Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München München |
Gesellschaftsbekanntmachungen | 132. ordentliche Hauptversammlung | 21.03.2019 |
Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft
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Diese Unterlagen finden Sie im Internet unter
(Rubrik „Dokumente“) als Bestandteile des Geschäftsberichts 2018 der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München (im Folgenden: „Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft“ oder „Gesellschaft“) oder des Munich Re Konzerngeschäftsberichts 2018. Die Geschäftsberichte werden Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und erläutert werden. Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung. |
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Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2018 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres 2018 von 1.383.230.912,25 € wie folgt zu verwenden:
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die eigenen Aktien, die zum Zeitpunkt des Vorschlags von Aufsichtsrat und Vorstand unmittelbar oder mittelbar von der Gesellschaft gehalten werden. Diese sind gemäß § 71b Aktiengesetz (AktG) nicht dividendenberechtigt. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern, wenn weitere eigene Aktien erworben oder veräußert werden. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von 9,25 € je dividendenberechtigter Stückaktie ein in den Positionen Ausschüttung und Vortrag auf neue Rechnung entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Die Auszahlung der Dividende ist somit für den 6. Mai 2019 vorgesehen. |
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Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2018 für diesen Zeitraum zu entlasten. |
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Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018 für diesen Zeitraum zu entlasten. |
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Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Mit der Beendigung der Hauptversammlung am 30. April 2019 endet die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats. Deshalb ist eine Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und §§ 5 Nr. 1, 15 Abs. 1, 22 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung (MgVG) in Verbindung mit der Vereinbarung über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft zwischen den Unternehmensleitungen der Gesellschaft und der Münchener Rück Italia S.p.A. sowie dem besonderen Verhandlungsgremium vom 28. November/10. Dezember/12. Dezember 2008 (in der Fassung vom 15. Dezember 2017, im Folgenden „Mitbestimmungsvereinbarung“) sowie § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus zehn von der Hauptversammlung und zehn von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die zehn Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer wurden auf der Grundlage der Mitbestimmungsvereinbarung bereits von den zuständigen Gremien gewählt. Die zehn Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre wählt die zum 30. April 2019 einberufene Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter lit. a) bis j) genannten Damen und Herren mit Wirkung ab der Beendigung der Hauptversammlung am 30. April 2019 zu Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zu wählen. Die Bestellung erfolgt für die nächste Amtsperiode, also bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 entscheidet.
Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats stützen sich auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses, berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und streben die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Im Aufsichtsrat der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft müssen Frauen und Männer jeweils mit einem Anteil von mindestens 30 Prozent vertreten sein (§ 96 Abs. 3 AktG). Nach der Mitbestimmungsvereinbarung ist der Mindestanteil von 30 Prozent für die Seite der Arbeitnehmer und für die Seite der Aktionäre getrennt zu erfüllen. Nachdem die zuständigen Gremien für die nächste Amtsperiode fünf Frauen und fünf Männer als Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer gewählt haben, ist der Mindestanteil für die Seite der Arbeitnehmer erfüllt. Mit der Wahl der vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre (vier Frauen und sechs Männer) wird der Mindestanteil von 30 Prozent ebenfalls erfüllt. Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex (Fassung vom 7. Februar 2017) wird darauf hingewiesen, dass Herr Dr. jur. Nikolaus von Bomhard im Fall seiner Wahl als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder entscheiden zu lassen. Im Anhang dieser Einladung sind weitere Angaben über die zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten, insbesondere deren Lebensläufe, beigefügt. |
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Beschlussfassung über die Änderung des § 1 Abs. 3 der Satzung zur Modernisierung und Flexibilisierung des Unternehmensgegenstands Der in § 1 Abs. 3 der Satzung niedergelegte Unternehmensgegenstand soll an die sich verändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Die vorgeschlagene Modernisierung und Flexibilisierung soll für die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft insbesondere mehr Möglichkeiten schaffen, auf sich ändernde Marktbedingungen und Wertschöpfungsketten zu reagieren und diese im besten Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre mitzugestalten. Dabei wird der Bereich der Informationstechnologien gesondert genannt, um die zunehmende Bedeutung der Digitalisierung hervorzuheben. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen: § 1 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
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Weitere Angaben und Hinweise
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 6 Absatz 2 der Satzung die Aktionäre – persönlich oder durch Bevollmächtigte – berechtigt, die sich spätestens am 23. April 2019 bei der Gesellschaft anmelden und für die angemeldeten Aktien zum Ende des 23. April 2019 als Aktionär im Aktienregister eingetragen sind.
Die Anmeldung kann zum einen unter
www.munichre.com/register
erfolgen. Aktionäre, die bereits für den elektronischen Versand der Hauptversammlungsunterlagen registriert sind, verwenden hierfür ihre Aktionärsnummer und ihr persönlich vergebenes Passwort. Alle übrigen Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, erhalten ihre Aktionärsnummer und ein Initialpasswort mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung per Post zugesandt.
Die Anmeldung kann zum anderen unter der Anschrift
Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
auch mit dem zugesandten Anmeldeformular erfolgen. Nähere Hinweise zum Anmeldeverfahren entnehmen Sie bitte den Informationen auf dem Anmeldeformular bzw. auf der genannten Internetseite.
Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Aktionäre können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der zum Ende des 23. April 2019 im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Anträge auf Umschreibungen im Aktienregister, die der Gesellschaft in der Zeit vom 24. April 2019 bis zum Ende des 30. April 2019 zugehen, werden im Aktienregister der Gesellschaft erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 30. April 2019 vollzogen. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sog. „Technical Record Date“) ist daher das Ende des 23. April 2019.
Ist ein Aktionär im eigenen Namen für Aktien, die einem anderen gehören, verzeichnet, bestehen gemäß § 3 Abs. 5 der Satzung aus der Eintragung keine Stimmrechte, soweit sie zu diesem Zeitpunkt die Grenze von 2 % des satzungsmäßigen Grundkapitals überschreiten.
Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, kann es das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben. Entsprechendes gilt für Aktionärsvereinigungen und sonstige durch § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, Unternehmen und Institute.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl
Aktionäre können ihre Stimmen, auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben (Briefwahl). Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen eingetragenen Aktionäre – persönlich oder durch Bevollmächtigte – berechtigt, die spätestens am 23. April 2019 angemeldet sind (wie oben angegeben). Auch für die per Briefwahl ausgeübten Stimmrechte ist der zum Ende des 23. April 2019 im Aktienregister verzeichnete Aktienbestand maßgeblich.
Die Stimmabgabe erfolgt entweder elektronisch unter
www.munichre.com/register
oder auf dem Anmeldeformular, das dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung beiliegt und an die oben genannte Anschrift zurückzusenden ist. Für die elektronische Stimmabgabe verwenden Aktionäre, die bereits für den elektronischen Versand der Hauptversammlungsunterlagen registriert sind, ihre Aktionärsnummer und ihr persönlich vergebenes Passwort. Alle übrigen im Aktienregister eingetragenen Aktionäre erhalten ihre Zugangsdaten mit dem Einladungsschreiben per Post zugesandt.
Die Stimmabgabe durch Briefwahl muss der Gesellschaft auf dem vorgenannten Anmeldeformular unter der oben für die Anmeldung genannten Anschrift oder über Internet unter
www.munichre.com/register
spätestens am 23. April 2019 vorliegen. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine nicht bereits in der Einberufung angekündigte Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu bereits durch Briefwahl abgegebene Stimme für jeden einzelnen Unterpunkt. Die Stimmabgabe zu Tagesordnungspunkt 2 gilt auch für den Fall, dass bei einer Änderung der Zahl der dividendenberechtigten Aktien die im Gewinnverwendungsvorschlag zu den Positionen Ausschüttung und Vortrag auf neue Rechnung genannten Summen entsprechend angepasst werden.
Über das Internet rechtzeitig abgegebene Briefwahlstimmen können dort anschließend noch bis zum Ende der Generaldebatte am Hauptversammlungstag geändert werden. Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter Stimmabgabe durch Briefwahl an der Hauptversammlung selbst oder durch einen Bevollmächtigten teilnehmen und die betreffenden Aktien vertreten, so ist dies möglich und gilt als Widerruf der im Wege der Briefwahl erfolgten Stimmabgabe.
Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und sonstige durch § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, Unternehmen und Institute können sich unter Einhaltung der genannten Fristen der Briefwahl bedienen. Die Gesellschaft stellt ihnen auf Wunsch einen elektronischen Abgabeweg oder die entsprechenden Anmeldeformulare zur Verfügung.
Online-Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Aktionäre haben auch die Möglichkeit, über das Internet im Wege der elektronischen Kommunikation unmittelbar an der Hauptversammlung teilzunehmen (Online-Teilnahme). Sie müssen dazu – persönlich oder durch Bevollmächtigte – spätestens am 23. April 2019 auf die oben angegebene Weise zur Hauptversammlung angemeldet sein und eine Eintrittskarte bestellt haben. Am 30. April 2019 können sie sich unter
www.munichre.com/hvonline
mit ihren auf der Eintrittskarte angegebenen Zugangsdaten ab 9.30 Uhr zuschalten und ab Beginn der Hauptversammlung online teilnehmen. Für Eintrittskarten, die auf juristische Personen oder Personengemeinschaften lauten, ist vor der Online-Teilnahme eine natürliche Person als teilnehmender Vertreter (Bevollmächtigter) gegenüber der Gesellschaft auf einem der nachfolgend genannten Wege (unter „Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte“) nachzuweisen.
Im Wege der Online-Teilnahme können die Teilnehmer die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton über das Internet verfolgen, ihre Stimmen in Echtzeit abgeben und elektronisch das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung einsehen. Möchte ein Teilnehmer seine Online-Zuschaltung noch vor den Abstimmungen beenden, so kann er die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur weisungsgebundenen Ausübung seiner Stimmrechte bevollmächtigen. Eine darüber hinausgehende Ausübung von Teilnehmerrechten im Wege der elektronischen Kommunikation ist aus technischen und organisatorischen Gründen nicht möglich.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine sonstige Person ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist die rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung (wie oben bei „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“ angegeben) durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten sicherzustellen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können bis zum Tag der Hauptversammlung unter der oben genannten Anschrift oder unter
www.munichre.com/register
elektronisch erfolgen. Am Tag der Hauptversammlung kann dies unter
www.munichre.com/register
elektronisch, unter der Telefax-Nr. +49 89 30903-74675 oder an den Eingangsschaltern der Hauptversammlung erfolgen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen nach § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform oder erfolgen elektronisch unter
www.munichre.com/register
Ausnahmen können für die Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute, ihnen gemäß § 135 Abs. 10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Institute oder Unternehmen sowie Aktionärsvereinigungen und sonstige in § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen und den Widerruf dieser Vollmachten bestehen. Eine persönliche Teilnahme des Aktionärs an der Hauptversammlung gilt ohne Weiteres als Widerruf der einem Dritten zu diesen Aktien erteilten Vollmacht.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Aktionäre können ihre Stimmrechte aus angemeldeten Aktien in der Hauptversammlung auch durch Stimmrechtsvertreter ausüben lassen, welche die Gesellschaft benennt. Diese können unter den vorgenannten Maßgaben mit dem Anmeldeformular, das den Aktionären zugesandt wird, oder unter
www.munichre.com/register
bevollmächtigt werden. Die Stimmrechtsvertreter handeln ausschließlich entsprechend den ihnen vom Aktionär erteilten Weisungen. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine nicht bereits in der Einberufung angekündigte Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu bereits erteilte Weisung für jeden einzelnen Unterpunkt. Die zu Tagesordnungspunkt 2 abgegebene Weisung gilt auch für den Fall, dass bei einer Änderung der Zahl der dividendenberechtigten Aktien die im Gewinnverwendungsvorschlag zu den Positionen Ausschüttung und Vortrag auf neue Rechnung genannten Summen entsprechend angepasst werden. Wortmeldungs- oder Fragewünsche und Aufträge, in der Hauptversammlung Anträge zu stellen, können die Stimmrechtsvertreter nicht entgegennehmen. Weisungen, die den Stimmrechtsvertretern über das Internet erteilt werden, können am Hauptversammlungstag unter
www.munichre.com/register
noch bis zum Ende der Generaldebatte geändert werden.
Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Aktionären, die an der Hauptversammlung nicht teilnehmen können, bieten wir, wie vom Versammlungsleiter festgelegt, wieder an, durch Eingabe ihrer Aktionärsnummer und ihrem oben erwähnten (Initial-)Passwort die gesamte Veranstaltung unter
www.munichre.com/register
zu verfolgen. Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie die Rede des Vorstandsvorsitzenden werden unter
www.munichre.com/hv
für jedermann zugänglich direkt übertragen; sie stehen nach der Hauptversammlung als Aufzeichnung zur Verfügung.
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
a) Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG:
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen (Letzteres entspricht derzeit 127.218 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Für die Berechnung der Aktienbesitzzeit gilt § 70 AktG. Der Tag des Zugangs des Verlangens ist nicht mitzurechnen. Eine Verlegung von einem Sonntag, einem Sonnabend oder einem Feiertag auf einen zeitlich vorausgehenden oder nachfolgenden Werktag kommt nicht in Betracht. Die §§ 187 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind nicht entsprechend anzuwenden.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 30. März 2019, zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft
– Vorstand –
Postfach 40 12 11
80712 München
b) Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG:
Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge zu den Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an:
Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft
GCL 1.4 – Hauptversammlung
Postfach 40 12 11
80712 München
Telefax: +49 89 38 91-7 22 55
oder mit elektronischer Post (E-Mail) an
shareholder@munichre.com
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden wir einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen im Internet unter
www.munichre.com/hv
veröffentlichen. Dort finden Sie auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung. Dabei werden die bis spätestens am 15. April 2019 bei der oben genannten Adresse eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt.
c) Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG:
In der Hauptversammlung am 30. April 2019 kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft verlangen über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft insgesamt 587.725.396,48 € und ist eingeteilt in 149.538.477 Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Diese Gesamtzahl schließt die im Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien mit ein, aus denen der Gesellschaft nach § 71b AktG keine Rechte zustehen. Ebenfalls eingeschlossen sind Aktien, für die im Zeitpunkt der Einberufung nach § 67 Abs. 2 S. 2 AktG in Verbindung mit § 3 Abs. 5 der Satzung keine Stimmrechte bestehen.
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Die Informationen nach § 124a AktG sowie weitere Erläuterungen zu den vorgenannten Rechten der Aktionäre stehen auf der Internetseite der Gesellschaft
www.munichre.com/hv
zur Verfügung. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
München, im März 2019
Der Vorstand
Anhang
Zu Punkt 5 der Tagesordnung
Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Der Aufsichtsrat hat die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten anhand vorher festgelegter, objektiver Kriterien und des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium ausgewählt, das im Corporate-Governance-Bericht eingehend beschrieben ist. Die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten sowie die Vorbereitung der Wahlvorschläge war gemäß der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat und entsprechend Ziffer 5.3.3 Deutscher Corporate Governance Kodex (Fassung vom 7. Februar 2017, „DCGK“) dem Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats übertragen.
Der Nominierungsausschuss hat Anforderungsprofile erstellt, die der Kandidatenauswahl zu Grunde lagen. Er hat bei seinen Vorschlägen unter anderem die vom Aufsichtsrat für dessen Zusammensetzung nach Ziffer 5.4.1 DCGK gesetzten Ziele und den Kriterienkatalog zugrunde gelegt. Ein maßgebliches Kriterium bei der Auswahl war, dass im Aufsichtsrat Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen zur Verfügung stehen, die für die Beratung und Überwachung der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft insgesamt wichtig sind.
Ferner hat der Nominierungsausschuss hohe Anforderungen an die Persönlichkeit der Kandidatinnen und Kandidaten gestellt. Wesentlich ist dabei etwa der zu erwartende Einsatz für eine langfristige und nachhaltige Wertsteigerung des Unternehmens. Weiterhin wurde im Auswahlprozess großer Wert auf die Unabhängigkeit der Kandidatinnen und Kandidaten gelegt, weil die Mitglieder des Aufsichtsrats die Interessen aller Aktionäre vertreten. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind alle zur Wahl vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 DCGK.
Bei der Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten wurde auf Vielfalt (Diversity) im Aufsichtsrat geachtet.
Weitere Angaben zu den Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie auf den folgenden Seiten.
