Mühl Product & Service Aktiengesellschaft – Bekanntmachung über eine vereinfachte Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG sowie Erste Aufforderung zur Einreichung der unrichtig gewordenen Aktienurkunden

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Mühl Product & Service Aktiengesellschaft
Kranichfeld
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung über eine vereinfachte Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG sowie Erste Aufforderung zur Einreichung der unrichtig gewordenen Aktienurkunden 09.01.2020

Mühl Product & Sercice Aktiengesellschaft

Kranichfeld

WKN 662810 / ISIN DE0006628100

Bekanntmachung über eine vereinfachte Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG sowie Erste Aufforderung zur Einreichung der unrichtig gewordenen Aktienurkunden

I. Kapitalherabsetzung

Die ordentliche Hauptversammlung der Mühl Product & Service Aktiengesellschaft (nachfolgend auch die „Gesellschaft“) vom 29. August 2018 hat u. a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 20.255.232,00, eingeteilt in 7.912.200 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 2,56 je Aktie, um EUR 19.266.207,00 auf EUR 989.025,00 herabzusetzen. Die Herabsetzung des Grundkapitals erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG (i) durch Herabsetzung des anteiligen Betrags je Aktie am Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 1,00 sowie (ii) durch Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 8 zu 1. Sie wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils acht (8) auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie zusammengelegt werden. Die Kapitalherabsetzung erfolgt in vollständiger Höhe zum Ausgleich von Wertminderungen und zur Deckung von Verlusten.

Der Beschluss über die Herabsetzung des Grundkapitals durch Zusammenlegung von Aktien wurde am 29. November 2019 in das Handelsregister beim Amtsgericht Jena eingetragen und ist damit wirksam geworden.

Mit der Kapitalherabsetzung ist auch eine Umstellung der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft verbunden. Mit Wirkung zum

10. Januar 2020

erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der Mühl Product & Service Aktiengesellschaft im Verhältnis 8 zu 1. Vorliegende, nicht ausgeführte Börsenaufträge in der alten Gattung (ISIN DE0006628100) erlöschen mit Ablauf des 9. Januar 2020.

Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der Mühl Product & Service Aktiengesellschaft nach dem Stand vom 13. Januar 2020 (record date), abends, umbuchen. An die Stelle von je acht (8) Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 2,56 (ISIN DE0006628100) tritt eine (1) konvertierte Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE000 A254203).

Die konvertierten Stückaktien der Mühl Product & Service Aktiengesellschaft sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Aktien ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der Mühl Product & Service Aktiengesellschaft an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.

Soweit ein Aktionär einen nicht durch acht (8) teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm Aktienspitzen (ISIN DE000A254VG6) eingebucht.

Eine Arrondierung zu Vollrechten (so genannte Spitzenregulierung) setzt einen entsprechenden Kauf- oder Verkaufsauftrag voraus. Die Aktionäre der Mühl Product & Service Aktiengesellschaft werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend,

spätestens jedoch bis zum 27. Januar 2020

wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen bemühen.

Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können oder für die keine fristgerechte Weisung erteilt wurde, werden von der Baader Bank AG, Unterschleißheim, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen kann nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vorgenommen werden. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Mühl Product & Service Aktiengesellschaft sind nicht vorgesehen.

Die Preisfeststellung der konvertierten Stückaktien aus der Kapitalherabsetzung (ISIN DE000A254203) im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse wird am 10. Januar 2020 aufgenommen. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch konvertierte Stückaktien lieferbar.

II. Erste Aufforderung zur Einreichung der unrichtig gewordenen Aktienurkunden

Die ordentliche Hauptversammlung der Mühl Product & Service Aktiengesellschaft hat am 29. August 2018 u. a. eine vereinfachte Kapitalherabsetzung um EUR 19.266.207,00 auf EUR 989.025,00 durch Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 8 zu 1 und die damit verbundene Satzungsänderung beschlossen; diese Änderung ist am 29. November 2019 in das Handelsregister eingetragen worden. Das Grundkapital der Gesellschaft ist aufgrund der im Handelsregister eingetragenen Änderungen nunmehr eingeteilt in Stück 989.025 Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie.

