Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft – Einziehung von Aktien

Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München
München
– ISIN DE0008430026 (WKN 843002) –
Bekanntmachung nach § 30b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG über die Einziehung von Aktien

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 23. April 2015 hat den Vorstand ermächtigt, die von der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworbenen eigenen Stückaktien ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung einzuziehen. Die Ermächtigung umfasst auch eine Einziehung im vereinfachten Verfahren ohne Herabsetzung des Grundkapitals durch Erhöhung des Anteils der übrigen Aktien am Grundkapital.

Der Vorstand unserer Gesellschaft hat unter Ausnutzung dieser Ermächtigung am 23. April 2015 beschlossen, 6.098.657 Stück eigene Aktien im vereinfachten Verfahren ohne Herabsetzung des Grundkapitals durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 6 AktG in Verbindung mit § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG einzuziehen. Die 6.098.657 Stück eigenen Aktien sind damit eingezogen.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt unverändert Euro 587.725.396,48. Es ist eingeteilt in 166.843.961 Stückaktien.

München, im April 2015

Der Vorstand

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