MyHammer Holding AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

MyHammer Holding AG

Berlin

Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): A11QWW

International Securities Identification Number (ISIN): DE000A11QWW6

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit ein zu der am

Dienstag, den 26. Oktober 2021, um 12:00 Uhr,

stattfindenden

ordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung.

Die ordentliche Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung, d.h. ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre der MyHammer Holding AG („Gesellschaft“) oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten. Wir bitten unsere Aktionärinnen und Aktionäre daher um besondere Beachtung der nach der Tagesordnung in dieser Einberufung unter Ziffer II. enthaltenen Hinweise zur Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zur Ausübung von weiteren Aktionärsrechten. Versammlungsort im aktienrechtlichen Sinne werden die Geschäftsräume der Grünebaum Gesellschaft für Event Logistik mbH, Leibnizstraße 38, 10625 Berlin, sein.

I. Tagesordnung

Tagesordnungspunkt 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die MyHammer Holding AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2020, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gem. §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gem. § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 oder eine Billigung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG ist daher nicht erforderlich. Auch die übrigen vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung nach § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG lediglich zugänglich zu machen, einer Beschlussfassung hierzu bedarf es nicht.

Tagesordnungspunkt 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Tagesordnungspunkt 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Tagesordnungspunkt 4
Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach den §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der Satzung aus fünf Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung nach Bestimmung der Hauptversammlung längstens für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Ergänzungswahlen für vorzeitig ausgeschiedene Mitglieder erfolgen für deren restliche Amtszeit.

Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 07. Mai 2019 hatte Herrn Dr. Jochen Gutbrod in den Aufsichtsrat gewählt, und zwar mit der Maßgabe, dass seine Amtszeit mit Beendigung der Hauptversammlung endet, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt. Herr Dr. Gutbrod hat sein Aufsichtsratsmandat vorzeitig zum Ablauf des 31. Dezember 2020 niedergelegt.

Auf Antrag der Gesellschaft wurde Herr Christoph J. Partsch durch Beschluss des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) vom 11. Januar 2021 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt, und zwar bis zum Ablauf der mit dieser Einberufung einberufenen Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 26. Oktober 2021 zu wählen:

Herrn Rechtsanwalt Dr. Christoph J. Partsch, Partner der Sozietät Partsch & Partner Rechtsanwälte, Berlin, wohnhaft in Berlin,

und zwar für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt.

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

Herr Partsch ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

MyHammer AG, Berlin (Vorsitzender)

Offenlegung entsprechend der Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 („DCGK“)

Herr Partsch ist seit Januar 2021 Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft und wurde vom Aufsichtsrat zum Vorsitzenden gewählt. Zudem ist er ist seit Januar 2021 Mitglied des Aufsichtsrats der MyHammer AG, Berlin, und wurde vom Aufsichtsrat zum Vorsitzenden gewählt. Im Übrigen steht Herr Partsch in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft, deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, die nach der Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv urteilender Aktionär entsprechend der Empfehlung C.13 DCGK für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde.

Lebenslauf des Kandidaten:

Christoph J. Partsch, Rechtsanwalt, Unternehmer, Verleger

LL.M. (Duke University, N.C., USA)

Geboren am 18. April 1961 in Berlin, deutscher Staatsangehöriger

2002 – heute Rechtsanwalt, Senior-Partner der Kanzlei Partsch & Partner Rechtsanwälte, Berlin
1998 – 2002 Prokurist, Leiter der Abteilung Akquisition und Recht der Holtzbrinck-Gruppe
1995 – 1998 Anwalt in Berlin
1994 – 1995 Verhandlungsleiter bei der Treuhand für die Privatisierung der Raffinerien in Leuna an Elf Aquitaine and Thyssen

Tagesordnungspunkt 5
Beschlussfassung über die Änderung von § 3 der Satzung (Geschäftsjahr, Bekanntmachungen, Informationen, Mitteilungen und Weitergabe von Mitteilungen)

Nach § 3 Abs. 3 der Satzung können Informationen an die Inhaber zugelassener Wertpapiere der Gesellschaft auch mittels elektronischer Medien übermittelt werden. Zugelassene Wertpapiere in diesem Sinne sind gem. § 3 Abs. 3 der Satzung solche, die zum Handel an einem organisierten Markt im Sinne des § 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) im Inland zugelassen sind.

