MW Biomasse AG: Ordentliche Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
MW Biomasse AG
Irschenberg
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 03.07.2020

MW Biomasse AG

Irschenberg

Ordentliche Hauptversammlung am 05.08.2020

Sehr geehrte Damen und Herren, wir laden Sie als Aktionär/In zur

Ordentlichen Hauptversammlung

der MW Biomasse AG ein, die am

05.08.2020 um 15:30 Uhr

im Firmensitz der MW Biomasse AG,
Salzhub 10, 83737 Irschenberg,

stattfindet.

Die Themen entnehmen Sie bitte der Tagesordnung.

Tagesordnung:

Tagesordnungspunkt 1:
Eröffnung und Begrüßung

Tagesordnungspunkt 2:
Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2019 und Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019

Tagesordnungspunkt 3:
Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019

Tagesordnungspunkt 4:
Beschlussfassung über die Feststellung des Bilanzgewinns der MW Biomasse AG für das Geschäftsjahr 2019

Tagesordnungspunkt 5:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der MW Biomasse AG für das Geschäftsjahr 2019

Tagesordnungspunkt 6:
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Tagesordnungspunkt 7:
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Jahr 2019

Tagesordnungspunkt 8:
Verschiedenes

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 14 der Satzung der Gesellschaft alle am Tag der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre der Gesellschaft oder deren schriftlich bevollmächtigte Vertreter berechtigt. Umschreibungen im Aktienbuch finden in den letzten acht Tagen vor der Hauptversammlung nicht mehr statt. Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. Das Stimmrecht beginnt mit vollständiger Leistung der Einlage. Vorzugsaktien haben kein Stimmrecht.

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Die Vollmacht für Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen muss gemäß der Sonderregelung des § 135 AktG nicht mehr schriftlich sein, sondern nur noch nachprüfbar festgehalten werden.

Der vorläufige Jahresabschluss liegt in der Geschäftsstelle zwei Wochen vor der Versammlung, nach voriger Terminvereinbarung, zur Einsicht aus.

 

Irschenberg, 30.06.2020

MW Biomasse AG

Der Vorstand

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