Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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MTU Aero Engines AG München |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung | 24.06.2020 |
MTU Aero Engines AGMünchenWKN A0D9PT / ISIN DE000A0D9PT0
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a und 315a HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 2019 Die genannten Unterlagen werden von der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter der Adresse
zugänglich gemacht. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Die aufgrund der Corona-Pandemie geänderten Rahmenbedingungen wirken sich deutlich negativ auf die Geschäfts- sowie die Umsatz- und Ergebnisentwicklung der Gesellschaft aus. Der Vorstand der Gesellschaft hat daher am 17. März 2020 beschlossen, in Anbetracht der Entwicklung der weltweiten Corona-Pandemie der Hauptversammlung vorzuschlagen, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019 zunächst auf neue Rechnung vorzutragen und – basierend auf den Entwicklungen in den folgenden Wochen und den daraus abzuleitenden Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung – diesen Vorschlag gemeinsam mit dem Aufsichtsrat nochmals zu überprüfen und der Hauptversammlung gegebenenfalls eine aktualisierte Empfehlung zu unterbreiten. Dieser Beschluss wurde im Wege einer Ad-hoc-Mitteilung bekannt gemacht. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen der weltweiten COVID-19-Pandemie und der damit einhergehenden noch nicht absehbaren wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Gesellschaft soll der Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019 bis auf die Mindestdividende gem. § 254 Abs. 1 AktG nicht ausgeschüttet, sondern in andere Gewinnrücklagen eingestellt werden. Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 der MTU Aero Engines AG in Höhe von Euro 179.692.709,80 wie folgt zu verwenden:
Gem. § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, d. h. am Montag, 10. August 2020, fällig. Von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien sind nicht dividendenberechtigt. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet, wobei die Höhe der Dividende von Euro 0,04 je dividendenberechtigter Stückaktie unverändert bleiben wird. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen. Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte gemäß Art. 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der EU-Verordnung Nr. 537/2014 ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der Verordnung genannten Art auferlegt wurde. |
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6. |
Beschlussfassung über die Erweiterung der Satzung Die Satzung enthält die Möglichkeit einer Briefwahl (§ 16 Abs. 3 der Satzung), jedoch keine Möglichkeit einer Online-Teilnahme an der Hauptversammlung. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass es sinnvoll ist, den Vorstand zu ermächtigen, künftig auch die Möglichkeit einer Online-Teilnahme an der Hauptversammlung vorzusehen. Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, § 16 der Satzung um folgenden Absatz 4 zu erweitern: „(4) Der Vorstand kann vorsehen, dass die Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Der Vorstand bestimmt auch die näheren Einzelheiten des Verfahrens, die er mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt macht.“ |
II. Weitere Angaben und Hinweise
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2020 besteht das Grundkapital der Gesellschaft aus 53.095.488 auf den Namen lautenden Stückaktien und ebenso vielen Stimmrechten. Davon sind zum Zeitpunkt der Einberufung 53.041.078 Aktien stimmberechtigt, da das Stimmrecht aus 54.410 von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien nicht ausgeübt werden kann.
2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und der Ausübung des Stimmrechts
Der Vorstand hat entschieden, dass nach Maßgabe des § 1 Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird. Der Aufsichtsrat hat dem zugestimmt. Die Hauptversammlung findet in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Dachauer Straße 665, 80995 München, unter Anwesenheit eines mit der Niederschrift beauftragten Notars statt. Die Hauptversammlung wird für Aktionäre vollständig in Bild und Ton über das HV-Portal im Internet unter
www.mtu.de/hv
übertragen. Die Aktionäre haben im Wege der elektronischen Kommunikation die Möglichkeit, ihr Stimmrecht auszuüben (durch Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters oder Briefwahl, jeweils selbst oder durch einen Bevollmächtigten). Über elektronische Kommunikation haben die Aktionäre weiter die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung einzulegen.
Zur Ausübung des Stimmrechts und zur Ausübung der weiteren Rechte in der virtuellen Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft als Aktionäre eingetragen sind und ihre Aktien so rechtzeitig angemeldet haben, dass ihre Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des Mittwoch, 29. Juli 2020 (24:00 Uhr), bei der Gesellschaft eingegangen ist.
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können sich in Textform in deutscher oder englischer Sprache bei der MTU Aero Engines AG unter der Anschrift
MTU Aero Engines AG |
oder per Telefax unter der Nummer
+49 (0)89 210 27 288 |
oder per E-Mail an
namensaktien@linkmarketservices.de |
oder unter der Internet-Adresse
www.mtu.de/hv |
anmelden. Für die Anmeldung über die vorstehende Internetseite benötigen Sie ihre individuellen Zugangsdaten, die Sie mit den Aktionärsunterlagen erhalten. Diejenigen, die sich für den Versand der Einladungen per E-Mail registriert haben, erhalten ihre Zugangsdaten jeweils in separaten E-Mails an die angegebene E-Mail-Adresse. Nähere Hinweise zum Anmeldeverfahren entnehmen Sie bitte den Ihnen zugesandten Aktionärsunterlagen sowie der genannten Internetseite.