Bis zum 24. August 2021 waren die Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Handel im regulierten Markt zugelassen. Die Frankfurter Wertpapierbörse hat auf Antrag der Gesellschaft die Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt widerrufen, der Widerruf wurde mit Ablauf des 24. August 2021 wirksam. Die Aktien der Gesellschaft sind daher nicht mehr zum Handel an einem organisierten Markt im Sinne des § 2 WpHG im Inland zugelassen. Die Regelungen in § 3 Abs. 3 der Satzung sind damit nicht mehr relevant.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

a)

Die Überschrift von § 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

㤠3
Geschäftsjahr, Bekanntmachungen“
b)

§ 3 Abs. 3 der Satzung wird gestrichen.

Tagesordnungspunkt 6
Beschlussfassung über die Änderung von § 14 der Satzung (Die Hauptversammlung)

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gem. § 14 Abs. 4 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft anmelden und ihren Anteilsbesitz nachweisen. Das Anmelde- und Nachweiserfordernis des § 14 Abs. 4 der Satzung gilt nach § 14 Abs. 5 der Satzung aber nur, soweit Aktien der Gesellschaft zum Börsenhandel zugelassen oder die Aktionäre dem Vorstand nicht vollständig bekannt sind.

Bis zum 24. August 2021 waren die Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Handel im regulierten Markt zugelassen. Die Frankfurter Wertpapierbörse hat auf Antrag der Gesellschaft die Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt widerrufen, der Widerruf wurde mit Ablauf des 24. August 2021 wirksam. Die Aktien der Gesellschaft sind daher nicht mehr zum Börsenhandel zugelassen. Das Anmelde- und Nachweiserfordernis des § 14 Abs. 4 der Satzung würde nach § 14 Abs. 5 der Satzung daher künftig nur noch gelten, soweit die Aktionäre dem Vorstand nicht vollständig bekannt sind. Da die Aktien der Gesellschaft Inhaberaktien sind und girosammelverwahrt werden, ist nicht zu erwarten, dass dem Vorstand die Aktionäre künftig vollständig bekannt sein werden. Gleichwohl soll, um mögliche Unsicherheiten hinsichtlich der Anwendung von § 14 Abs. 4 der Satzung künftig zu vermeiden, § 14 Abs. 5 der Satzung gestrichen werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

§ 14 Abs. 5 der Satzung wird gestrichen.

Tagesordnungspunkt 7
Beschlussfassung über die Änderung von § 17 der Satzung (Jahresabschluss)

Der Vorstand hat gem. § 17 Abs. 1 der Satzung in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den Lagebericht und den Konzernlagebericht für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen und dem Aufsichtsrat und dem Abschlussprüfer vorzulegen. Zugleich hat der Vorstand dem Aufsichtsrat den Vorschlag vorzulegen, den er der Hauptversammlung für die Verwendung des Bilanzgewinns machen will.

Diese Satzungsregelung ist von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 12. Mai 2011 unter dem damaligen Tagesordnungspunkt 8 beschlossen worden. Zu diesem Zeitpunkt war die Gesellschaft eine kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft im Sinne des § 264d Handelsgesetzbuch (HGB). Eine Kapitalgesellschaft ist kapitalmarktorientiert, wenn sie einen organisierten Markt im Sinn des § 2 WpHG durch von ihr ausgegebene Wertpapiere im Sinn des § 2 WpHG in Anspruch nimmt. § 17 Abs. 1 der Satzung in der derzeitigen Fassung beruht demgemäß auf dem für kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften bestehenden rechtlichen Rahmen, zu dem u.a. eine gesetzlich zwingende Abschlussprüfung gehört und gibt die gesetzlichen Bestimmungen wieder.

