoch, den 13. Juni 2018, 24:00 Uhr, bei vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären im Internet unter

https://www.msg-life.com/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlung/

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach dem 13. Juni 2018 ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht.

c)

Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 Aktiengesetz). Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedürfte.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 42.802.453 nennwertlose Stückaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 42.802.453 Stimmrechte.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Anlässlich der ab 25.05.2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) möchten wir Sie an dieser Stelle zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten informieren.

Zur Durchführung der Hauptversammlung verarbeitet die Gesellschaft als verantwortliche Stelle nach geltenden Datenschutzgesetzen personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere Name, Anschrift, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte). Diese Verarbeitung ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung sowie für die Ausübung Ihrer Rechte in der Hauptversammlung erforderlich. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO.

Zur Ausrichtung der Hauptversammlung werden regelmäßig Dienstleister beauftragt. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die zur Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Sie verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Sie werden auf Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften und die fristgemäße Löschung personenbezogener Daten gesondert verpflichtet.

Im Übrigen werden Aktionären und Aktionärsvertretern personenbezogene Daten der anderen Aktionäre im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt und bekannt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis. Diese personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht.

Sie haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen jederzeit Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrechte im Hinblick auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf deren Übertragung an eine andere Stelle.

Zur Ausübung Ihrer Rechte können Sie sich jederzeit kostenfrei über die folgende E-Mail-Adresse

info@msg-life.com

oder über die folgenden Kontaktdaten an uns wenden:

msg life ag
Datenschutz
Humboldtstraße 35
70771 Leinfelden-Echterdingen

Überdies steht Ihnen jederzeit ein Beschwerderecht bei den Datenschutzaufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Aktionärsdaten gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt.

Für unsere Gesellschaft ist die folgende Aufsichtsbehörde zuständig:

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Königstraße 10 a
70173 Stuttgart

Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:

msg life ag
Datenschutzbeauftragter
Humboldtstraße 35
70771 Leinfelden-Echterdingen
E-Mail: privacy‎@‎msg-life.com

Diese Informationen zum Datenschutz finden Sie auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.msg-life.com/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlung/

 

Leinfelden-Echterdingen, im Mai 2018

msg life ag

– Der Vorstand –

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