Murphy & Spitz Green Capital Aktiengesellschaft: Einladung zur Hauptversammlung

Murphy & Spitz Green Capital Aktiengesellschaft

Bonn

ISIN: DE000A0KPM66
WKN: A0KPM6

Einladung zur Hauptversammlung

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, den 25. Februar 2022 um 10.00 Uhr ein. Die Hauptversammlung findet als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Weberstr. 75, 53113 Bonn, statt und wird für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten live im Internet über ein passwortgeschütztes Internetportal übertragen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 nebst Lagebericht des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Der Jahresabschluss ist durch den Aufsichtsrat bereits gebilligt und damit festgestellt worden. Die Vorlage der vorgenannten Unterlagen dient der Information. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt keinen Beschluss zu fassen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands Andrew Murphy für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Prof. Dr. Olaf Müller-Michaels, Jochen Hardt und Jürgen Daamen für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu beschließen: Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 wird Dipl.-Kfm. Roland Knoll, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Mannheim, gewählt.

Weitere Angaben und Hinweise:

Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (COVID-19-Gesetz), zuletzt mit Wirkung zum 15. September 2021 geändert durch Art. 15 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021 – AufbhG 2021), hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird und die Aktionäre ihre Stimmen in der Hauptversammlung insbesondere auch im Wege der elektronischen Kommunikation abgeben können. Die Hauptversammlung findet unter Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats als Versammlungsleiter, des Vorstands, des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft und der zur Durchführung der Hauptversammlung erforderlichen Mitarbeiter (Back Office) in den Geschäftsräumen der Gesellschaft Weberstr. 75, 53113 Bonn statt.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2021 als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre. Die gesamte Hauptversammlung wird für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmächtigte nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen am 25. Februar 2022 ab 10 Uhr (MEZ) live im Internet auf einer passwortgeschützten Internetplattform in Bild und Ton übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre über elektronische Kommunikation (Briefwahl) sowie Vollmachtserteilung werden ermöglicht, den Aktionären wird ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt und Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können über elektronische Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erheben. Eine elektronische Teilnahme an der Versammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist nicht möglich.

Wir bitten die Aktionäre um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der Hauptversammlung anmelden. Die Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu ist ein Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut der sich auf den Beginn (0:00 Uhr Ortszeit) des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 4. Februar 2022 bezieht, ausreichend. Die Anmeldung und der Nachweis über den Anteilsbesitz müssen in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft unter der nachstehend bestimmten Adresse spätestens am Donnerstag, 18. Februar 2022 (24:00 Uhr Ortszeit) zugehen.

Quirin Privatbank AG
Bürgermeister-Smidt-Straße 76
28195 Bremen
Fax.: 0421 /​ 897604 – 44
E-Mail: hauptversammlungen@quirinprivatbank.de

Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären wird anstelle der herkömmlichen Eintrittskarte für die Hauptversammlung eine Zugangskarte zur Rechtsausübung zugeschickt. Dieser können eine Zugangsnummer, die der Identifikation dient, alle für den Zugang zur Liveübertragung erforderlichen Daten und eine E-Mail-Adresse für die Ausübung von Aktionärsrechten entnommen werden. Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangskarte sicherzustellen, bitten wir, diese möglichst frühzeitig anzufordern.

Aktionäre oder Aktionärsvertreter, die sich nicht rechtzeitig ordnungsgemäß zur Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege elektronischer Zuschaltung angemeldet haben, werden die Hauptversammlung nicht über die Liveübertragung verfolgen können.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 3.380.000,00 € und ist eingeteilt in 3.380.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien, die je eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt mithin 3.380.000.

Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht selbst oder nach Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut, durch eine Vereinigung von Aktionären, durch sonstige Intermediäre oder nach § 135 AktG Gleichgestellte, durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder Dritte, auszuüben. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bedingungen erforderlich. Hierbei ist zu beachten, dass nicht nur Aktionäre, sondern auch zur Bevollmächtigung berechtigte Intermediäre und sonstige Bevollmächtigte mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft nicht physisch an der präsenzlosen Hauptversammlung gemäß § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz teilnehmen, sondern die von ihnen zu vertretenden Stimmen entsprechend den nachfolgend beschriebenen Verfahren zur Stimmabgabe abgeben.

Die Vollmacht kann schriftlich oder in Textform (§ 126b BGB) an die nachfolgend angegebene Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse erteilt oder widerrufen werden.