Bis zum 24. August 2021 waren die Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Handel im regulierten Markt zugelassen. Die Frankfurter Wertpapierbörse hat auf Antrag der Gesellschaft die Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt widerrufen, der Widerruf wurde mit Ablauf des 24. August 2021 wirksam. Die Aktien der Gesellschaft sind daher nicht mehr zum Börsenhandel zugelassen und die Gesellschaft ist seitdem keine kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft mehr. Der § 17 Abs. 1 der Satzung soll daher an den insoweit geänderten gesetzlichen Rahmen angepasst werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 17 Abs. 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

„1. Der Vorstand hat innerhalb der gesetzlichen Fristen den Jahresabschluss und – soweit gesetzlich erforderlich – den Konzernabschluss sowie den Lagebericht und den Konzernlagebericht für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen und unverzüglich nach der Aufstellung dem Aufsichtsrat sowie im Falle einer gesetzlichen Prüfungspflicht dem Abschlussprüfer vorzulegen. Zugleich hat der Vorstand dem Aufsichtsrat den Vorschlag vorzulegen, den er der Hauptversammlung für die Verwendung eines vorhandenen Bilanzgewinns machen will.“

II. Weitere Angaben /​ Hinweise

1.

Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

Der Vorstand hat auf Grund des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRuaCOVBekG) mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird. Die Hauptversammlung kann als virtuelle Hauptversammlung abgehalten werden, sofern

die Bild- und Tonübertragung der gesamten Versammlung erfolgt,

die Stimmrechtsausübung der Aktionäre über elektronische Kommunikation (Briefwahl oder elektronische Teilnahme) sowie Vollmachtserteilung möglich ist,

den Aktionären ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt wird,

den Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, in Abweichung von § 245 Nummer 1 des AktG unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung eingeräumt wird.

2.

Internetgestütztes HV-Portal

Die Gesellschaft wird ab dem 05. Oktober 2021 unter der Internetadresse

https:/​/​www.myhammer-holding.de/​deutsch/​investor-relations/​hauptversammlung/​

ein passwordgeschütztes Online-Portal („HV-Portal“) freischalten.

Die gesamte Hauptversammlung wird in Bild und Ton über das HV-Portal der Gesellschaft übertragen. Zudem können über das HV-Portal nach Maßgabe der nachfolgenden Erläuterungen

Stimmrechte im Wege der elektronischen Briefwahl ausgeübt werden,

Fragen eingereicht werden,

Widersprüche eingelegt und

Vollmachten und Weisungen erteilt werden.

Die Ausübung des Stimmrechts durch Aktionäre oder durch Bevollmächtigte kann ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter erfolgen. Eine elektronische Teilnahme an der Versammlung durch Aktionäre oder durch Bevollmächtigte im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist nicht möglich.

3.

Voraussetzungen für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Ausübung von Aktionärsrechten, insbesondere des Stimmrechts, und zum Zugang zur Übertragung der Hauptversammlung über das HV-Portal sind die Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Anteilsbesitz nachweisen.

Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch eine in Textform in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Institut erstellte Bescheinigung des Anteilsbesitzes nachzuweisen (hierzu reicht gem. § 14 der Satzung in jedem Fall ein vom Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG ausgestellter Nachweis aus). Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, also auf Dienstag, den 05. Oktober 2021, 00:00 Uhr, (Nachweisstichtag) und muss der Gesellschaft ebenso wie die Anmeldung zur Hauptversammlung bis spätestens Dienstag, den 19. Oktober 2021, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:

MyHammer Holding AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Es wird darauf hingewiesen, dass in den Mitteilungen nach § 125 AktG, welche in Form und Inhalt gemäß EU-DVO 2018/​1212 aufzustellen sind, in Feld C5 der Tabelle 3 ein Aufzeichnungsdatum anzugeben ist. Dieses Aufzeichnungsdatum (im vorliegenden Fall: 04. Oktober 2021, 22:00 Uhr UTC (koordinierte Weltzeit)) ist nicht identisch mit dem Nachweisstichtag gem. § 123 Abs. 4 AktG (im vorliegenden Fall: 05. Oktober 2021, 00:00 Uhr).

Üblicherweise übernehmen die depotführenden Institute die erforderliche Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes nach entsprechender Beauftragung für ihre Kunden. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges depotführendes Institut zu wenden.

4.

Stimmrechtskarten /​ Zugangsdaten zum HV-Portal

Nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung und Nachweis des Anteilsbesitzes gem. Ziffer II. 3 werden den Aktionären Stimmrechtskarten für die Ausübung von Rechten in Bezug auf die Hauptversammlung einschließlich der Zugangsdaten (Login-Daten) zum HV-Portal zugesandt.

5.

Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Die Ausübung des Stimmrechts ist durch Briefwahl im Wege elektronischer Kommunikation möglich. Auch hierzu ist eine gem. den Erläuterungen in vorstehender Ziffer II. 3. rechtzeitige Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Briefwahl kann (einschließlich Widerruf bzw. Änderung der Stimmabgabe) elektronisch unter Verwendung des von der Gesellschaft unter

https:/​/​www.myhammer-holding.de/​deutsch/​investor-relations/​hauptversammlung/​

angebotenen HV-Portals bis zum Beginn der Abstimmungen in der Hauptversammlung erfolgen. Bitte beachten Sie, dass andere Kommunikationswege für die Briefwahl nicht zur Verfügung stehen, insbesondere ist eine Übersendung der Briefwahlstimme per Post nicht möglich.

6.

Vollmacht und Weisung an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Wir bieten unseren Aktionären zudem an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter (Stimmrechtsvertreter) mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Auch hierzu ist eine nach den vorstehenden Erläuterungen in Ziffer II. 3. rechtzeitige Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Soweit Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne entsprechende Weisung werden Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Formulare zur Vollmacht- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter per Post übersandt. Für die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter unter Erteilung ausdrücklicher Weisungen kann auch das auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.myhammer-holding.de/​deutsch/​investor-relations/​hauptversammlung/​

zur Verfügung gestellte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden.

Vollmachten und Weisungen an Stimmrechtsvertreter, die per Post oder per E-Mail übermittelt werden, müssen bis spätestens Montag, den 25. Oktober 2021, 20:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:

MyHammer Holding AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter unter Erteilung ausdrücklicher Weisungen kann zudem auf elektronischem Weg über das HV-Portal unter

https:/​/​www.myhammer-holding.de/​deutsch/​investor-relations/​hauptversammlung/​

bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung erfolgen.

Für einen Widerruf der Vollmacht an von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie für die Änderungen von Weisungen gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den dabei einzuhaltenden Fristen entsprechend.

Geht vor, gleichzeitig mit oder nach der Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Stimmabgabe im Wege der Briefwahl für dieselben Aktien ein, wird der Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben, die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl geht also vor.

7.

Bevollmächtigung anderer Personen als der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Aktionäre können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte auch durch Bevollmächtigte, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder einen Dritten ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine rechtzeitige Anmeldung nach den vorstehenden Erläuterungen in Ziffer II. 3. und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Auch diese Bevollmächtigten können das Stimmrecht in der virtuellen Hauptversammlung aber nur durch Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen.

Vollmachten, die nicht an Intermediäre bzw. gemäß § 135 Abs. 8 AktG AktG insoweit gleichgestellte Personen oder Vereinigungen (insbesondere Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater), sondern an Dritte erteilt werden, bedürfen der Textform.

Werden Intermediäre bzw. diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG insoweit gleichgestellte Personen oder Vereinigungen (insbesondere Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater) bevollmächtigt, haben diese die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten (§ 135 AktG). Wir empfehlen unseren Aktionären, sich bezüglich der Form der Vollmachten mit den Genannten abzustimmen.

Für die Erklärung einer Vollmachterteilung gegenüber der Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerrufs an die Gesellschaft steht die folgende Adresse zur Verfügung:

MyHammer Holding AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren Widerruf durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft postalisch, so muss diese aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum Freitag, den 22. Oktober 2021, 24:00 Uhr, unter der vorstehend genannten Adresse zugehen. Eine Übermittlung an die Gesellschaft per E-Mail ist auch am Tag der Hauptversammlung noch bis zu deren Ende möglich.

Eine Vollmachterteilung (nicht aber die Übermittlung eines Nachweises einer Vollmacht) kann zudem auf elektronischem Weg über das HV-Portal unter

https:/​/​www.myhammer-holding.de/​deutsch/​investor-relations/​hauptversammlung/​

bis zum Ende der Hauptversammlung erfolgen.

Die Möglichkeit zur Ausübung der Aktionärsrechte durch einen Bevollmächtigten über das HV-Portal erfordert, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die mit der Stimmrechtskarte versendeten Login-Daten erhält.

8.

Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung

Die gesamte Hauptversammlung wird in Bild und Ton über das HV-Portal der Gesellschaft, welches unter

https:/​/​www.myhammer-holding.de/​deutsch/​investor-relations/​hauptversammlung/​

erreichbar ist, übertragen. Am Tag der Hauptversammlung können angemeldete Aktionäre bzw. Bevollmächtigte eines angemeldeten Aktionärs sich auf dem HV-Portal mit ihren Login-Daten einloggen und ab Beginn der Hauptversammlung die Bild- und Tonübertragung verfolgen.

9.

Fragerecht des Aktionärs

Jeder Aktionär, der sich zu der Hauptversammlung gemäß den Erläuterungen unter Ziffer II. 3. angemeldet und seinen Anteilsbesitz nachgewiesen hat, hat das Recht, Fragen an den Vorstand zu stellen. Der Vorstand hat auf Grundlage von § 1 Abs. 2 Satz 2, 2. HS GesRuaCOVBekG mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass Fragen bis spätestens einen Tag vor der Versammlung, also bis Sonntag, den 24. Oktober 2021, 24:00 Uhr (eingehend), elektronisch über das HV-Portal der Gesellschaft unter

https:/​/​www.myhammer-holding.de/​deutsch/​investor-relations/​hauptversammlung/​

einzureichen sind. Eine Einreichung von Fragen auf einem anderen Übermittlungsweg ist nicht möglich. Nach Ablauf der genannten Frist können keine Fragen mehr eingereicht werden.

10.

Erklärungen von Widersprüchen zu Protokoll

Aktionäre, die ihr Stimmrecht selbst oder durch einen Bevollmächtigten im Wege der Briefwahl oder über den Stimmrechtsvertreter ausgeübt haben, haben vom Beginn bis zur Schließung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter die Möglichkeit, über das HV-Portal unter

https:/​/​www.myhammer-holding.de/​deutsch/​investor-relations/​hauptversammlung/​

Widerspruch gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung einzulegen. Widerspruch kann auch durch einen Bevollmächtigten eingelegt werden. Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft stehen hierfür aber nicht zur Verfügung.

11.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 und 127 AktG

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die vor der Hauptversammlung gem. den §§ 126, 127 AktG über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden sollen, müssen bis Montag, den 11. Oktober 2021, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse eingehen:

MyHammer Holding AG, Franklinstr. 28/​29, 10587 Berlin
Telefax: +49 (0)30 23322-891
E-Mail: hv@myhammer-holding.de

Nur unter der vorgenannten Adresse rechtzeitig eingegangene Gegenanträge nebst Begründung sowie Wahlvorschläge werden einschließlich des Namens des Aktionärs über die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.myhammer-holding.de/​deutsch/​investor-relations/​hauptversammlung/​

unverzüglich zugänglich gemacht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen gem. den §§ 126, 127 AktG hierfür im Übrigen erfüllt sind. Unter der vorgenannten Internetadresse werden auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung zugänglich gemacht.

12.

Zeitangaben /​ Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft

Sämtliche Zeitangaben in dieser Einberufung erfolgen in mitteleuropäischer Sommerzeit (MESZ), soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.

Die vorstehend unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Franklinstr. 28/​29, 10587 Berlin, zur Einsichtnahme der Aktionäre aus. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch kostenlos übermittelt. Die genannten Unterlagen sowie der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2020 werden zusammen mit dieser Tagesordnung auch im Internet unter

https:/​/​www.myhammer-holding.de/​deutsch/​investor-relations/​hauptversammlung/​

veröffentlicht.

13.

Information für Aktionäre und Aktionärsvertreter zum Datenschutz

Die MyHammer Holding AG verarbeitet als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) personenbezogene Daten, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen sowie sonstigen rechtlichen Erfordernissen nachzukommen, denen sie im Zusammenhang mit der Hauptversammlung unterliegt (z.B. Publikations- und Offenlegungspflichten). Die MyHammer Holding AG ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der unten genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich.

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und den Rechten der Aktionäre und Aktionärsvertreter (auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch, Löschung, Übertragung Ihrer Daten und Beschwerde bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde) sind abrufbar auf der Internetseite der Gesellschaft unter:

https:/​/​www.myhammer-holding.de/​deutsch/​investor-relations/​hauptversammlung/​

 

Berlin, im September 2021

MyHammer Holding AG

Der Vorstand

 

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