Münchner Immobilien Center AG – Hauptversammlung 2018

Münchner Immobilien Center AG

Unterschleißheim

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am

Montag, den 27. August 2018, um 12:00 Uhr (MESZ)

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
in das publity Center Leipzig, Landsteinerstraße 6, 04103 Leipzig, ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des gebilligten Konzernabschlusses der Münchner Immobilien Center AG („Gesellschaft“) sowie des Berichtes des Aufsichtsrates zum Geschäftsjahr 2017

Zu dem Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss gefasst, da sich dieser auf die Zugänglichmachung und Erläuterung der vorbezeichneten Unterlagen beschränkt und eine Beschlussfassung der Hauptversammlung über den festgestellten Jahresabschluss sowie den gebilligten Konzernabschluss nicht vorgesehen ist. Der Vorstand und, soweit der Bericht des Aufsichtsrats betroffen ist, der Aufsichtsrat werden die zugänglich gemachten Unterlagen im Rahmen der Hauptversammlung erläutern. Die Aktionäre haben auf der Hauptversammlung im Rahmen ihres Auskunftsrechts Gelegenheit, Fragen hierzu zu stellen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2017 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:

Die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, wird zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer der Münchner Immobilien Center AG für das Geschäftsjahr 2018 sowie zum Abschlussprüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht verkürzter Abschlüsse und Zwischenberichte sowie unterjähriger Finanzberichte in den Geschäftsjahren 2018 und 2019 bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung bestellt.

5.

Beschlussfassung über die Sitzverlegung der Gesellschaft nach Grünwald und Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft von Unterschleißheim nach Grünwald und folgende Satzungsänderung zu beschließen:

a) Der Sitz der Gesellschaft wird von Unterschleißheim nach Grünwald verlegt.
b) § 1 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
㤠1
Firma und Sitz

2. Sitz der Gesellschaft ist Grünwald.“

Adressen für die Anmeldung, für Gegenanträge und Wahlvorschläge

Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung zur Hauptversammlung an:

Münchner Immobilien Center AG
Ludwig-Thoma-Str. 41
82031 Grünwald
Tel.: 089/69760095
Fax: 0341/989741-19
E-Mail: info@munic-ag.de

Folgende Adresse steht für Gegenanträge und Wahlvorschläge zur Verfügung:

Münchner Immobilien Center AG
Ordentliche Hauptversammlung 2018
Ludwig-Thoma-Str. 41
82031 Grünwald
Tel.: 089/69760095
Fax: 0341/989741-19
E-Mail: johann.weibl@munic-ag.de

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nicht börsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung sowie oben genannter Adressen und der Angabe der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Hautversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 13 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig bei der Gesellschaft angemeldet haben.

Die Anmeldung bedarf der Textform, muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum 20. August 2018, 24:00 Uhr, unter der oben genannten Adresse zugehen. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt gemäß § 67 Abs. 2 AktG Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) nur als Aktionär, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Das Teilnahme- und Stimmrecht in der Hauptversammlung setzt damit auch voraus, dass eine Eintragung als Aktionär im Aktienregister noch am Tag der Hauptversammlung besteht. Hinsichtlich der Anzahl der einem Aktionär zustehenden Stimmrechte ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden allerdings in der Zeit von Dienstag, den 21. August 2018, bis zum Tag der Hauptversammlung, also Montag, den 27. August 2018, (jeweils einschließlich) keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. Daher entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am Montag, den 20. August 2018, 24:00 Uhr.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Unterlagen

Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der zugänglich zu machenden Unterlagen übersandt, die von der Einberufung der Hauptversammlung ebenfalls in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht ausliegen. Die vorgenannten Unterlagen werden ebenfalls in der Hauptversammlung am 27. August 2018 ausliegen.

 

Unterschleißheim, im Juli 2018

Münchner Immobilen Center AG

Der Vorstand

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