Murphy&Spitz Green Capital Aktiengesellschaft
Weberstr. 75
53113 Bonn
Fax: 0228 – 243911 – 29
E-Mail: ir@greencapital.de

Die Aktionäre erhalten mit Zusendung der Zugangskarte ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Bevollmächtigten verwendet werden kann. Das Formular wird den Aktionären zudem auf der Internetseite

https:/​/​www.greencapital.de/​#investor-relations

zugänglich gemacht. Vollmachten oder deren Widerruf, die postalisch, per Fax oder E-Mail übertragen werden, müssen der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis zum 23. Februar 2022, 24:00 Uhr Ortszeit, zugehen. Der Nachweis der Bevollmächtigung oder deren Widerruf kann auch noch bis zur Schließung der jeweiligen Abstimmung durch den Versammlungsleiter unter der auf der Zugangskarte angegebenen E-Mail-Adresse erfolgen.

Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder sonstiger von § 135 AktG erfasster Intermediäre oder nach § 135 AktG Gleichgestellter können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihr Stimmrecht durch den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nach Maßgabe Ihrer Weisungen ausüben zu lassen. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Stimmrechte von Aktionären nur zu denjenigen Tagesordnungspunkten ausüben kann, zu denen er neben einer Vollmacht von den Aktionären auch eine entsprechende Weisung erhalten hat. Die Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und ihr Widerruf bedürfen der Textform. Sollte zu TOP 3 „Entlastung des Aufsichtsrats“ eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, dann gelten die entsprechenden Weisungen zu diesem Tagesordnungspunkt entsprechend für die Einzelabstimmungen. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft wird Ihre Stimmrechte entsprechend Ihren Weisungen vertreten. Ein Formular für die Vollmacht und Weisungen für den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft wird mit der Zugangskarte übersandt bzw. steht im Internet unter

https:/​/​www.greencapital.de/​#investor-relations

zum Download bereit.

Die Erteilung der Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und ggf. deren Widerruf müssen der Gesellschaft auf einem der folgenden Wege aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum 23. Februar 2022, 24.00 Uhr, zugehen:

Murphy&Spitz Green Capital Aktiengesellschaft
Weberstr. 75
53113 Bonn
Fax: 0228 – 243911 – 29
E-Mail: ir@greencapital.de

Bei mehreren Bevollmächtigungen gilt die zeitlich letzte Bevollmächtigung, sollte sich deren Zeitpunkt nicht eindeutig aus der Bevollmächtigung ergeben, dann ist der zeitlich letzte Zugang bei der Gesellschaft nach Maßgabe der vorstehenden Angaben ausschlaggebend.

Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können ihre Stimmen schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben („Briefwahl“). Auch hierzu sind eine rechtzeitige Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes wie oben unter „Teilnahme an der Hauptversammlung“ beschrieben erforderlich.

Die schriftliche Briefwahl sowie die Stimmabgabe per Telefax muss der Gesellschaft unter Angabe der in der Zugangskarte genannten Zugangsnummer aus organisatorischen Gründen bis Mittwoch, 23. Februar 2022, 24:00 Uhr (Eingang), unter der nachfolgend genannten postalischen Anschrift bzw. der nachfolgend genannten Faxnummer zugegangen sein.

Murphy&Spitz Green Capital Aktiengesellschaft
Weberstr. 75
53113 Bonn
Fax: 0228 – 243911 – 29

Die elektronische Stimmabgabe über die auf Zugangskarte genannte E-Mail-Adresse kann hingegen auch noch während der Hauptversammlung bis zur Schließung der jeweiligen Abstimmung durch den Versammlungsleiter unter Angabe der in der Zugangskarte genannten Zugangsnummer erfolgen. Für einen Widerruf der Stimmabgabe durch Briefwahl gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend. Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG sowie diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können sich der Briefwahl bedienen.

Bei mehreren voneinander abweichenden Stimmabgaben eines Aktionärs oder seines Bevollmächtigten für ein und denselben Aktienbestand wird grundsätzlich die zuletzt abgegebene Stimmabgabe berücksichtigt. Sofern dieser Zeitpunkt nicht eindeutig erkennbar ist, wird die zuletzt bei der Gesellschaft nach Maßgabe der vorstehenden Angaben eingegangene Stimmabgabe berücksichtigt.

