Münchener Tierpark Hellabrunn AG – 88. Ordentliche Hauptversammlung

Münchener Tierpark Hellabrunn Aktiengesellschaft

München

WKN: 663 360
WKN: 663 362
WKN: 663 363

Einladung zur 88. Ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der

am Mittwoch, dem 20. Juli 2022, 10.00 Uhr MESZ,

Verwaltungszentrum der Stadtsparkasse München,
Ungererstraße 75, 80805 München,

als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
(mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreterin der Gesellschaft)

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 mit den Berichten des Vorstandes und des Aufsichtsrates

Es wird ein Jahresergebnis und ein Bilanzergebnis von 0,00 € ausgewiesen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand, Herrn Rasem Baban, für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, die Bavaria Treu AG zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu bestellen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Aktionärinnen und Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben wollen, haben ihre Aktien spätestens bis zum 13. Juli 2022 bei der Gesellschaftskasse, bei der Stadtkämmerei München, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der

Münchener Tierpark Hellabrunn AG
c/​o BayernLB
vertreten durch
Deutsche WertpapierService Bank AG
Hauptversammlung und Gattungsdaten (DPHVG)
Landsberger Str. 187
80687 München

zu hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort zu belassen.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für diese bei der Stadtkämmerei München oder bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden. Wird nicht bei der Gesellschaftskasse hinterlegt, so ist eine Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung spätestens an dem Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.

Die Bild- und Tonübertragung der gesamten Versammlung erfolgt am 20. Juli 2022 ab 10:00 Uhr nur für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten über das Portal, das unter der Internetadresse

https:/​/​www.hellabrunn.de/​hauptversammlung2022

zu erreichen ist. Der Zugang erfolgt durch Eingabe der hierfür der Aktionärin/​dem Aktionär nach ordnungsgemäßer Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung mitgeteilten erforderlichen Zugangsdaten bestehend aus einer fünfstelligen Eintrittskartennummer und einer einstelligen Prüfziffer (zu finden auf der Eintrittskarte rechts oben über dem Barcode, die beiden Zahlen sind getrennt durch ein Leerzeichen; z. B. 00001 5).

Stimmrechtsausübung

Die Stimmrechtsausübung der Aktionärinnen und Aktionäre erfolgt grundsätzlich durch eine schriftliche Briefwahl. Das Briefwahl- bzw. Vollmachtsformular wird zusammen mit der Eintrittskarte zur virtuellen Hauptversammlung von der Hinterlegungsstelle bzw. der Gesellschaft verschickt. Aktionäre, die ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben möchten, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung ausüben lassen.

Ergänzend hierzu wird Aktionärinnen und Aktionären die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe („elektronische Briefwahl“) eingeräumt, indem sie ihre Stimme zu dem jeweiligen Tagesordnungspunkt elektronisch bis zum Beginn der Abstimmung am 20. Juli 2022 per Online-Formular abgeben können. Online-Briefwahl kann ab dem 08. Juni 2022 im Aktionärs-Portal unter dem Link

https:/​/​www.hellabrunn.de/​hauptversammlung2022

ausgeübt werden.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können bis zum 15. Juli 2022 per Post an

Münchener Tierpark Hellabrunn AG, Tierparkstr. 30, 81543 München
oder bis zum 20. Juli 2022 bis zum Beginn der Abstimmung per E-Mail an
hauptversammlung2022@hellabrunn.de
oder bis zum 20. Juli 2022 bis zum Beginn der Abstimmung per Online-Formular auf
https:/​/​www.hellabrunn.de/​hauptversammlung2022

abgegeben werden.

Die Änderung der Briefwahlstimmen kann über die elektronische Abstimmung bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung erfolgen. Es wird stets die zuletzt abgegebene Erklärung vorrangig betrachtet.

Aktionärinnen und Aktionäre, die zur Hauptversammlung Fragen zur Tagesordnung an den Vorstand richten möchten, müssen diese Fragen vor der Hauptversammlung schriftlich bis zum 18. Juli 2022 dem Vorstand einreichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt gemäß § 131 Aktiengesetz. Fragen haben sich auf Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu beziehen, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

Zugänglich zu machende Anträge zur Tagesordnung von Aktionären, die bis 5. Juli 2022 bei uns eingehen, werden wir unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse

https:/​/​www.hellabrunn.de/​hauptversammlung2022

veröffentlichen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz wird Aktionärinnen und Aktionären, die ihr Stimmrecht über Briefwahl oder Vollmachtserteilung ausgeübt haben, in Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch zur Niederschrift gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären. Ein Widerspruch muss gegenüber dem Notar, welcher die Hauptversammlung protokolliert, durch Übersendung einer E-Mail an diesen (tierpark-hv@goerk-berringer.de) mit Kopie an die Gesellschaft (hauptversammlung2022@hellabrunn.de) unter Angabe des Vor- und Nachnamens, der vollständigen Adresse und der Nummer der Eintrittskarte zur virtuellen Hauptversammlung (Eintrittskartennummer) bis zum Ende der Hauptversammlung zu Protokoll gegeben werden.

