MTU Aero Engines Holding AG – Mitteilung über die Beschlussfassung zu Kapitalmaßnahmen

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
MTU Aero Engines AG
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Mitteilung über die Beschlussfassung zu Kapitalmaßnahmen 16.04.2019

MTU Aero Engines Holding AG

München

WKN A0D 9PT
ISIN DE000A0D9PT0

Mitteilung über die Beschlussfassung zu Kapitalmaßnahmen gemäß
§ 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

1. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts

Die ordentliche Hauptversammlung der MTU Aero Engines AG hat am 11. April 2019 beschlossen, die Gesellschaft zu ermächtigen, bis zum 10. April 2024 Aktien der Gesellschaft nach Maßgabe der Bestimmungen des am 1. März 2019 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punkt 7 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der MTU Aero Engines AG zu erwerben. Die von der Hauptversammlung am 15. April 2015 beschlossene Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien wurde durch die neue Ermächtigung vom 11. April 2019 ersetzt. Die aufgrund des Beschlusses vom 11. April 2019 erworbenen Aktien können im Rahmen des Ermächtigung unter anderem unter Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts verwendet oder eingezogen werden.

2. Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts; Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2019); Ergänzung der Satzung um § 4 Absatz 7

Die ordentliche Hauptversammlung der MTU Aero Engines AG hat am 11. April 2019 beschlossen, den Vorstand bis zum 10. April 2024 zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit oder ohne Laufzeitbeschränkung im Gesamtnennbetrag von bis zu Euro 600.000.000 zu begeben und den Inhabern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte (auch mit Wandlungs- oder Optionspflicht) auf auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu Euro 2.600.000 nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen zu gewähren. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats dieses Bezugsrecht in den im Ermächtigungsbeschluss vom 11. April 2019 bestimmten Fällen auszuschließen. Zur Bedienung der Options- und Wandlungsrechte aus diesen Schuldverschreibungen hat die Hauptversammlung das Grundkapital um bis zu Euro 2.600.000 durch Ausgabe von bis zu 2.600.000 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je einem Euro bedingt erhöht. Die Hauptversammlung vom 11. April 2019 hat beschlossen, die Satzung um § 4 Absatz 7 entsprechend zu ergänzen. Der genaue Wortlaut des Beschlusses ist der am 1. März 2019 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung, dort dem Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 9, zu entnehmen, den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat. Das bedingte Kapital wird mit Eintragung der Ergänzung von § 4 der Satzung in das Handelsregister der Gesellschaft wirksam. Die entsprechende Änderung der Satzung wird zur Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts München angemeldet.

 

München, im April 2019

MTU Aero Engines AG

Der Vorstand

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