Mynaric AG, Gilching – Bekanntmachung über die Umstellung von Inhaberaktien in Namensaktien und die Umstellung der Börsennotierung (Inhaberaktien: ISIN DE000A0JCY11 / WKN A0J CY1 / Namensaktien: ISIN DE000A31C305 / WKN A31 C30)

Mynaric AG

Gilching

Inhaberaktien: ISIN DE000A0JCY11 /​ WKN A0J CY1
Namensaktien: ISIN DE000A31C305 /​ WKN A31 C30

Bekanntmachung über die Umstellung von Inhaberaktien in Namensaktien
und die Umstellung der Börsennotierung

Die ordentliche Hauptversammlung der Mynaric AG hat am 14. Juli 2022 u. a. die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien im Verhältnis 1 : 1 in auf den Namen lautende Stückaktien und die entsprechend erforderlichen Änderungen der Satzung beschlossen. Diese Satzungsänderungen sind am 23. August 2022 in das beim Amtsgericht München geführte Handelsregister HRB 232763 eingetragen und damit wirksam geworden.

Bei Namensaktien gilt im Verhältnis zu der Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Damit ist nur der in das Aktienregister eingetragene Aktionär zur Teilnahme an und zur Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung berechtigt. Die Umwandlung in Namensaktien erfordert daher die Einrichtung eines Aktienregisters. Dafür müssen die Aktionäre, soweit sie natürliche Personen sind, ihren Namen, ihr Geburtsdatum und ihre Postanschrift, soweit sie juristische Personen oder (teil)rechtsfähige Gesellschaften sind, ihre Firma, ihren Sitz und ihre Geschäftsanschrift, sowie in jedem Fall eine elektronische Adresse sowie die Stückzahl der gehaltenen Aktien angeben.

Die Rechtsstellung der Aktionäre, die in das Aktienregister eingetragen werden, wird durch die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in Namensaktien nicht beeinträchtigt. Ihre Beteiligung an der Gesellschaft bleibt ebenso unverändert wie die mit ihren Aktien verbundenen Rechte. Auch wird das Recht der Aktionäre zur Veräußerung ihrer Aktien nicht eingeschränkt oder erschwert, denn die Übertragung der Namensaktie bedarf nicht der Zustimmung der Gesellschaft.

Der letzte Handelstag der Inhaberaktien an den beteiligten Freiverkehrsbörsen soll der 31. August 2022 sein. Laufende Handelsaufträge, die am 31. August 2022 noch nicht ausgeführt sind, erlöschen infolge der Umstellung. Ab dem 1. September 2022 sollen die Inhaberaktien der Gesellschaft unter der neuen ISIN DE000A31C305 als auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft gehandelt werden.

Im Zusammenhang mit der Umstellung der Inhaberaktien der Mynaric AG auf Namensaktien ist – neben der vorerwähnten Meldung der Aktionärsdaten zur Eintragung in das Aktienregister – eine wertpapiertechnische Umstellung der Depotbestände von Inhaber-Stückaktien in Namens-Stückaktien im Verhältnis 1 : 1 erforderlich.

Die Depotbanken werden gebeten nach dem Stand vom 31. August 2022, abends, die Depotbestände in auf den Inhaber lautenden Stückaktien (ISIN DE000A0JCY11) in Namensaktien mit der neuen ISIN DE000A31C305 im Verhältnis 1 : 1 umzubuchen.

Das Grundkapital der Namensaktien wird wie bisher durch Dauer-Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt werden.

Als Abwicklungsstelle fungiert die

Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main.

Die Umstellung der Depotbestände von Inhaberaktien auf Namensaktien soll für die Aktionäre kostenfrei sein.

 

Gilching, im August 2022

Der Vorstand

 

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