Münchener Tierpark Hellabrunn Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2016

Münchener Tierpark Hellabrunn AG

München

EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 14. Juli 2016, 10.00 Uhr, im Verwaltungszentrum der Stadtsparkasse München, Ungererstraße 75, 80805 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 mit den Berichten des Vorstandes und des Aufsichtsrates

Es wird ein Bilanzgewinn von 1.782.217,28 € ausgewiesen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 i. H. v. 1.700.000,00 € in die Gewinnrücklage einzustellen und i. H. v. 82.217,28 € vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand, Herrn Rasem Baban, für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, die Warth & Klein Grant Thornton AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu bestellen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben wollen, haben ihre Aktien spätestens bis zum 07.07.2016 bei der Gesellschaftskasse, bei der Stadtkämmerei München, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der

Münchener Tierpark Hellabrunn AG c/o BayernLB
vertreten durch dwpbank
– DSHAV –
Landsberger Str. 187
80687 München

zu hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort zu belassen.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für diese bei der Stadtkämmerei München oder bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.

Wird nicht bei der Gesellschaftskasse hinterlegt, so ist eine Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung spätestens an dem Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung ausüben lassen.

Aktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen zur Tagesordnung an den Vorstand richten möchten, können diese Fragen schon vor der Hauptversammlung schriftlich bis zum 8. Juli 2016 dem Vorstand ankündigen, um so eine qualifizierte und schnelle Beantwortung in der Hauptversammlung zu gewährleisten.

Zugänglich zu machende Anträge zur Tagesordnung von Aktionären, die bis 30. Juni 2016 bei uns eingehen, werden wir unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse www.hellabrunn.de veröffentlichen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Die Einladung zur Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom 7. Juni 2016 veröffentlicht.

 

München, im Juni 2016

MÜNCHENER TIERPARK HELLABRUNN AG

Der Vorstand

Rasem Baban

 

Anreise mit dem MVV zum Verwaltungszentrum der SSKM in der Ungererstraße 75: U-Bahn U6 Haltestelle Nordfriedhof

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