Mühl Product & Service Aktiengesellschaft: Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Mühl Product & Service Aktiengesellschaft

Kranichfeld

ISIN: DE000A254203 /​ WKN: A25420
ISIN: DE000A3E5BR8 /​ WKN: A3E5BR
ISIN: DE000A3E5BS6 /​ WKN: A3EBS

Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

1.

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG (Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlage unter Gewährung von Bezugsrechten)

Die ordentliche Hauptversammlung der Mühl Product & Service Aktiengesellschaft vom 15. Oktober 2021 hat unter Tagesordnungspunkt 10 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 4.271.111,00 um EUR 10.677.777,00 auf EUR 14.948.888,00 durch Ausgabe von 10.677.777 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie gegen Bareinlage zu erhöhen. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2021 gewinnanteilsberechtigt.

Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären der Gesellschaft als mittelbares Bezugsrecht in der Weise eingeräumt, dass die neuen Aktien von einem vom Vorstand der Gesellschaft zu bestimmenden Emissionsunternehmen gezeichnet und mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten und nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister entsprechend den ausgeübten Bezugsrechten zu liefern.

Das Bezugsverhältnis beträgt 1 zu 2,5, d. h. jeder Aktionär der Gesellschaft ist berechtigt, für eine bestehende Aktie der Gesellschaft 2,5 neue Aktien zu beziehen. Der Bezugspreis beträgt EUR 3,00 je neuer Aktie.

Der Aktionär Herr Thomas Wolf, Singapur, hat sich gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, seine Bezugsrechte in vollem Umfang auszuüben und sämtliche neuen Aktien, hinsichtlich derer die Bezugsberechtigten ihr Bezugsrecht nicht ausgeübt haben, zum Bezugspreis zu erwerben (sog. Backstop).

Wegen der weiteren Einzelheiten der ordentlichen Kapitalerhöhung wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft verwiesen, der am 7. September 2021 im Bundesanzeiger zu Tagesordnungspunkt 10 der ordentlichen Hauptversammlung der Mühl Product & Service Aktiengesellschaft vom 15. Oktober 2021 bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.

Die Gesellschaft plant, ein Bezugsangebot an die Aktionäre der Gesellschaft im Zusammenhang mit der ordentlichen Kapitalerhöhung im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebots endet frühestens zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebots. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Die ordentliche Kapitalerhöhung wird mit der noch ausstehenden Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Jena (HRB 107864) wirksam.

2.

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG (Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel-, Options- und/​oder Gewinnschuldverschreibungen und/​oder Genussrechten (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und Schaffung eines Bedingten Kapitals 2021/​I)

Die ordentliche Hauptversammlung der Mühl Product & Service Aktiengesellschaft vom 15. Oktober 2021 hat unter Tagesordnungspunkt 12 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 14. Oktober 2026 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel-, Options- und/​oder Gewinnschuldverschreibungen und/​oder Genussrechte (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen „Schuldverschreibungen“) mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 50.000.000,00 zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte zum Bezug von bis zu 1.735.555 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 1.735.555,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren und/​oder in den Bedingungen der Schuldverschreibungen Pflichten zur Wandlung der jeweiligen Schuldverschreibung in solche Aktien zu begründen. Die Schuldverschreibungen können gegen Bar- und/​oder Sacheinlage ausgegeben werden.

Die Schuldverschreibungen sind den Aktionären der Gesellschaft grundsätzlich zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, in den im Beschluss bestimmten Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auszuschließen.

Der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung wird im Handelsregister beim Amtsgericht Jena (HRB 107864) hinterlegt.

Die ordentliche Hauptversammlung der Mühl Product & Service Aktiengesellschaft vom 15. Oktober 2021 hat unter Tagesordnungspunkt 12 zudem beschlossen, zur Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft an die Inhaber bzw. Gläubiger von Schuldverschreibungen, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung begeben werden und die ein Wandlungs- bzw. Optionsrecht oder eine Wandlungspflicht in bzw. auf neue auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft gewähren bzw. begründen, das Grundkapital um bis zu EUR 1.735.555,00 durch Ausgabe neuer auf Inhaber lautender Stückaktien der Gesellschaft bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2021/​I) und die Satzung entsprechend zu ändern. Der Beschluss über das Bedingte Kapital 2021/​I sowie die entsprechende Änderung der Satzung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit noch der Eintragung in das Handelsregister beim Amtsgericht Jena (HRB 107864).

Wegen der weiteren Einzelheiten der Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen und des Bedingten Kapitals 2021/​I wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der am 7. September 2021 im Bundesanzeiger zu Tagesordnungspunkt 12 der ordentlichen Hauptversammlung der Mühl Product & Service Aktiengesellschaft vom 15. Oktober 2021 bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.

3.

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG (Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen (Aktienoptionsprogramm 2021) und Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2021/​II)

Die ordentliche Hauptversammlung der Mühl Product & Service Aktiengesellschaft vom 15. Oktober 2021 hat unter Tagesordnungspunkt 13 beschlossen, den Vorstand der Gesellschaft und – bezüglich der Mitglieder des Vorstands – den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu ermächtigen, bis zum Ablauf des 14. Oktober 2026 im Rahmen eines Aktienoptionsprogramms 2021 insgesamt bis zu 400.000 Aktienoptionen für den Bezug von bis zu 400.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Aktie nach Maßgabe der in der Ermächtigung festgelegten Bedingungen an Mitglieder des Vorstands und ausgewählte Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführungen und ausgewählte Arbeitnehmer von mit der Gesellschaft im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen zu gewähren. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist bei der Ausgabe der Aktienoptionen ausgeschlossen.

Die ordentliche Hauptversammlung der Mühl Product & Service Aktiengesellschaft vom 15. Oktober 2021 hat unter Tagesordnungspunkt 13 zudem beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 400.000,00 durch Ausgabe von bis zu 400.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Aktie bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2021/​II) und die Satzung entsprechend zu ändern. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der nach Maßgabe der vorstehenden Ermächtigung ausgegebenen Aktienoptionen von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Aktienoptionen keine eigenen Aktien gewährt oder eine Geldzahlung leistet, wobei für die Gewährung und Abwicklung von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands ausschließlich der Aufsichtsrat zuständig ist.

Der Beschluss über das Bedingte Kapital 2021/​II sowie die entsprechende Änderung der Satzung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit noch der Eintragung in das Handelsregister beim Amtsgericht Jena (HRB 107864). Wegen der weiteren Einzelheiten des Aktienoptionsprogramms 2021 und des Bedingten Kapitals 2021/​II wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der am 7. September 2021 im Bundesanzeiger zu Tagesordnungspunkt 13 der ordentlichen Hauptversammlung der Mühl Product & Service Aktiengesellschaft vom 15. Oktober 2021 bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.

 

Kranichfeld, im Oktober 2021

Mühl Product & Service Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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