Prof. Dr. oec. Dr. iur. Dr. rer. pol. h.c. Ann-Kristin Achleitner München, Deutschland Wissenschaftliche Co-Direktorin des Center for Entrepreneurial and Financial Studies (CEFS) an der Technischen Universität München Mitglied des Aufsichtsrats der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft seit 3. Januar 2013 |
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Persönliche Daten | |
Geburtsdatum: | 16. März 1966 |
Geburtsort: | Düsseldorf, Deutschland |
Nationalität: | deutsch |
Ausbildung | |
1992 bis 1994 | Habilitation |
1992 | Promotion Rechtswissenschaften |
1991 | Promotion Wirtschaftswissenschaften Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Universität St. Gallen, Schweiz |
Beruflicher Werdegang | |
seit 2003 | Wissenschaftliche Co-Direktorin des Center for Entrepreneurial and Financial Studies (CEFS), Technische Universität München |
seit 2001 | Inhaberin des Lehrstuhls für Entrepreneurial Finance, Technische Universität München (in Teilzeit) |
in 2009 | Gastprofessorin für Entrepreneurial Finance, Universität St. Gallen, Schweiz |
1995 bis 2001 | Inhaberin des Lehrstuhls für Bank- und Finanzmanagement, European Business School, Oestrich-Winkel Vorstandsvorsitzende des Instituts für Finanzmanagement, European Business School, Oestrich-Winkel |
1994 bis 1995 | Consultant, McKinsey & Company, Inc., Frankfurt am Main |
1992 bis 1994 | Lehrbeauftragte für Finance and External Auditing, Universität St. Gallen, Schweiz |
1991 bis 1992 | Consultant, MS Management Service AG, St. Gallen, Schweiz |
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten | |
Deutsche Börse AG, Frankfurt, börsennotiert (bis 8. Mai 2019) | |
Linde AG, München, börsennotiert *) (bis zum Vollzug des angestrebten Squeeze-Outs der Gesellschaft) | |
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen | |
Engie S.A. (vormals GDF SUEZ S.A.), Frankreich, börsennotiert | |
Linde plc, Irland, börsennotiert *) |
*) gehören zur gleichen Unternehmensgruppe (Linde-Gruppe)
Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen
Frau Ann-Kristin Achleitner verfügt als anerkannte Finanzexpertin über umfassende Kenntnisse insbesondere auf den Gebieten Venture Capital und Private Equity. Außerdem ist sie eine ausgewiesene Kapitalmarktexpertin. Sie bringt darüber hinaus wertvolle Erfahrungen aus ihrer langjährigen und vielfältigen, auch internationalen Aufsichtsratstätigkeit ein und besitzt als ehemaliges Mitglied der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ umfassende Kenntnisse auf diesem Gebiet. Sie bereichert den Aufsichtsrat zudem durch ihre Corporate-Sustainability-Expertise.
Frau Achleitner erfüllt die Anforderungen des § 100 Abs. 5 Halbsatz 1 AktG an Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung („Financial Expert“).
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Frau Achleitner in keiner nach Ziffer 5.4.1 des DCGK (Fassung vom 7. Februar 2017) offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft oder einem wesentlich an der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft beteiligten Aktionär. Zudem hat sich der Aufsichtsrat bei Frau Achleitner vergewissert, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
Dr. rer. pol. Kurt Wilhelm Bock Heidelberg, Deutschland Mitglied des Aufsichtsrats der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft seit 25. April 2018 |
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Persönliche Daten | |
Geburtsdatum: | 3. Juli 1958 |
Geburtsort: | Rahden, Deutschland |
Nationalität: | deutsch |
Ausbildung | |
1985 | Promotion zum Dr. rer. pol. an der Universität Bonn |
1977 bis 1982 | Studium der Betriebswirtschaftslehre an den Universitäten Münster und Köln sowie an der Pennsylvania State University |
Beruflicher Werdegang | |
2011 bis 2018 | Vorsitzender des Vorstands der BASF SE |
2003 bis 2011 | Mitglied des Vorstands und Finanzvorstand der BASF Aktiengesellschaft (seit 2008 BASF SE), von 2007 an zusätzlich Chairman und CEO der BASF Corporation, New Jersey, USA |
2000 bis 2003 | President Logistik & Informatik, BASF Aktiengesellschaft |
1998 bis 2000 | CFO der BASF Corporation, New Jersey, USA |
1996 bis 1998 | Managing Director Robert Bosch Ltda., Campinas, Brasilien |
1992 bis 1996 | Senior Vice President Finanzen/Bilanzen, Robert Bosch GmbH, Stuttgart |
1991 bis 1992 | Director Technologie, Planung und Controlling für Technische Kunststoffe, BASF Aktiengesellschaft |
1987 bis 1991 | Stab des Finanzvorstandes, BASF Aktiengesellschaft |
1985 bis 1987 | Eintritt in den Bereich Finanzen, BASF Aktiengesellschaft |
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten | |
Fresenius Management SE, Bad Homburg 1 | |
Bayerische Motorenwerke AG, München, börsennotiert | |
Fuchs Petrolub AG, Mannheim, börsennotiert (Wahlvorschlag Hauptversammlung 7. Mai 2019; Vorsitz) | |
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen | |
keine | |
Weitere wesentliche Tätigkeiten | |
seit 2016 | Mitglied im Beirat der B. Metzler seel. Sohn & Co Holding AG, Frankfurt am Main |
1 Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern.
Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen
Herr Kurt Wilhelm Bock verfügt aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender eines weltweit führenden Chemiekonzerns über umfassende Erfahrungen in strategischer und operativer Unternehmensleitung. Durch seine langjährige Mitgliedschaft im United Nations Global Compact Board ergänzt er die Kompetenzen des Aufsichtsrats durch herausragende Corporate-Sustainability-Expertise. Er bringt zudem vielfältige internationale Erfahrungen in die Aufsichtsratsarbeit ein, besitzt Digitalisierungsexpertise und verfügt über wertvolle Kenntnisse auf dem Gebiet der Corporate Governance.
Herr Bock erfüllt die Anforderungen des § 100 Abs. 5 Halbsatz 1 AktG an Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung („Financial Expert“).
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Herr Bock in keiner nach Ziffer 5.4.1 des DCGK (Fassung vom 7. Februar 2017) offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft oder einem wesentlich an der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft beteiligten Aktionär. Zudem hat sich der Aufsichtsrat bei Herrn Bock vergewissert, dass er den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
Dr. jur. Nikolaus von Bomhard München, Deutschland Vorsitzender des Aufsichtsrats der Deutsche Post AG |
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Persönliche Daten | |
Geburtsdatum: | 28. Juli 1956 |
Geburtsort: | Gunzenhausen, Deutschland |
Nationalität: | deutsch |
Ausbildung | |
1976 bis 1985 | Studium der Rechtswissenschaften, Universitäten München und Regensburg sowie Referendariat |
Beruflicher Werdegang | |
2004 bis 2017 | Vorsitzender des Vorstands der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG (Münchener Rück AG) |
2000 bis 2004 | Mitglied des Vorstands der Münchener Rück AG |
1997 bis 2000 | Aufbau und Leitung der Außenstelle der Münchener Rück AG in Sao Paulo, Brasilien |
1985 bis 1997 | Diverse Funktionen bei der Münchener Rück AG u. a. stellvertretender Leiter des Geschäftsbereichs Deutschland |
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten | |
Deutsche Post AG, Bonn, börsennotiert (Vorsitz) | |
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen | |
Athora Holding Ltd., Bermuda (Board of Directors, Vorsitz)1 |
1 Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern.
Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen
Herr Nikolaus von Bomhard ist ein profilierter Versicherungsmanager und verfügt aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft über umfassende Erfahrungen in strategischer und operativer Unternehmensleitung. Als anerkannter Fachmann und Kenner der Versicherungsindustrie verfügt er über fundierte Branchenkenntnisse, die für eine erfolgreiche Aufsichtsratsarbeit von wesentlicher Bedeutung sind. Neben seiner internationalen Erfahrung bringt er zudem wertvolle Kenntnisse zu regulatorischen Anforderungen, zum Kapitalmarktumfeld, zu Fragen der Governance und der Nachhaltigkeit sowie Erfahrung aus vielfältiger Gremienarbeit – auch außerhalb der Finanzindustrie – ein.
Herr von Bomhard erfüllt die Anforderungen des § 100 Abs. 5 Halbsatz 1 AktG an Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung („Financial Expert“).
Im Fall seiner Wahl durch die Hauptversammlung soll Herr von Bomhard zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt werden. Er verfügt aufgrund seiner ausgeprägten Führungsqualitäten und seiner umfassenden Expertise, die alle Teile der Wertschöpfungskette des komplexen Geschäftsmodells aus Erst- und Rückversicherung abdeckt, über wesentliche Voraussetzungen für die Übernahme des Aufsichtsratsvorsitzes. Er ist zudem ein erfahrener Kommunikator und kennt die Stärken und Schwächen des Unternehmens. Dies ermöglicht ihm, die Aufgabe des Aufsichtsratsvorsitzenden in gebotener Weise zu erfüllen. Auch seine allseits akzeptierte und integre Persönlichkeit unterstreicht seine besondere Eignung für die Übernahme des Aufsichtsratsvorsitzes.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Herr von Bomhard in keiner nach Ziffer 5.4.1 des DCGK (Fassung vom 7. Februar 2017) offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft oder einem wesentlich an der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft beteiligten Aktionär. Zudem hat sich der Aufsichtsrat bei Herrn von Bomhard vergewissert, dass er den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
Die zweijährige Cooling-off Periode ist bei Beginn der Aufsichtsratstätigkeit am 30. April 2019 bereits abgelaufen.
Clement B. Booth Ascot, Vereinigtes Königreich Mitglied des Board of Directors der Hyperion Insurance Group Ltd., Vereinigtes Königreich Mitglied des Aufsichtsrats der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft seit 27. April 2016 |
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Persönliche Daten | |
Geburtsdatum: | 15. Juli 1954 |
Geburtsort: | Kapstadt, Südafrika |
Nationalität: | britisch und deutsch |
Ausbildung | |
1991 | Executive Development Programm (EDP), Witwatersrand University Business School |
1978 bis 1979 | Alois-Alzheimer-Stipendium der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft, München |
1973 | Cape Senior Certificate, Westerford High School, Kapstadt |
Beruflicher Werdegang | |
2006 bis 2014 | Mitglied des Vorstands der Allianz SE, München |
2003 bis 2005 | Chairman and Chief Executive Officer der Aon Re International, London |
1999 bis 2003 | Mitglied des Vorstands der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft, München |
1986 bis 1998 | Verschiedene Leitungspositionen bei der Munich Reinsurance Company of Africa Limited, Johannesburg, zuletzt als Chief Executive Officer |
1974 bis 1986 | Verschiedene Tätigkeiten und Leitungspositionen in der südafrikanischen Versicherungswirtschaft |
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten | |
Euroassekuranz Versicherungsmakler AG, Regensburg (Vorsitz)1 | |
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen | |
Hyperion Insurance Group Ltd., Vereinigtes Königreich |
1 Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern.
Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen
Herr Clement B. Booth ist ein international erfahrener und anerkannter Versicherungsmanager. Aufgrund seiner Tätigkeit als Vorstandsmitglied globaler Konzerne der Versicherungsbranche verfügt er über sehr gute Branchenkenntnisse sowie umfassende Erfahrungen in strategischer und operativer Unternehmensleitung. Durch seine langjährige Mitgliedschaft in in- und ausländischen Aufsichtsgremien bringt er zudem umfassende praktische Erfahrungen und Corporate-Governance-Kenntnisse in die Aufsichtsratsarbeit ein.
Herr Booth erfüllt die Anforderungen des § 100 Abs. 5 Halbsatz 1 AktG an Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung („Financial Expert“).
