MW Biomasse AG
Feldkirchen-Westerham
Außerordentliche Hauptversammlung am 13.09.2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir laden Sie als unseren Aktionär zur
Außerordentlichen Hauptversammlung |
der MW Biomasse AG ein,
die am
13.09.2016, um 13:30 Uhr in Salzhub 10, 83737 Irschenberg |
stattfindet. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den folgenden Themen.
Tagesordnung:
Tagesordnungspunkt 1:
Eröffnung und Begrüßung
Tagesordnungspunkt 2:
Beschlussfassung über die Sitzverlegung der Gesellschaft nach Irschenberg, Landkreis Miesbach, und entsprechende Änderung des § 1 Ziffer (2) der Satzung.
Der Sitz der Gesellschaft wird von Feldkirchen-Westerham nach Irschenberg, Landkreis Miesbach, verlegt.
§ 1 Ziffer (2) der Satzung lautet daher künftig wie folgt:
„(2) Sie hat ihren Sitz in Irschenberg, Landkreis Miesbach“
Tagesordnungspunkt 3:
Verschiedenes
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 14 der Satzung der Gesellschaft alle am Tag der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre der Gesellschaft oder deren schriftlich bevollmächtigte Vertreter berechtigt. Umschreibungen im Aktienbuch finden in den letzten acht Tagen vor der Hauptversammlung nicht mehr statt. Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. Das Stimmrecht beginnt mit vollständiger Leistung der Einlage. Vorzugsaktien haben kein Stimmrecht.
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, zum Beispiel ein Kreditinstitut, oder eine Aktionärsvereinigung ausüben lassen. Die Vollmacht für Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen muss gemäß der Sonderregelung des § 135 AktG nicht mehr schriftlich sein, sondern nur noch nachprüfbar festgehalten werden.
Der vorläufige Jahresabschluss liegt in der Geschäftsstelle zwei Wochen vor der Versammlung, nach voriger Terminvereinbarung, zur Einsicht aus.
Irschenberg, 05.08.2016
MW Biomasse AG
Der Vorstand