Nabaltec AG – Hauptversammlung 2018

Nabaltec AG

Schwandorf

ISIN: DE000A0KPPR7

Einladung zur Hauptversammlung 2018

Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der

am Dienstag, 26. Juni 2018, 10:00 Uhr,
im Amberger Congress Centrum, Schießstätteweg 8, 92224 Amberg

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts, des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR 19.632.076,09 wie folgt zu verwenden: Ein Betrag von EUR 1.584.000,00 wird an die Aktionäre ausgeschüttet durch Zahlung einer Dividende von EUR 0,18 je Aktie auf die für das Geschäftsjahr 2017 dividendenberechtigten 8.800.000 Stückaktien. Der Restbetrag in Höhe von EUR 18.048.076,09 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3.

Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

Anträge von Aktionären

Gegenanträge zu einem Vorschlag der Verwaltung richten Sie bitte unter Beifügung Ihrer Aktionärslegitimation ausschließlich an die Nabaltec AG, Vorstand, Alustraße 50–52, 92421 Schwandorf, Fax: +49 9431 53-260. Gegenanträge, die der Gesellschaft – ohne Berücksichtigung des Tages der Hauptversammlung und des Zugangstages – mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am Montag, 11. Juni 2018, zugehen und die Voraussetzungen des § 126 AktG erfüllen, werden auf der Internetseite der Gesellschaft

www.nabaltec.de

veröffentlicht.

Zahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung besteht das Grundkapital der Gesellschaft aus 8.800.000 Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Zahl der Stimmrechte beträgt damit ebenfalls 8.800.000.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung unter der nachfolgend genannten Adresse in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache anmelden und ihre Berechtigung nachweisen:

Nabaltec AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Zum Nachweis der Berechtigung reicht ein durch das depotführende Institut erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes aus, der sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf Dienstag, 5. Juni 2018, 00:00 Uhr, beziehen und zusammen mit der Anmeldung spätestens am Dienstag, 19. Juni 2018, bei der vorstehend genannten Stelle eingehen muss. Den Aktionären, die ihre Anmeldung und den genannten Nachweis ihres Anteilsbesitzes form- und fristgerecht übermitteln, werden Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugesandt. Die Aktionäre werden darum gebeten, möglichst frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des genannten Nachweises zu sorgen, damit der rechtzeitige Zugang der Eintrittskarten sichergestellt ist.

Aktionäre, die ihre Anmeldung und den Nachweis ihres Anteilsbesitzes form- und fristgerecht übermittelt haben und nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können sich in der Hauptversammlung und bei der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, vertreten lassen. Handelt es sich bei dem Bevollmächtigten um ein Kreditinstitut oder einen anderen in § 135 AktG genannten Aktionärsvertreter, gelten für die Form und den Nachweis der Vollmacht die gesetzlichen Bestimmungen. Alle übrigen Bevollmächtigten haben sich durch Vorlage der Eintrittskarte des Aktionärs und einer Vollmacht auszuweisen. Vollmachtsformulare sind der Eintrittskarte beigefügt und können auch bei der Gesellschaft angefordert werden.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären ferner die Möglichkeit, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter als Bevollmächtigten in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt im Fall der Bevollmächtigung das Stimmrecht weisungsgebunden aus. Bei fehlenden oder nicht eindeutig erteilten Weisungen wird sich der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft der Stimme enthalten. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, können hierfür das Formular verwenden, das auf der Eintrittskarte abgedruckt ist. Die Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugehen.

Datenschutz

Ab dem 25. Mai 2018 gelten mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung neue datenschutzrechtliche Vorschriften. Die Hinweise der Gesellschaft insbesondere zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre durch die Gesellschaft und zu den den Aktionären nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechten entnehmen Sie bitte der Internetseite der Gesellschaft unter

www.nabaltec.de/investor-relations/hauptversammlung/

 

Schwandorf, im Mai 2018

Der Vorstand

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