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Herr Booth in keiner nach Ziffer 5.4.1 des DCGK (Fassung vom 7. Februar 2017) offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft oder einem wesentlich an der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft beteiligten Aktionär. Zudem hat sich der Aufsichtsrat bei Herrn Booth vergewissert, dass er den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
Dr. jur. Benita Ferrero-Waldner Madrid, Spanien Partnerin der Anwaltskanzlei Cremades & Calvo Sotelo, Spanien Mitglied des Aufsichtsrats der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft seit 12. Februar 2010 |
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Persönliche Daten | |
Geburtsdatum: | 5. September 1948 |
Geburtsort: | Salzburg, Österreich |
Nationalität: | österreichisch |
Ausbildung | |
Ehrendoktorat der Amerikanisch-Libanesischen Universität, Beirut | |
Diplomatenprüfung | |
Studium und Doktorat der Rechtswissenschaften an der Paris-Lodron-Universität Salzburg | |
Beruflicher Werdegang | |
seit 2011 | Präsidentin der Euroamerica Foundation (Ehrenamt) |
Dezember 2009 bis Januar 2010 | Mitglied der Europäischen Kommission, Kommissarin für Außenhandel und Europäische Nachbarschaftspolitik |
2004 bis November 2009 | Mitglied der Europäischen Kommission, Kommissarin für Außenbeziehungen und Europäische Nachbarschaftspolitik, u. a. Mitglied des internationalen Nahostquartetts |
2004 | Kandidatin zur Wahl zum Bundespräsidenten der Republik Österreich |
2000 bis 2004 | Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich |
1995 bis 2000 | Staatssekretärin für auswärtige Angelegenheiten und Entwicklungszusammenarbeit der Republik Österreich |
1994 bis 1995 | Protokollchefin der Vereinten Nationen, New York |
1987 bis 1993 | Österreichische Botschaft Paris, ab 1990 als Stellvertretende Missionschefin |
1984 bis 1987 | Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten sowie Österreichische Botschaften in Senegal und Spanien |
1971 bis 1983 | Leitende Positionen in der internationalen Privatwirtschaft für deutsche und US-Unternehmen |
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten | |
keine | |
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen | |
keine | |
Weitere wesentliche Tätigkeiten | |
Präsidentin des United Nations Trust Fund for Victims of Trafficking in Persons (UNVTF), Wien | |
Vizepräsidentin des Senats der Wirtschaft, Europa (Ehrenamt) |
Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen
Frau Benita Ferrero-Waldner verfügt aufgrund ihrer langjährigen politischen Karriere sowie der mehrjährigen Führungsverantwortung in der Privatwirtschaft über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in strategischer und operativer Unternehmensleitung sowie in der Wahrnehmung politischer Verantwortung und im Bereich Corporate Governance. Sie ist sehr gut vernetzt und bringt umfangreiche Erfahrungen aus internationaler politischer und gesellschaftlicher Tätigkeit in die Arbeit des Aufsichtsrats ein.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Frau Ferrero-Waldner in keiner nach Ziffer 5.4.1 des DCGK (Fassung vom 7. Februar 2017) offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft oder einem wesentlich an der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft beteiligten Aktionär. Zudem hat sich der Aufsichtsrat bei Frau Ferrero-Waldner vergewissert, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
Prof. Dr. rer. nat. Dr. h.c. Ursula Gather Dortmund, Deutschland Rektorin der Technischen Universität Dortmund Mitglied des Aufsichtsrats der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft seit 30. April 2014 |
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Persönliche Daten | |
Geburtsdatum: | 28. April 1953 |
Geburtsort: | Mönchengladbach, Deutschland |
Nationalität: | deutsch |
Ausbildung | |
1984 | Habilitation für das Fach „Mathematik“, RWTH Aachen |
1979 | Promotion zum Dr. rer. nat, RWTH Aachen |
bis 1976 | Studium der Mathematik/Betriebswirtschaftslehre, RWTH Aachen |
Beruflicher Werdegang | |
seit 2008 | Rektorin der Technischen Universität Dortmund |
seit 1982 | Gastprofessuren an der La Trobe University, Melbourne, Australien (2001) Université des Sciences et Technologies de Lille, Frankreich (1994) Yale University, New Haven, USA (1990) University of Poona, Indien (1982) |
1997 bis 2009 | Sprecherin des Sonderforschungsbereiches 475 „Komplexitätsreduktion in multivariaten Datenstrukturen“, Technische Universität Dortmund |
1986 bis 2008 | Inhaberin des Lehrstuhls für Mathematische Statistik und industrielle Anwendungen, Technische Universität Dortmund |
1985 bis 1986 | Professorin an der University of Iowa, Iowa City, USA |
1976 bis 1985 | Wissenschaftliche Assistentin am Institut für Statistik und Wirtschaftsmathematik, RWTH Aachen |
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten | |
thyssenkrupp AG, Essen, börsennotiert | |
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen | |
keine | |
Weitere wesentlichen Tätigkeiten | |
Mitglied im Kuratorium der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung, seit 2013 Kuratoriumsvorsitzende |
Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen
Frau Ursula Gather verfügt aufgrund ihrer erfolgreichen Laufbahn als Hochschulprofessorin und als erfahrene Wissenschaftsmanagerin über hervorragende aktuarische, betriebswirtschaftswissenschaftliche und naturwissenschaftliche Expertise. Sie bringt Führungserfahrung aus langjähriger Tätigkeit als Rektorin einer Universität sowie Erfahrung aus weiteren Aufsichtsräten in die Arbeit des Aufsichtsrats ein. Aufgrund zahlreicher Forschungsaufenthalte an ausländischen Universitäten verfügt sie zudem über umfangreiche internationale Erfahrung.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Frau Gather in keiner nach Ziffer 5.4.1 des DCGK (Fassung vom 7. Februar 2017) offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft oder einem wesentlich an der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft beteiligten Aktionär. Zudem hat sich der Aufsichtsrat bei Frau Gather vergewissert, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
Gerd Häusler Frankfurt, Deutschland Mitglied des Aufsichtsrats der Auto1 Group SE, München Mitglied des Aufsichtsrats der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft seit 30. April 2014 |
