myLoc managed IT AG, Düsseldorf – Bekanntmachung gem. § 62 UmwG (Verschmelzung der Mivitec GmbH)

myLoc managed IT AG

Düsseldorf

Bekanntmachung gem. § 62 UmwG

Gemäß § 62 Abs. 3 S. 1 erster Halbsatz des Umwandlungsgesetzes (UmwG) wird hiermit
bekannt gemacht, dass die Verschmelzung der Mivitec GmbH mit Sitz in München (AG München,
HRB 247749) als übertragende Gesellschaft mit der myLoc managed IT AG mit Sitz in
Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 48531) als übernehmende Gesellschaft erfolgen soll.
Die Mivitec GmbH überträgt ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten
unter Auflösung ohne Abwicklung gemäß § 2 Nr. 1, 4 ff., 46 ff., 60 ff. UmwG im Wege
der Verschmelzung durch Aufnahme auf die myLoc managed IT AG.

Der Verschmelzung wird die Bilanz der Mivitec GmbH vom 31. Dezember 2021 als Schlussbilanz
zugrunde gelegt. Von Beginn des ersten Januars 2022 an gelten alle Handlungen und
Geschäfte der Mivitec GmbH als für Rechnung der myLoc managed IT AG geführt (Verschmelzungsstichtag).

Der am 1. März 2022 (UVZ-Nr. 34/​2022 HT des Notars Dr. Hauke Thilow mit dem Amtssitz
in Kiel) geschlossene Verschmelzungsvertrag wurde zum Handelsregister der myLoc managed
IT AG eingereicht.

Das Stammkapital der Mivitec GmbH als übertragene Gesellschaft wird vollständig von
der myLoc managed IT AG gehalten. Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der
Mivitec GmbH über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der myLoc managed IT
AG ist somit nicht erforderlich. Die Einberufung einer Hauptversammlung der myLoc
managed IT AG zur Beschlussfassung über die Verschmelzung ist ebenfalls nicht erforderlich.
Aus dem gleichen Grund bedarf es keines Verschmelzungsberichtes, keiner Verschmelzungsprüfung
und keines Verschmelzungsprüfungsberichtes, §§ 8 Abs. 3 S. 1, Halbsatz 2, 9 Abs. 2
und 3, 12 Abs. 3, 60 Abs. 1 UmwG.

Der Vorstand weist hiermit die Aktionäre der myLoc managed IT AG auf ihr Recht nach
§ 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach bedarf es zum Wirksamwerden des Verschmelzungsvertrages
eines Verschmelzungsbeschlusses der myLoc managed IT AG, wenn Aktionäre der myLoc
managed IT AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen,
die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der
Verschmelzung beschlossen wird. Ein entsprechendes Einberufungsverlangen kann nur
berücksichtigt werden, wenn es unter Nachweis des Aktienbesitzes binnen eines Monats
ab der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an die myLoc managed IT AG gerichtet
wird:

myLoc managed IT AG
Vorstand
Am Gatherhof 44
40472 Düsseldorf
Telefax: +49 211 61708199

 

5. Mai 2022

 

Der Vorstand

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