Mühl Product & Service Aktiengesellschaft – Dritte Aufforderung zur Einreichung der unrichtig gewordenen Aktienurkunden

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Mühl Product & Service Aktiengesellschaft
Kranichfeld
Gesellschaftsbekanntmachungen Dritte Aufforderung zur Einreichung der unrichtig gewordenen Aktienurkunden 06.03.2020

Mühl Product & Sercice Aktiengesellschaft

Kranichfeld

WKN 662810 / ISIN DE0006628100

Dritte Aufforderung zur Einreichung der unrichtig gewordenen Aktienurkunden

Die ordentliche Hauptversammlung der Mühl Product & Service Aktiengesellschaft hat am 29. August 2018 u. a. eine vereinfachte Kapitalherabsetzung um EUR 19.266.207,00 auf EUR 989.025,00 durch Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 8 zu 1 und die damit verbundene Satzungsänderung beschlossen; diese Änderung ist am 29. November 2019 in das Handelsregister eingetragen worden. Das Grundkapital der Gesellschaft ist aufgrund der im Handelsregister eingetragenen Änderungen nunmehr eingeteilt in Stück 989.025 Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie.

Aufgrund dieser Tatsachen ist der Inhalt von sämtlichen effektiven Aktienurkunden der Gesellschaft (das heißt allen Aktienurkunden, die nicht bei Clearstream hinterlegt sind) unrichtig geworden.

Gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung der Mühl Product & Service Aktiengesellschaft ist der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ausgeschlossen. Infolgedessen werden keine neuen effektiven Aktienurkunden ausgegeben.

Das Grundkapital wird nunmehr in vollem Umfang durch eine Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wurde. Die Aktionäre der Mühl Product & Service Aktiengesellschaft werden an dem bei der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an Aktien unserer Gesellschaft entsprechend ihres Anteils als Miteigentümer beteiligt.

Aufgrund der genannten Änderungen richten wir hiermit an unsere Aktionäre die

dritte Aufforderung,

in der Zeit vom 10. Januar 2020 bis zum 17. April 2020 einschließlich

sämtliche auf die Mühl Product & Service Aktiengesellschaft lautenden effektiven Aktienurkunden bei einem Kreditinstitut, das für Kunden Wertpapierdepots für die Verwahrung von Aktien führt, zur Weiterleitung an die

Baader Bank AG
Special Execution
Weihenstephaner Str. 4
85716 Unterschleißheim

einzureichen. Die erste und zweite Aufforderung hierzu sind am 9. Januar 2020 bzw. am 7. Februar 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Von Aktionären, deren Aktien von einem Kreditinstitut in einem Girosammeldepot verwahrt werden, ist nichts zu veranlassen. Soweit Aktionäre die Aktien in einem Streifbanddepot verwahren lassen, werden sie gebeten, durch ihre Depotbank ihre Aktien in die Girosammelverwahrung überführen zu lassen. Die weiteren Schritte werden wiederum von dem Kreditinstitut veranlasst. Die übrigen Aktionäre, die Aktien selbst verwahren, werden gebeten, ihre Aktienurkunden innerhalb der oben genannten Frist bei einem Kreditinstitut, das für Kunden Wertpapierdepots führt, einzureichen.

Nach Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der eingereichten Aktienurkunden werden die neuen Aktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentumsanteile an der Globalurkunde in Girosammelverwahrung bei der Clearstream Banking AG durch entsprechende Depotgutschrift an die einliefernden Aktionäre übertragen. Die entsprechende Depotgutschrift wird den Aktionären bei ihrer Depotbank verschafft. Für die Aktionäre wird die Umstellung auf Girosammelverwahrung kostenlos durchgeführt.

Auf die Mühl Product & Service Aktiengesellschaft lautende effektive Aktienurkunden und damit unrichtige Aktienurkunden der alten Gattung (ISIN DE0006628100) der Mühl Product & Service Aktiengesellschaft, die trotz dreimaliger Veröffentlichung dieser Aufforderung nicht bis zum 17. April 2020 (einschließlich) eingereicht worden sind, werden nach § 229 Abs. 3 AktG i.V.m. § 226 AktG für kraftlos erklärt.

Soweit die für die kraftlos erklärten Aktien auszugebenden neuen Aktien durch Zusammenlegung entstanden sind, werden sie für Rechnung der Beteiligten zum amtlichen Börsenpreis verwertet. Der Erlös wird den Beteiligten ausgezahlt oder, wenn ein Recht zur Hinterlegung besteht, bei der zuständigen Hinterlegungsstelle hinterlegt.

 

Kranichfeld, im März 2020

Mühl Product & Service Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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