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Persönliche Daten | |
Geburtsdatum: | 5. Mai 1951 |
Geburtsort: | Banteln, Deutschland |
Nationalität: | deutsch |
Ausbildung | |
Studien der Rechtswissenschaften und Volkswirtschaftslehre an den Universitäten Frankfurt und Genf, juristisches Staatsexamen | |
Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Deutsche Bank AG, Darmstadt | |
Beruflicher Werdegang | |
2014 bis 2018 | Vorsitzender des Aufsichtsrats der Bayerischen Landesbank, München |
2014 bis 2016 | Chairman of the Board der BHF Kleinwort Benson Group, Brüssel |
2010 bis 2014 | Vorsitzender des Vorstandes der Bayerischen Landesbank, München |
2009 bis 2010 | Stellvertetender Vorsitzender des Verwaltungsrats sowie Vorsitzender des Risikoausschusses der Bayerischen Landesbank, München |
2008 bis 2013 | Mitglied im Verwaltungsrat der RHJ International, Brüssel und Zürich und Senior Advisor (bis 2010) |
2006 bis 2008 | Vice-Chairman und Managing Director bei Lazard, Frankfurt, Paris und London |
2001 bis 2006 | Financial Counsellor des Geschäftsführenden Direktors und Leiter der Internationalen Kapitalmarktabteilung des Internationalen Währungsfonds, Washington D.C. |
in 2001 | Senior Advisor der Deutschen Börse, Frankfurt |
1997 bis 2000 | Vorsitzender der Geschäftsführung der Dresdner Kleinwort Benson, London |
1996 bis 2000 | Mitglied des Vorstands der Dresdner Bank, Frankfurt |
1996 bis heute | Mitglied bei “The Group of Thirty” (Consultative Group on International Economic and Monetary Affairs, Inc.). |
1984 bis 1996 | Verschiedene Funktionen bei der Deutschen Bundesbank, Frankfurt, zuletzt Mitglied des Direktoriums und des Zentralbankrats |
1983 bis 1984 | Assistent des Generaldirektors der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, Basel |
1978 bis 1983 | Verschiedene Funktionen bei der Deutschen Bundesbank, Frankfurt |
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten | |
Auto1 Group SE, München | |
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen | |
keine |
Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen
Herr Gerd Häusler ist ein sehr erfahrener Bankmanager und Kapitalmarktexperte. Aufgrund seiner langjährigen Vorstands- und Aufsichtsratstätigkeit verfügt er über umfassende Erfahrungen in strategischer und operativer Unternehmensleitung. Herr Häusler besitzt zudem internationale Erfahrung sowie wertvolle Kenntnisse auf dem Gebiet der Regulierung von Unternehmen der Finanzindustrie sowie der Corporate Governance.
Herr Häusler erfüllt die Anforderungen des § 100 Abs. 5 Halbsatz 1 AktG an Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung („Financial Expert“).
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Herr Häusler in keiner nach Ziffer 5.4.1 des DCGK (Fassung vom 7. Februar 2017) offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft oder einem wesentlich an der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft beteiligten Aktionär. Zudem hat sich der Aufsichtsrat bei Herrn Häusler vergewissert, dass er den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
Renata Jungo Brüngger Horgen, Schweiz (1. Wohnsitz) Stuttgart, Deutschland (2. Wohnsitz) Mitglied des Vorstands der Daimler AG, Stuttgart Mitglied des Aufsichtsrats der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft seit 3. Januar 2017 |
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Persönliche Daten | |
Geburtsdatum: | 7. August 1961 |
Geburtsort: | Fribourg, Schweiz |
Nationalität: | schweizerisch |
Ausbildung | |
1996 bis 1998 | Master of Laws (LL.M.), Universität Zürich, Schweiz |
1989 | Erlangung des Anwaltspatentes |
1981 bis 1985 | Studium Rechtswissenschaften, Universität Fribourg, Schweiz |
Beruflicher Werdegang | |
seit 2016 | Mitglied des Vorstands der Daimler AG, Stuttgart konzernweit verantwortlich für Recht, Compliance, Integrity Management, Datenschutz und Corporate Social Responsibility Management |
2011 bis 2015 | Executive Vice President, Leiterin Legal, Daimler AG, Stuttgart |
2000 bis 2011 | General Counsel Corporate EMEA und Vice President/General Counsel Emerson Process Management EMEA, Emerson Electric, Schweiz |
1995 bis 2000 | Bereichsleiterin im Rechtsbereich, Metro Holding AG, Schweiz |
1990 bis 1994 | Rechtsanwältin, Bär & Karrer, Schweiz mit folgenden Spezialisierungen: Steuerrecht, Handelsrecht, Schiedsverfahren |
1989 bis 1990 | Rechtsberaterin, Bank Clariden Leu, Schweiz, Allgemeine Rechtsberatung |
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten | |
keine | |
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen | |
keine |
Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen
Frau Renata Jungo Brüngger verfügt aufgrund ihrer mehrjährigen Tätigkeit als Vorstandsmitglied eines global agierenden Automobilkonzerns über Erfahrung in strategischer und operativer Unternehmensleitung. Außerdem hat sie umfassende Kenntnisse in den Bereichen Recht, Compliance, Integritätsmanagement, Datenschutz und Corporate Social Responsibility. Sie bringt Corporate-Governance-Expertise in die Aufsichtsratsarbeit ein und besitzt eine internationale Ausrichtung.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Frau Jungo Brüngger in keiner nach Ziffer 5.4.1 des DCGK (Fassung vom 7. Februar 2017) offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft oder einem wesentlich an der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft beteiligten Aktionär. Zudem hat sich der Aufsichtsrat bei Frau Jungo Brüngger vergewissert, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
Karl-Heinz Streibich Frankfurt am Main, Deutschland Co-Präsident acatech (ehrenamtlich) – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften, Berlin |
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Persönliche Daten | |
Geburtsdatum: | 5. November 1952 |
Geburtsort: | Schwarzach, Deutschland |
Nationalität: | deutsch |
Ausbildung | |
1976 bis 1981 | Studium der Nachrichtentechnik, Hochschule für Technik, Offenburg Abschluss: Dipl. Ing. (FH) Nachrichtentechnik |
Beruflicher Werdegang | |
seit 2018 | Co-Präsident acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften, Berlin |
2003 bis 2018 | Vorsitzender des Vorstands der Software AG, Darmstadt |
