Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München, München – Bekanntmachung über die Einziehung von Aktien (eigenen Stückaktien ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung einzuziehen)

Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München

München

– ISIN DE0008430026 /​ WKN 843002 –

Bekanntmachung nach § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG über die Einziehung von Aktien

Die Hauptversammlung der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München hat am 28. April 2022 den Vorstand ermächtigt, die von der Gesellschaft nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworbenen eigenen Stückaktien ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung einzuziehen. Die Ermächtigung umfasst auch eine Einziehung im vereinfachten Verfahren ohne Herabsetzung des Grundkapitals durch Erhöhung des Anteils der übrigen Aktien am Grundkapital.

Der Vorstand unserer Gesellschaft hat unter Ausnutzung dieser Ermächtigung am 5. Mai 2023 beschlossen, 3.630.781 Stück eigene Aktien im vereinfachten Verfahren ohne Herabsetzung des Grundkapitals durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 6 AktG in Verbindung mit § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG einzuziehen. Die 3.630.781 Stück eigenen Aktien sind damit eingezogen.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt unverändert Euro 587.725.396,48. Es ist eingeteilt in 136.468.150 Stückaktien.

 

München, im Mai 2023

Der Vorstand

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