Munich Brand Hub AG
München
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG
1. |
Die WGS Verwaltungs GmbH, Königstein im Taunus, hat uns gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihr keine mittelbare Beteiligung an der MUNICH BRAND HUB AG in einer nach § 20 Abs. 1, Abs. 3 oder Abs. 4 AktG i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG mitteilungspflichtigen Höhe mehr gehört, da ihr die von der Prime Capital Debt SCS, SICAV-FIS – Robus Recovery Sub-Fund, Luxemburg, der eine unmittelbare Beteiligung gehört, gehaltenen Aktien an der MUNICH BRAND HUB AG nicht mehr gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind. |
2. |
Herr Wolfgang Stolz, Königstein im Taunus, hat uns gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihm keine mittelbare Beteiligung an der MUNICH BRAND HUB AG in einer nach § 20 Abs. 1, Abs. 3 oder Abs. 4 AktG i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG mitteilungspflichtigen Höhe mehr gehört, da ihm die von der Prime Capital Debt SCS, SICAV-FIS – Robus Recovery Sub-Fund, Luxemburg, der eine unmittelbare Beteiligung gehört, gehaltenen Aktien an der MUNICH BRAND HUB AG nicht mehr gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind. |
3. |
Die Prime Partners GmbH, Frankfurt am Main, hat uns mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 1 AktG und Abs. 3 AktG mittelbar der vierte Teil der Aktien und gemäß § 20 Abs. 4 eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung i.S.v. § 16 Abs. 1 AktG an der MUNICH BRAND HUB AG gehört. Ihr sind gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Prime Capital Debt SCS, SICAV-FIS – Robus Recovery Sub-Fund, Luxemburg, der eine unmittelbare Beteiligung gehört, gehaltenen Aktien an der MUNICH BRAND HUB AG zuzurechnen. |
Aschheim, im November 2020
MUNICH BRAND HUB AG
Der Vorstand