Intermediäre und andere in § 135 AktG genannte Personen dürfen das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören und als deren Inhaber sie nicht im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.
Für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Bitte beachten Sie, dass aus arbeitstechnischen Gründen innerhalb der letzten drei Werktage vor der Hauptversammlung bis zum Tag der Versammlung (jeweils einschließlich), d. h. vom Samstag, 1. August 2020 (0:00 Uhr), bis einschließlich Mittwoch, 5. August 2020 (24:00 Uhr), keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden. Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung und ungeachtet des vorgenannten Umschreibestopps frei verfügen.
3. Verfahren für die Bevollmächtigung Dritter
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch diese Bevollmächtigten können das Stimmrecht in der Hauptversammlung nur durch Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform, wenn weder ein Intermediär (z. B. ein Kreditinstitut) noch eine Aktionärsvereinigung oder diesen gem. § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen bevollmächtigt werden. Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung oder des Widerrufs der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft in Textform unter einer der oben unter Ziffer 2 genannte Anschrift, E-Mail-Adresse, Faxnummer oder Internetadresse übermitteln.
Für die Bevollmächtigung von Intermediären (z. B. Kreditinstituten), Aktionärsvereinigungen oder anderen diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen sowie für den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung oder des Widerrufs gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Bitte beachten Sie auch die von den Intermediären (z. B. Kreditinstituten), Aktionärsvereinigungen und anderen gleichgestellten Personen und Institutionen insofern gegebenenfalls vorgegebenen Regelungen.
Erforderlich ist eine Anmeldung der Aktionäre bis zum Ablauf des Mittwoch, 29. Juli 2020 (24:00 Uhr). Bei rechtzeitiger Anmeldung können die Erteilung von Vollmachten und der Nachweis der Bevollmächtigung per Post, Fax oder E-Mail vor der Hauptversammlung bis zum Ablauf des Dienstag, 4. August 2020 (24:00 Uhr), erfolgen, und zwar unter einer der oben in Ziffer 2 für die Anmeldung genannten Adressen.
Über das HV-Portal der Gesellschaft unter
www.mtu.de/hv
ist die Vollmachtserteilung in der virtuellen Hauptversammlung am 5. August 2020 bis zum Beginn der durch den Versammlungsleiter angekündigten Abstimmung möglich.
Nähere Einzelheiten und Formulare zur Vollmachtserteilung werden wir unseren Aktionären zusammen mit der Zusendung der Einladung zur Hauptversammlung mitteilen.
Die Nutzung des HV-Portals durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung versandten Zugangsdaten zum HV-Portal erhält.
4. Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Aktionäre können ihr Stimmrecht durch Mitarbeiter der Gesellschaft in der Hauptversammlung ausüben lassen. Zu diesem Zweck müssen den Stimmrechtsvertretern Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts in Textform erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Stimmrechtsvertreter können keine Aufträge zum Stellen von Fragen oder Anträgen oder der Einlegung von Widersprüchen entgegennehmen. Auch Bevollmächtigte, wie zum Beispiel Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen können sich der Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter bedienen.
Erforderlich ist eine Anmeldung der Aktionäre bis zum Ablauf des Mittwoch, 29. Juli 2020 (24:00 Uhr). Bei rechtzeitiger Anmeldung können die Erteilung von Vollmachten und der Nachweis der Bevollmächtigung sowie die Erteilung oder Änderung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter per Post, Fax oder E-Mail vor der Hauptversammlung bis zum Ablauf des Dienstag, 4. August 2020 (24:00 Uhr), erfolgen, und zwar unter einer der oben in Ziffer 2 für die Anmeldung genannten Adressen.
Über das HV-Portal der Gesellschaft unter
www.mtu.de/hv
sind die Vollmachtserteilung und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter sowie Änderungen dieser Weisungen in der virtuellen Hauptversammlung am 5. August 2020 bis zum Beginn der durch den Versammlungsleiter angekündigten Abstimmung möglich.
Nähere Einzelheiten und Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung werden wir unseren Aktionären zusammen mit der Zusendung der Einladung zur Hauptversammlung mitteilen.
5. Verfahren für die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht auch durch Briefwahl ausüben. Auch Bevollmächtigte, wie zum Beispiel Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte Personen können sich der Briefwahl bedienen.
Erforderlich ist eine Anmeldung der Aktionäre bis zum Ablauf des Mittwoch, 29. Juli 2020 (24:00 Uhr). Bei rechtzeitiger Anmeldung können bis spätestens zum Ablauf des Dienstag, 4. August 2020 (24:00 Uhr) per Post, Fax oder E-Mail Briefwahlstimmen abgegeben oder ihre bereits abgegebenen Briefwahlstimmen in Textform geändert oder widerrufen werden, und zwar unter einer der oben in Ziffer 2 für die Anmeldung genannten Adressen.