Gegenanträge, Geschäftsordnungsanträge und Wahlvorschläge

Die Aktionäre haben die Möglichkeit, gem. §§ 126, 127 AktG Gegenanträge, Geschäftsordnungsanträge sowie Wahlvorschläge im Vorfeld der Hauptversammlung nach Maßgabe der nachstehenden Ausführungen zu übermitteln:

Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung entsprechend § 126 Abs. 1 AktG, Geschäftsordnungsanträge oder Wahlvorschläge entsprechend § 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten:

Murphy&Spitz Green Capital Aktiengesellschaft
Weberstr. 75
53113 Bonn
Fax: 0228 – 243911 – 29
E-Mail: ir@greencapital.de

Gegenanträge, Geschäftsordnungsanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die bis zum 10. Februar 2022, 24:00 Uhr eingehen, sowie eventuelle Stellungnahmen der Gesellschaft werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.greencapital.de/​#investor-relations

unverzüglich zugänglich gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Veröffentlichung entsprechend § 126 AktG bzw. § 127 AktG erfüllt sind. Anderweitig adressierte Gegenanträge, Geschäftsordnungsanträge und Wahlvorschläge, oder nach dem genannten Termin eingehende Gegenanträge, Geschäftsordnungsanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Gem. § 1 Abs. 2 S. 3 COVID-19-Gesetz gelten entsprechend §§ 126, 127 AktG zugänglich gemachte Gegenanträge, Geschäftsordnungsanträge oder Wahlvorschläge als im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung gestellt, wenn der antragstellende bzw. den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit (§ 122 Abs. 2 AktG)

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen.

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Zugang des Verlangens (entscheidend ist also der Zugang bei der Gesellschaft) Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.

Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 31. Januar 2022, 24:00 Uhr, unter der folgenden Adresse oder bei Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126 a BGB) unter folgender E-Mail-Adresse zugehen:

Murphy&Spitz Green Capital Aktiengesellschaft
Weberstr. 75
53113 Bonn
E-Mail: ir@greencapital.de

Fragerecht der Aktionäre

Gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 COVID-19-Gesetz wird den Aktionären ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorgegeben, dass Fragen bis zum Beginn der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind. Der Vorstand wird gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 COVID-19-Gesetz nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden, wie er die Fragen beantwortet. Aktionäre können ihre Fragen bis zum Beginn der Hauptversammlung der Gesellschaft an die E-Mail-Adresse

ir@greencapital.de

übermitteln.

Die Aktionäre und ihre Vertreter werden gebeten mit der Frage den Nachweis der Aktionärseigenschaft zu übermitteln, indem der vollständige Name bzw. die Firma und die Adresse des Aktionärs angegeben werden bzw., soweit bereits die Zugangskarte übermittelt wurde, die darin enthaltene Zugangsnummer anzugeben.

Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Aktionären und ihren Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Kommunikation oder über Vollmachtserteilung ausgeübt haben, wird nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz in Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären. Entsprechende Erklärungen sind dem Versammlungsleiter über die auf der Zugangskarte genannte E-Mail-Adresse zu übermitteln und sind ab dem Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich. Mit der Erklärung ist als Nachweis der Aktionärseigenschaft die in der Zugangskarte angegebene Zugangsnummer anzugeben.

Hinweise zum Datenschutz

Im Rahmen der Hauptversammlung werden personenbezogene Daten verarbeitet. Einzelheiten dazu können unseren Datenschutzinformationen unter

https:/​/​www.greencapital.de/​#investor-relations

entnommen werden. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen, werden gebeten, diesen über die Datenschutzinformationen zu informieren.

Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung

Die Aktionäre können die gesamte Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung im Internet verfolgen. Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung von Aktionärsrechten benötigen Sie eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.

Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung einen Computer, benötigen Sie einen Internet-Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer.

Für die Stimmabgabe benötigen Sie Ihre Zugangskarte, welche Sie nach ordnungsgemäßer Anmeldung unaufgefordert übersendet bekommen. Auf dieser Zugangskarte finden sich Ihre individuellen Zugangsdaten, mit denen Sie in die Live-Übertragung anmelden können, und die E-Mail-Adresse, die zur Ausübung Aktionärsrechten vorgesehen ist.

Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische Probleme während der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen – soweit möglich – die Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der Hauptversammlung auszuüben.

 

Bonn, im Januar 2022

Murphy&Spitz Green Capital Aktiengesellschaft

– Vorstand –

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