Multiways AG – Hauptversammlung 2016

Multiways AG

Wiesloch

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft am Freitag, den 23.12.2015 um 14:00 Uhr zur ordentlichen Jahreshauptversammlung,
Ort: Gaststätte „Schmidts Alter Schlachthof“, Ringstraße 6, 69168 Wiesloch, ein.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015

2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Aufsichtsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Aufsichtsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen

4. Wahl Aufsichtsrat

5. Sonstige Anträge

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Personen berechtigt, die als Aktionäre in unserem Aktienbuch eingetragen sind und sich bei der Gesellschaft zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft mindestens sieben Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis Donnerstag, den 15. Dezember 2016, 24.00 Uhr (MEZ) unter der Adresse Multiways AG, Bettinastraße 20, 60325 Frankfurt oder per E-Mail: vorstand@multiways.org zugehen

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch im Fall der Stimmrechtsvertretung sind die oben dargestellten Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts zu beachten.

Als Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Wir bitten daher zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu denen sie Weisung erhalten. Von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Abs. 8 sowie § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen gelten § 135 AktG, wonach insbesondere die Vollmacht vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten ist sowie ihre Erklärung vollständig sein muss und nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten darf sowie etwaige vom jeweiligen Bevollmächtigten für seine Bevollmächtigung vorgesehene Regelungen, die mit diesem geklärt werden sollten.

Im Falle der Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter muss die Bevollmächtigung bis spätestens zum Freitag, 9. Dezember, unter den genannten Kontaktdaten zugehen. Dasselbe gilt für den etwaigen Widerruf einer Vollmacht, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilt worden ist.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Anträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Gegenanträge mit Begründung gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge, die nicht begründet werden müssen, übersenden. Solche Gegenanträge und Wahlvorschläge sind zu richten an: Multiways AG, Bettinastraße 20, 60325 Frankfurt oder per E-Mail: vorstand@multiways.org

Organisatorische Hinweise, Auslage von Unterlagen

Aktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen stellen wollen, werden gebeten, diese möglichst frühzeitig an die Multiways AG, per Post oder E-Mail zu senden, um die Beantwortung der Fragen zu erleichtern.

Die in Tagesordnungspunkt 1 und 4 genannten Unterlagen liegen von der Einberufung an im Veranstaltungsraum zur Einsicht aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Ferner werden die Unterlagen der Hauptversammlung zugänglich gemacht und dort näher erläutert.

 

Frankfurt, im November 2016

Multiways AG Wiesloch

Jürgen Oswald

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