Über das HV-Portal ist die Stimmabgabe per Briefwahl sowie der Widerruf oder die Änderung der Briefwahlstimme in der virtuellen Hauptversammlung am 5. August 2020 bis zum Beginn der durch den Versammlungsleiter angekündigten Abstimmung möglich.
Nähere Einzelheiten und Formulare zur Briefwahl werden wir unseren Aktionären zusammen mit der Zusendung der Einladung zur Hauptversammlung mitteilen.
6. Ergänzungsanträge, Anträge, Wahlvorschläge und Auskunftsverlangen des Aktionärs
a) Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich unter der in Ziffer 6 b) angegebenen Postadresse bis zum Ablauf des Sonntag, 5. Juli 2020 (24:00 Uhr), zugegangen sein. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.
b) Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127 AktG
Der Vorstand wird etwaige Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 f. AktG nur zugänglich machen, wenn sie bis zum Ablauf des Dienstag, 21. Juli 2020 (24:00 Uhr), bei der Gesellschaft eingegangen sind und die Antragsteller im Aktienregister als Aktionäre eingetragen sind. Anträge und Anfragen der Aktionäre im Sinne von § 126 Absatz 1 AktG oder Wahlvorschläge im Sinne von § 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adressen der Gesellschaft zu richten:
Postanschrift
MTU Aero Engines AG |
oder per Telefax an
+49 (0)89 1489 95139 |
oder per E-Mail an
Hauptversammlung@mtu.de |
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Fristgerecht unter vorstehenden Adressen eingehende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse
www.mtu.de/hv
veröffentlicht.
Frist- und formgerecht gemäß §§ 126 und 127 AktG eingereichte Anträge und Wahlvorschläge werden so behandelt, als ob sie in der Hauptversammlung gestellt worden wären, wenn der antragstellende Aktionär ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist.
c) Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation
Gemäß § 1 Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes haben die Aktionäre die Möglichkeit, im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu stellen. Der Vorstand hat im Rahmen des § 1 Abs. 2 Satz 2 des COVID-19-Gesetzes entschieden, dass Fragen bis spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung eingereicht sein müssen. Der Vorstand wird nach pflichtgemäßem, freien Ermessen entscheiden, welche Fragen er wie beantwortet.
Zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. deren Vertreter können ihre Fragen elektronisch über das HV-Portal unter
www.mtu.de/hv
an die Gesellschaft übermitteln. Im HV-Portal ist eine entsprechende Schaltfläche vorgesehen. Auch wenn das HV Portal in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung gestellt wird, werden nur Fragen berücksichtigt, die in deutscher Sprache gestellt werden. Die Möglichkeit zur Fragenübermittlung ist bis Sonntag, 2. August 2020 (24:00 Uhr), freigeschaltet. Es besteht keine Möglichkeit, während der Hauptversammlung Fragen zu stellen.
Im Rahmen der Fragenbeantwortung wird der Fragesteller nicht namentlich benannt werden. Sofern er eine namentliche Nennung wünscht, ist dies explizit anzugeben.
7. Widerspruch gegen Beschlüsse der virtuellen Hauptversammlung
Die Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, haben im Wege der elektronischen Kommunikation die Möglichkeit, Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung einzulegen.
Ein Widerspruch kann ausschließlich über das HV-Portal unter
www.mtu.de/hv
eingelegt werden und ist von Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich.
8. Veröffentlichungen auf der Internetseite
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die nach § 124a AktG zugänglich zu machenden Unterlagen, Anträge von Aktionären, weitergehende Ausführungen zu den vorgenannten Aktionärsrechten und weitere Informationen stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.mtu.de/hv
zur Verfügung.
Auf der Internetseite werden auch weitere Informationen zur virtuellen Hauptversammlung zur Verfügung stehen.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse bekanntgegeben.
9. Hinweise zum Datenschutz
Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden oder eine Vollmacht erteilen, erheben wir personenbezogene Daten über Sie und/oder über Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Ihnen die Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Auch wenn Sie einen Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung stellen oder Gegenanträge oder Wahlvorschläge machen wollen, müssen wir Ihren Namen unter bestimmten Voraussetzungen veröffentlichen.
Erteilen Sie für die Ausübung Ihrer Rechte auf der Hauptversammlung eine Vollmacht, haben Sie die von Ihnen bevollmächtigte Person auf die Datenerhebung durch uns hinzuweisen. Daten des Bevollmächtigten werden nur zum Zwecke der Durchführung der Stimmabgabe und/oder (Unter-)Vollmacht dieser Person im Rahmen der Hauptversammlung, einschließlich der Ausübung der damit zusammenhängenden Rechte, insbesondere des Stimmrechts erhoben.
Die MTU Aero Engines AG verarbeitet Ihre Daten als Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Nähere Informationen zum Datenschutz sind unter
www.mtu.de/hv
abrufbar. Wir senden Ihnen diese Informationen auf Anforderung auch in gedruckter Form zu.
München, im Juni 2020
MTU Aero Engines AG
Der Vorstand