Munich Brand Hub AG: Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Munich Brand Hub AG

München

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

1.

Die WGS Verwaltungs GmbH, Königstein im Taunus, hat uns gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihr keine mittelbare Beteiligung an der MUNICH BRAND HUB AG in einer nach § 20 Abs. 1, Abs. 3 oder Abs. 4 AktG i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG mitteilungspflichtigen Höhe mehr gehört, da ihr die von der Prime Capital Debt SCS, SICAV-FIS – Robus Recovery Sub-Fund, Luxemburg, der eine unmittelbare Beteiligung gehört, gehaltenen Aktien an der MUNICH BRAND HUB AG nicht mehr gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.

2.

Herr Wolfgang Stolz, Königstein im Taunus, hat uns gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihm keine mittelbare Beteiligung an der MUNICH BRAND HUB AG in einer nach § 20 Abs. 1, Abs. 3 oder Abs. 4 AktG i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG mitteilungspflichtigen Höhe mehr gehört, da ihm die von der Prime Capital Debt SCS, SICAV-FIS – Robus Recovery Sub-Fund, Luxemburg, der eine unmittelbare Beteiligung gehört, gehaltenen Aktien an der MUNICH BRAND HUB AG nicht mehr gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.

3.

Die Prime Partners GmbH, Frankfurt am Main, hat uns mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 1 AktG und Abs. 3 AktG mittelbar der vierte Teil der Aktien und gemäß § 20 Abs. 4 eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung i.S.v. § 16 Abs. 1 AktG an der MUNICH BRAND HUB AG gehört. Ihr sind gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Prime Capital Debt SCS, SICAV-FIS – Robus Recovery Sub-Fund, Luxemburg, der eine unmittelbare Beteiligung gehört, gehaltenen Aktien an der MUNICH BRAND HUB AG zuzurechnen.

 

Aschheim, im November 2020

MUNICH BRAND HUB AG

Der Vorstand

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