MTU Aero Engines Holding AG – Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

MTU Aero Engines Holding AG
München
WKN A0D 9PT
ISIN DE000A0D9PT0
Mitteilung über die Beschlussfassung zu Kapitalmaßnahmen gemäß
§ 30b Abs. 1 Nr. 2 WpHG

1. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts

Die ordentliche Hauptversammlung der MTU Aero Engines AG hat am 15. April 2015 beschlossen, die Gesellschaft zu ermächtigen, bis zum 14. April 2020 Aktien der Gesellschaft nach Maßgabe der Bestimmungen des am 06. März 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punkt 6 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der MTU Aero Engines AG zu erwerben. Die aufgrund dieses Beschlusses erworbenen Aktien können unter anderem unter Ausschluss des Bezugsrechts verwendet oder eingezogen werden.

2. Beschlussfassung über die Aufhebung der Bedingten Kapitalia gemäß § 4 Absatz 8 und 9 der Satzung; Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts; Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals; Neufassung von § 4 Absatz 6 und Streichung von § 4 Absatz 8 und 9 der Satzung

Die ordentliche Hauptversammlung der MTU Aero Engines AG hat am 15. April 2015 beschlossen, die Bedingten Kapitalia gemäß § 4 Absatz 8 und 9 der Satzung aufzuheben und den Vorstand bis zum 14. April 2020 zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen mit oder ohne Laufzeitbeschränkung im Gesamtnennbetrag von bis zu Euro 500.000.000 zu begeben und den Inhabern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte (auch mit Wandlungspflicht) auf auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu Euro 5.200.000 nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen zu gewähren. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats dieses Bezugsrecht in bestimmten Fällen auszuschließen. Zur Bedienung der Options- und Wandlungsrechte aus diesen Schuldverschreibungen hat die Hauptversammlung das Grundkapital um bis zu Euro 5.200.000 durch Ausgabe von bis zu 5.200.000 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je einem Euro bedingt erhöht. Der genaue Wortlaut des Beschlusses ist der am 06. März 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung, dort dem Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 7, zu entnehmen.

3. Beschlussfassung über die Aufhebung der Genehmigten Kapitalia I, II und III und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2015; Neufassung von § 4 Absatz 5 und Streichung von § 4 Absatz 7 der Satzung

Die ordentliche Hauptversammlung der MTU Aero Engines AG hat am 15. April 2015 beschlossen, die bisherig genehmigten Kapitalia I, II und III gem. § 4 Absatz 5, 6 und 7 der Satzung aufzuheben und durch ein neues genehmigtes Kapital zu ersetzen. Hiernach ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 14. April 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bareinlage einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt Euro 15.600.000 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist ermächtigt, unter bestimmten Voraussetzungen jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der genaue Wortlaut des Beschlusses ist Tagesordnungspunkt 8 der am 06. März 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung zu entnehmen.

München, im April 2015

MTU Aero Engines AG

Der Vorstand

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