2001 bis 2003 | Mitglied der Geschäftsführung von T-Systems und Vorsitzender der Geschäftsführung der debis Systemhaus GmbH, Frankfurt |
1996 bis 2000 | Mitglied der Geschäftsführung der debis Systemhaus GmbH, Stuttgart |
1989 bis 1996 | Verschiedene Führungspositionen bei der Daimler Benz AG, Stuttgart: Mitglied der erweiterten Geschäftsführung der AEG Olympia Office GmbH, Vorsitzender der Geschäftsführung der debis Systemhaus DCS GmbH, Leiter Vertrieb und Services bei der debis Systemhaus DCS GmbH |
1987 bis 1989 | Leiter des Geschäftsbereichs PC-Systeme der ITT-SEL AG, Stuttgart |
1984 bis 1987 | Leiter Marketing Operations der ITT Industries in London, UK |
1981 bis 1984 | Leiter Computerization Team der Dow Chemical Company, Rheinmünster |
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten | |
Dürr AG, Bietigheim-Bissingen, börsennotiert (Vorsitz) | |
Siemens Healthineers AG, München, börsennotiert | |
WITTENSTEIN SE, Igersheim (bis 31. März 2019) | |
Deutsche Telekom AG, Bonn, börsennotiert | |
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen | |
keine |
Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen
Karl-Heinz Streibich verfügt aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender eines Weltmarktführers auf dem Gebiet von Softwarelösungen für Unternehmen und verbundene Dienstleistungen über umfassende Erfahrungen in strategischer und operativer Unternehmensleitung. Als ausgewiesener Digitalisierungsexperte trägt er maßgeblich zur Optimierung des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft bei. Außerdem hat er internationale Erfahrung und bringt wertvolle Kenntnisse in Fragen der Gremienarbeit und Corporate Governance in die Aufsichtsratsarbeit ein.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Herr Karl-Heinz Streibich in keiner nach Ziffer 5.4.1 des DCGK (Fassung vom 7. Februar 2017) offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft oder einem wesentlich an der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft beteiligten Aktionär. Zudem hat sich der Aufsichtsrat bei Herrn Karl-Heinz Streibich vergewissert, dass er den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
Dr. iur. Maximilian Zimmerer Stuttgart, Deutschland (1. Wohnsitz) München, Deutschland (2. Wohnsitz) Mitglied des Aufsichtsrats der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft seit 4. Juli 2017 |
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Persönliche Daten | |
Geburtsdatum: | 26. Juli 1958 |
Geburtsort: | Düsseldorf, Deutschland |
Nationalität: | deutsch |
Ausbildung | |
1988 | Promotion zum Dr. iur. an der Universität Köln |
1988 | Zweites juristisches Staatsexamen in Düsseldorf |
1985 bis 1988 | Rechtsreferendariat |
1983 bis 1984 | Wehrdienst in Budel/NL und Bonn |
1980 bis 1983 | Fortsetzung des Jurastudiums in Köln mit Abschluss des ersten Staatsexamens |
1979 bis 1980 | Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Lausanne |
1977 bis 1979 | Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Köln |
Beruflicher Werdegang | |
31. Dezember 2016 | Beendigung der aktiven Vorstandstätigkeit bei der Allianz SE |
2015 | Zusätzliche Übernahme der Verantwortung für die Region Asien |
2012 | Wechsel in den Vorstand der Allianz SE, München, verantwortlich für Kapitalanlagen (inkl. Private Equity, Infrastruktur, Renewables, Immobilien), Treasury, Global Life & Health und AZ for Good |
2010 | zusätzliche Übernahme des Vorstandsvorsitzes der Allianz Private Krankenversicherungs-AG (bis 31. Dezember 2011), München, mit Erweiterung der Ressortzuständigkeit in der Allianz Deutschland AG (Leben + Kranken) |
2006 | Wahl zum Vorsitzenden des Vorstands der Allianz Lebensversicherungs-AG, Berufung in den Vorstand der Allianz Deutschland AG (Ressort Leben), München |
2004 | Übernahme der Ressortverantwortung für das Rechnungswesen, Abgabe der Zuständigkeit für das Privatkundengeschäft und den Versicherungsbetrieb |
2002 | Zusätzliche Übernahme der Ressortverantwortung für das Privatkundengeschäft und den Versicherungsbetrieb |
2000 | Berufung in den Vorstand der Allianz Lebensversicherungs-AG, zuständig für Kapitalanlagen, Asset Liability Management, Baufinanzierung und Steuern |
1998 | Ernennung zum Geschäftsführer Fixed Income, Allianz Asset Advisory and Management GmbH, München |
1997 | Entsendung zu Dresdner RCM Global Investors (USA), Portfoliomanagement Global Equity |
1994 | Wechsel zu Allianz Lebensversicherungs-AG, Stuttgart, Fachbereichsleiter Darlehen |
1988 | Eintritt Allianz AG, München, Fachbereich Industriebeteiligungen |
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten | |
Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, Bonn (Vorsitz)1 | |
Deutsche Beteiligungs AG, börsennotiert | |
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen | |
Möller & Förster GmbH & Co. KG, Hamburg (Beiratsvorsitz)1, Mandat in einem gesetzlich nicht vorgeschriebenen Aufsichtsorgan |
1 Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern.
Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen
Herr Maximilian Zimmerer ist ein profilierter Versicherungsmanager und verfügt durch seine langjährige Vorstandstätigkeit bei einer der weltweit führenden Versicherungsgruppen über umfassende operative und strategische Managementerfahrung. Er trägt durch seine herausragende Expertise insbesondere in den Bereichen Lebensversicherung, Krankenversicherung, Kapitalanlage und Risikomanagement maßgeblich zur Verbreiterung und Vertiefung der Kompetenzen des Aufsichtsrats bei. Außerdem bringt er internationale Erfahrung in die Aufsichtsratsarbeit ein und verfügt über wertvolle Kenntnisse in Fragen der Corporate Governance.
Herr Zimmerer erfüllt die Anforderungen des § 100 Abs. 5 Halbsatz 1 AktG an Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung („Financial Expert“).
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Herr Zimmerer in keiner nach Ziffer 5.4.1 des DCGK (Fassung vom 7. Februar 2017) offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft oder einem wesentlich an der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft beteiligten Aktionär. Zudem hat sich der Aufsichtsrat bei Herrn Zimmerer vergewissert, dass er den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.