Aufgrund dieser Tatsachen ist der Inhalt von sämtlichen effektiven Aktienurkunden der Gesellschaft (das heißt allen Aktienurkunden, die nicht bei Clearstream hinterlegt sind) unrichtig geworden.

Gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung der Mühl Product & Service Aktiengesellschaft ist der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ausgeschlossen. Infolgedessen werden keine neuen effektiven Aktienurkunden ausgegeben.

Das Grundkapital wird nunmehr in vollem Umfang durch eine Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wurde. Die Aktionäre der Mühl Product & Service Aktiengesellschaft werden an dem bei der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an Aktien unserer Gesellschaft entsprechend ihres Anteils als Miteigentümer beteiligt.

Aufgrund der genannten Änderungen richten wir hiermit an unsere Aktionäre die

erste Aufforderung,

in der Zeit vom 10. Januar 2020 bis zum 17. April 2020 einschließlich sämtliche auf die Mühl Product & Service Aktiengesellschaft lautenden effektiven Aktienurkunden bei einem Kreditinstitut, das für Kunden Wertpapierdepots für die Verwahrung von Aktien führt, zur Weiterleitung an die

Baader Bank AG
Special Execution
Weihenstephaner Str. 4
85716 Unterschleißheim

einzureichen. Von Aktionären, deren Aktien von einem Kreditinstitut in einem Girosammeldepot verwahrt werden ist nichts zu veranlassen. Soweit Aktionäre die Aktien in einem Streifbanddepot verwahren lassen, werden sie gebeten, durch ihre Depotbank ihre Aktien in die Girosammelverwahrung überführen zu lassen. Die weiteren Schritte werden wiederum von dem Kreditinstitut veranlasst. Die übrigen Aktionäre, die Aktien selbst verwahren, werden gebeten, ihre Aktienurkunden innerhalb der oben genannten Frist bei einem Kreditinstitut, das für Kunden Wertpapierdepots führt, einzureichen.

Nach Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der eingereichten Aktienurkunden werden die neuen Aktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentumsanteile an der Globalurkunde in Girosammelverwahrung bei der Clearstream Banking AG durch entsprechende Depotgutschrift an die einliefernden Aktionäre übertragen. Die entsprechende Depotgutschrift wird den Aktionären bei ihrer Depotbank verschafft. Für die Aktionäre wird die Umstellung auf Girosammelverwahrung kostenlos durchgeführt.

Die Aktien der Gesellschaft werden im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt und ab dem 14. Januar 2020 an ausschließlich im Girosammelwege lieferbar sein. Anstelle der eingereichten Aktienurkunden werden keine neuen effektiven Aktienurkunden der Mühl Product & Service Aktiengesellschaft ausgehändigt.

Auf die Mühl Product & Service Aktiengesellschaft lautende effektive Aktienurkunden und damit unrichtige Aktienurkunden der alten Gattung (ISIN DE0006628100) der Mühl Product & Service Aktiengesellschaft, die trotz dreimaliger Veröffentlichung dieser Aufforderung nicht bis zum 17. April 2020 (einschließlich) eingereicht worden sind, werden nach § 229 Abs. 3 AktG i.V.m. § 226 AktG für kraftlos erklärt.

Soweit die für die kraftlos erklärten Aktien auszugebenden neuen Aktien durch Zusammenlegung entstanden sind, werden sie für Rechnung der Beteiligten zum amtlichen Börsenpreis verwertet. Der Erlös wird den Beteiligten ausgezahlt oder, wenn ein Recht zur Hinterlegung besteht, bei der zuständigen Hinterlegungsstelle hinterlegt.

 

Kranichfeld, im Januar 2020

Mühl Product & Service Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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