Müller – Die lila Logistik AG – Bekanntmachung nach § 30b Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Müller – Die lila Logistik Aktiengesellschaft

Besigheim

Wertpapier-Kenn-Nr. 621468
ISIN DE0006214687

Bekanntmachung nach § 30b Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
(Erwerb und Verwendung eigener Aktien und Genehmigtes Kapital)

I. Erwerb und Verwendung eigener Aktien

Die ordentliche Hauptversammlung der Müller – Die lila Logistik AG hat am 16. Juni 2015 beschlossen, die Gesellschaft zu ermächtigen, bis zum Ablauf des 15. Juni 2020 Aktien der Gesellschaft zu erwerben und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 4. Mai 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punkts 6 der Tagesordnung der Hauptversammlung der Müller – Die lila Logistik AG („Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien auch unter Ausschluss eines Andienungsrechts und zu deren Verwendung auch unter Ausschluss des Bezugsrechts sowie Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung“). Die auf Grund dieses Beschlusses erworbenen Aktien können unter bestimmten Voraussetzungen unter Ausschluss des Bezugsrechts verwendet oder eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die am 4. Mai 2015 im Bundesanzeiger erfolgte Bekanntmachung der Beschlussvorschläge der Verwaltung zu Punkt 6 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung sowie auf die beim Handelsregister eingereichte notarielle Niederschrift, durch die der betreffende Beschluss beurkundet wurde, verwiesen.

II. Genehmigtes Kapital

Die ordentliche Hauptversammlung der Müller – Die lila Logistik AG hat am 16. Juni 2015 ferner beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 15. Juni 2020 in Höhe von bis zu EUR 3.977.875,00 durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrfach zu erhöhen. Der Vorstand kann bei Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 4. Mai 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punkts 7 der Tagesordnung der Hauptversammlung der Müller – Die lila Logistik AG („Beschlussfassung über die Schaffung neuen genehmigten Kapitals und Aufhebung und Neufassung von § 4 Absatz (2.1) der Satzung“) ausschließen.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die am 4. Mai 2015 im Bundesanzeiger erfolgte Bekanntmachung der Beschlussvorschläge der Verwaltung zu Punkt 7 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung sowie auf die beim Handelsregister eingereichte notarielle Niederschrift, durch die der betreffende Beschluss beurkundet wurde, verwiesen.

Die Satzungsänderung über das genehmigte Kapital ist zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet, aber noch nicht eingetragen worden.

 

Besigheim, im Juni 2015

Müller – Die lila Logistik AG

Der Vorstand

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