n2 Nanotech AG – Hauptversammlung 2019

n² Nanotech AG

Bremen

– WKN A0HM5A –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am 20.02.2019 um 11.30 Uhr in der Hollerallee 22, 1. OG, 28209 Bremen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017/2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

2

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

a) Dem Vorstand wird Entlastung für das vergangene Geschäftsjahr erteilt.

b) Dem Aufsichtsrat wird Entlastung für das vergangene Geschäftsjahr erteilt.

3

Aufhebung eines Hauptversammlungsbeschlusses

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Beschluss der Hauptversammlung vom 15.9.2016 über die Umwandlung in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien aufzuheben.

4

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit des bisherigen Aufsichtsrats endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Herren

– Dr. Marcus Dee tz, Vorstand, Bremen
– Alexander Landgraf-Meltzer, Vorstandsassistent, Burgdorf
– Robert Zeiss, Vorstand, München

bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022/2023 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Aufsichtsrat setzt sich ausschließlich aus Vertretern der Aktionäre zusammen.

5

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand zu ermächtigen, bis zum 19.02.2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft, die insgesamt einen Anteil von 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen dürfen, zu erwerben. Die zeitliche Befristung gilt nur für den Erwerb, nicht für das Halten der Aktien. Der Erwerb darf nur über die Börse oder mittels eines an die Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Im Falle eines Erwerbs über die Börse darf der Erwerbspreis den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien an den jeweils 5 vorangehenden Börsentagen um nicht mehr als 10 v. H. über- bzw. unterschreiten.

Der Vorstand wird ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen oder im Interesse der Gesellschaft eine Veräußerung der erworbenen Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre vorzunehmen, insbesondere die erworbenen Aktien als Gegenleistung an Dritte für die Übertragung von Unternehmen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen zu verwenden. Die Aktionäre sind in diesem Fall von der Erwerbsmöglichkeit ausgeschlossen. Diese Ermächtigungen können einmal oder mehrmals einzeln oder gemeinsam genutzt werden. Der Bericht des Vorstands über den Ausschluss des Bezugsrechts wird wie gesetzlich vorgesehen zugänglich gemacht.

6

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für den Fall, dass der Aufsichtsrat die Durchführung einer Jahresabschlussprüfung beschließt, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018/2019 zu wählen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum 18.02.2019 bei der Gesellschaft in Textform (Buntentorsteinweg 154A, 28201 Bremen, Tel.: 0421/89827891, Fax: 0421/89827892) angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist der Gesellschaft ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen. Der durch das depotführende Institut erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des 30.01.2019 beziehen und der Gesellschaft in Textform bis zum Ablauf des 18.02.2019 zugehen Die Mitteilung von Gegenanträgen hat an die oben genannte Anschrift zu erfolgen. Eventuelle Gegenanträge werden den Aktionären im Internet unter

http://www.n2nanotech.de

zugänglich gemacht. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen. Soweit die Gesellschaft im Rahmen dieser Einberufung Inhalte mit aufgenommen hat, die gesetzlich nur für börsennotierte Gesellschaften im Sinne des Aktiengesetzes rechtlich zwingend sind, so erfolgen die entsprechenden Angaben freiwillig und ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

 

Bremen, im Januar 2019

Der Vorstand

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