msg life ag – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
msg life ag
Leinfelden-Echterdingen
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 15.05.2019

msg life ag

Leinfelden-Echterdingen

ISIN DE0005130108

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur

ordentlichen Hauptversammlung

am Mittwoch, dem 26. Juni 2019, 11:00 Uhr (MESZ), in das Kongress- und Tagungszentrum Filderhalle, Bahnhofstraße 61, 70771 Leinfelden-Echterdingen.

I.
TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2018

2.

Vorlage und Bekanntmachung des Berichts des Sonderprüfers Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, vom 30. April 2019 über die gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Juni 2017 durchgeführte aktienrechtliche Sonderprüfung bei der msg life ag

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 29. Juni 2017 beschlossen, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, zum Sonderprüfer zu bestellen. Gegenstand der Sonderprüfung war die Untersuchung der Vorgänge der Veräußerung der von der msg life ag gehaltenen eigenen Aktien durch Annahme des Delisting-Erwerbsangebots der msg systems AG. Der Sonderprüfer hat den Sonderprüfungsbericht vom 30. April 2019 dem Vorstand mit Schreiben vom 2. Mai 2019 vorgelegt. Der Vorstand hat den Sonderprüfungsbericht dem Aufsichtsrat vorgelegt.

Der Sonderprüfer kommt zu dem Ergebnis, dass für den Sonderprüfer keine Anhaltspunkte ersichtlich sind, die mit Blick auf den Sachverhalt der Veräußerung der 1.906.592 eigenen Aktien der msg life ag an die msg systems AG im Rahmen des Delisting-Erwerbsangebots zum Angebotspreis von EUR 2,38 pro Stückaktie auf eine Pflichtverletzung von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß §§ 93, 116 AktG hindeuten würden.

Der Vorstand weist darauf hin, dass nach § 145 Abs. 6 Satz 5 AktG der Sonderprüfungsbericht als Gegenstand der Tagesordnung bekanntzumachen ist; dies ist mit der Bekanntmachung dieser Einberufung im Bundesanzeiger geschehen. Das Gesetz kennt oder verlangt keine Berichterstattung oder Stellungnahme des Vorstands zu Ablauf und Ergebnis der Sonderprüfung. Ungeachtet dessen wird der Vorstand sich in der Hauptversammlung am 26. Juni 2019 zu der durchgeführten Sonderprüfung und dem schriftlichen Sonderprüfungsbericht äußern.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

7.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.

II.
BERICHT ZU DEM AUFTRETEN EINES INTERESSENKONFLIKTS

Nach Ansicht des Sonderprüfers ist die Entsprechenserklärung für das Geschäftsjahr 2016 wegen des Interessenkonflikts, der bei Herrn Dr. Hofer aufgrund seiner Funktion als Vorsitzender des Aufsichtsrates der msg life ag und als Vorsitzender des Aufsichtsrates der msg systems AG sowie bei Herrn Zehetmaier aufgrund seiner Funktion als Mitglied des Aufsichtsrats der msg life ag und als Vorsitzender des Vorstands der msg systems AG durch den Eingang des Schreibens der msg systems AG vom 13. Dezember 2016 bei der msg life ag aufgetreten ist, unvollständig, da keine Darstellung des Interessenkonflikts im Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 erfolgt ist und dies nicht als Abweichung von den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ von der msg life ag veröffentlicht worden ist. Am 13. Dezember 2016 hatte der Vorstand der msg life ag durch das an ihn gerichtete Schreiben erstmals von den Delisting-Erwerbsangebots-Plänen der msg systems AG erfahren. Der Vorstand der msg life ag hatte sodann am 15. Dezember 2016 den Aufsichtsrat der msg life ag und damit auch Herrn Dr. Hofer und Herrn Zehetmaier in deren Funktion als Vorsitzender bzw. Mitglied des Aufsichtsrats der msg life ag von den Plänen der msg systems AG durch E-Mail in Kenntnis gesetzt.

III.
WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG

Teilnahme an der Hauptversammlung

Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben wollen, müssen ihre Berechtigung nachweisen. Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut („Nachweis“) aus. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also auf Mittwoch, den 5. Juni 2019, 00:00 Uhr (MESZ), beziehen („Nachweiszeitpunkt“). Die Berechtigung im vorstehenden Sinne bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt.

Der Nachweis muss bei der Gesellschaft spätestens bis Mittwoch, den 19. Juni 2019, 24:00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Adresse eingehen:

msg life ag
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
oder per Fax-Nr.: +49 (0)89 21027 289
oder per E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Nach Erfüllung der vorstehenden Teilnahmevoraussetzungen werden den teilnahmeberechtigten Aktionären bzw. deren Bevollmächtigten Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Die Eintrittskarten sind keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Stimmrechtsausübung, sondern lediglich organisatorische Hilfsmittel.

Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimm- und ihre sonstigen Aktionärsrechte unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, nach Maßgabe des Folgenden ausüben lassen:

a)

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, aber nicht muss, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte und wird auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übermittelt. Das Verlangen ist zu richten an:

msg life ag
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
oder per Fax-Nr.: +49 (0)89 21027 289
oder per E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, aber nicht muss, kann auch im Internet unter

https://www.msg-life.com/ueber-uns/investor-relations/

heruntergeladen werden. Entsprechendes gilt für das Formular zum Widerruf der Vollmacht.

Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann per Post, Fax oder E-Mail an die jeweils vorstehend in diesem Abschnitt a) genannte Adresse übermittelt werden.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

b)

Wenn ein Kreditinstitut, ein diesen gemäß § 135 Abs. 10 Aktiengesetz i.V.m. § 125 Abs. 5 Aktiengesetz gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 Aktiengesetz diesen gleichgestellten Personen bevollmächtigt werden soll, bedarf – in Ausnahme von vorstehend in Buchstabe a) dargestelltem Grundsatz – die Vollmacht weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft einer bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die vorgenannten Institutionen oder Personen, die bevollmächtigt werden sollen, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie nach § 135 Abs. 1 Aktiengesetz die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die eine solche Institution oder Person bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen. Ein Verstoß gegen die in diesem Abschnitt b) genannten und bestimmte weitere in § 135 Aktiengesetz genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung einer der vorgenannten Institutionen oder Personen beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 Aktiengesetz die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht.

c)

Wir bieten unseren Aktionären zusätzlich an, sich durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern müssen dazu Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne Weisungserteilung sind die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmabgabe für einen Aktionär berechtigt.

Die Erteilung der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht nebst Weisungen erteilen wollen, können – müssen aber nicht – das Formular verwenden, welches sie zusammen mit der Eintrittskarte nebst weiteren Informationen zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten oder bei der Gesellschaft kostenlos unter folgender Adresse anfordern können:

msg life ag
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
oder per Fax-Nr.: +49 (0)89 21027 289
oder per E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Die Vollmacht nebst Weisungen ist – sofern die Vollmachts- und Weisungserteilung nicht während der Hauptversammlung erfolgt – bis Dienstag, den 25. Juni 2019, 24:00 Uhr (MESZ) (eingehend), per Post, Fax oder E-Mail an die jeweils vorstehend in diesem Abschnitt c) genannte Adresse zu senden.

Die Aktionäre haben zudem die Möglichkeit, für die Bevollmächtigung der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter und für die Erteilung der Weisungen das entsprechende über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.msg-life.com/ueber-uns/investor-relations/

abrufbare Formular zu verwenden. Ein Formular, das für den Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht an die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter verwandt werden kann – aber nicht muss –, kann auch im Internet unter

https://www.msg-life.com/ueber-uns/investor-relations/

heruntergeladen werden.

d)

Auch im Fall der Erteilung einer Vollmacht ist eine fristgerechte Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 Aktiengesetz

a)

Tagesordnungsergänzungsverlangen

Gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz können Aktionäre der Gesellschaft, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von EUR 500.000,- am Grundkapital der Gesellschaft erreichen, das entspricht 500.000 Stückaktien, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist unter Beifügung des Nachweises über die Aktienbesitzzeit schriftlich an den Vorstand zu richten und muss bei der Gesellschaft spätestens am Samstag, den 1. Juni 2019, 24:00 Uhr (MESZ), eingehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:

msg life ag
Vorstand
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München

b)

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und/oder Abschlussprüfern, soweit solche Wahlen auf der Tagesordnung stehen, sind ausschließlich zu richten an:

msg life ag
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
oder per Fax-Nr.: +49 (0)89 21027 298
oder per E-Mail: antraege@linkmarketservices.de

Bis spätestens am Dienstag, den 11. Juni 2019, 24:00 Uhr (MESZ), bei vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären im Internet unter

https://www.msg-life.com/ueber-uns/investor-relations/

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach dem 11. Juni 2019 ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht.

c)

Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 Aktiengesetz). Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedürfte.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 42.802.453 nennwertlose Stückaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 42.802.453 Stimmrechte.

Hinweise zum Datenschutz

Wenn Aktionäre sich für die Hauptversammlung anmelden oder eine Vollmacht erteilen, erhebt die msg life ag personenbezogene Daten über Aktionäre und/oder über deren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die msg life ag verarbeitet die Daten als Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit den personenbezogenen Daten und zu den Rechten gemäß der DSGVO sind im Internet unter

https://www.msg-life.com/ueber-uns/investor-relations/

zugänglich.

 

Leinfelden-Echterdingen, im Mai 2019

msg life ag

– Der Vorstand –

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