Die Einladung zur Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom 8. Juni 2022 veröffentlicht.

München, im Juni 2022

MÜNCHENER TIERPARK HELLABRUNN AG

Der Vorstand
Rasem Baban

 

Information zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für Aktionäre, Aktionärsvertreter und Gäste an der Hauptversammlung der Münchener Tierpark Hellabrunn AG

Die Münchener Tierpark Hellabrunn AG (“wir”, “uns”, “unser”) nimmt den Schutz Ihrer Daten sehr ernst. Diese Datenschutzerklärung erläutert, wie und welche Daten erhoben werden, weshalb diese erhoben werden und wem gegenüber diese mitgeteilt oder offengelegt werden. Bitte lesen Sie sich diese Erklärung daher sehr sorgfältig durch.

Wer ist der für die Verarbeitung Verantwortliche?

Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 4 Absatz 7 DSGVO ist die

Münchener Tierpark Hellabrunn AG
Tierparkstr. 30
DE – 81543 München
Vertreten durch Rasem Baban (Vorstand)

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:

Münchener Tierpark Hellabrunn AG
Tierparkstr. 30
DE – 81543 München
E-Mail: datenschutz@hellabrunn.de

Welche personenbezogenen Daten werden erfasst?

Wenn Sie sich als Gast für die Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir personenbezogene Daten über Sie und/​oder über Ihren Bevollmächtigten:

Name

Kontaktdaten (z.B. Anschrift, E-Mail-Adresse)

Von Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten verarbeiten wir außerdem die folgenden Daten:

Aktienbezogene Daten (z.B. Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien)

Hauptversammlungsbezogene Daten (z.B. Nummer der Eintrittskarte)

Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden Daten verarbeitet?

Wir erheben und verwenden die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten für folgende Zwecke:

Für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Erfüllung der aktienrechtlichen Anforderungen
(z.B. für das Teilnehmerverzeichnis)

Um die Ausübung der Aktionärsrechte zu ermöglichen
(z.B. Wortmeldung und Stimmabgabe)

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist das Aktiengesetz in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 c) Datenschutz-Grundverordnung. Daneben verarbeiten wir personenbezogene Daten zur Wahrung der folgenden berechtigten Interessen (Art. 6 Abs. 1 f) der DSGVO): Organisation und geordnete Durchführung der Hautversammlung.

Wer bekommt Ihre Daten?

Ihre Daten werden innerhalb der Münchener Tierpark Hellabrunn AG von den mit der Organisation der Hauptversammlung befassten Mitarbeitern verarbeitet. Daneben bedienen wir uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zum Teil unterschiedlicher externer Dienstleister, die durch Auftragsverarbeitungsverträge datenschutzrechtlich verpflichtet sind, Art. 4 Nr. 8 DSGVO. Darüber hinaus übermitteln wir Ihre Daten an weitere Empfänger außerhalb des Unternehmens, die Ihre Daten in eigener Verantwortlichkeit verarbeiten, Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Dies können z. B. die folgenden Kategorien von Verantwortlichen sein:

Öffentliche Stellen aufgrund gesetzlicher Vorschriften
(z.B. Aufsichtsbehörden)

Welche Rechte haben Sie im Hinblick auf Ihre personenbezogenen Daten?

Sofern anwendbares Recht oder Verordnung dies zulassen, haben Sie das Recht auf:

Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten

Information über die Herkunft der Daten, den Zweck und das Ende der Verarbeitung, die Details der zur Verarbeitung Verantwortlichen, der Auftragsverarbeiter und der Parteien denen die Daten offengelegt werden

Berichtigung und Aktualisierung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten

Datenübertragbarkeit durch das Zugänglichmachen in elektronischer Form

Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, sofern diese nicht länger zur Erfüllung der oben benannten Zwecke benötigt werden

Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, näher erläutert am Ende dieses Abschnittes

Beschwerde bei uns und/​oder der zuständigen Datenschutzbehörde einzureichen

Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 f) der DSGVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Um von Ihren Rechten Gebrauch zu machen, kontaktieren Sie uns bitte unter den oben angegebenen Kontaktdaten.

Die für uns zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde ist der

Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Postfach 22 12 19, 80502 München
Wagmüllerstraße 18, 80538 München
poststelle@datenschutz-bayern.de
https:/​/​www.datenschutz-bayern.de/​

Bin ich verpflichtet die angeforderten personenbezogenen Daten mitzuteilen?

Ja, zur Erfüllung der aktienrechtlichen Anforderungen und um die Ausübung der Aktionärsrechte zu ermöglichen.

Wie lange halten wir Ihre personenbezogenen Daten vor?

Wir halten Ihre personenbezogenen Daten so lange vor, wie sich für uns ein Haftungsrisiko aus der anwendbaren Gesetzgebung ergibt. Wir halten Ihre personenbezogenen Daten nicht länger vor als zur Erfüllung der benannten Zwecke notwendig ist.

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