Nabaltec AG – Virtuelle Hauptversammlung 2022

Nabaltec AG

Schwandorf

ISIN: DE000A0KPPR7

HINWEIS: In diesem Jahr findet die Hauptversammlung wieder als virtuelle Versammlung
ohne physische Präsenz gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie statt. Bitte beachten Sie die besonderen Bedingungen
zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und der Ausübung Ihres Stimmrechts.

Einladung zur virtuellen Hauptversammlung 2022

Wir laden hiermit unsere Aktionäre1 ein zu der

am Mittwoch, 29. Juni 2022, 10:00 Uhr (MESZ),

als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist das Amberger Congress Centrum,
Schießstätteweg 8, 92224 Amberg.

1 Ausschließlich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird in dieser Einladung auf eine
geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen
und Begriffe sind im Sinne der Gleichbehandlung als geschlechtsneutral zu verstehen.

I. Tagesordnung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts, des Konzernabschlusses,
des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021
in Höhe von EUR 20.713.528,68 wie folgt zu verwenden: Ein Betrag von EUR 2.200.000,00
wird an die Aktionäre ausgeschüttet durch Zahlung einer Dividende von EUR 0,25 je
Aktie auf die für das Geschäftsjahr 2021 dividendenberechtigten 8.800.000 Stückaktien.
Der Restbetrag in Höhe von EUR 18.513.528,68 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3.

Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2021 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg,
zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

6.

Neuwahl des Aufsichtsrats

Die Amtszeit des Aufsichtsrats endet mit Beendigung der Hauptversammlung vom 29. Juni
2022. Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 96 AktG und § 8 der Satzung aus drei Mitgliedern,
die von der Hauptversammlung zu wählen sind. Eine – auch mehrfache – Wiederwahl ist
zulässig. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Herren

6.1

Dr. Dieter J. Braun,

Dipl.-Chemiker i. R., Wachtberg-Villip

6.2

Prof. Dr.-Ing. Jürgen G. Heinrich,

Professor für Ingenieur-Keramik i. R., Selb

6.3

Gerhard Witzany,

ehem. Vorstand der Gesellschaft, Regensburg

für die Zeit von der Beendigung der Hauptversammlung am 29. Juni 2022 bis zur Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 beschließt,
in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Hauptversammlung wird den Empfehlungen des Deutschen
Corporate Governance Kodex folgend über die Besetzung der einzelnen Sitze im Aufsichtsrat
in getrennten Wahlgängen entscheiden.

Herr Dr. Dieter J. Braun, Herr Professor Dr.-Ing. Jürgen G. Heinrich und Herr Gerhard
Witzany gehören weder einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat noch einem vergleichbaren
Kontrollgremium eines anderen Wirtschaftsunternehmens an.

Herr Gerhard Witzany ist einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer und mit ca.
0,34 % beteiligter Gesellschafter der NAWI Beteiligungs GmbH, die wiederum ca. 27,16
% der Aktien der Gesellschaft hält.

Bei seinen vorstehenden Wahlvorschlägen hat der Aufsichtsrat die gesetzlichen Vorgaben
und die vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats
vollumfänglich eingehalten bzw. berücksichtigt.

7.

Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, gemäß § 14 Ziffer 1 der Satzung folgenden
Beschluss zu fassen:

Die bisherigen Beschlüsse der Hauptversammlung über die Vergütung der Mitglieder des
Aufsichtsrats, insbesondere vom 16. Mai 2007, 21. Juni 2012, 27. Juni 2017 und 27.
Juni 2019 werden mit Wirkung zum Ablauf des 30. Juni 2022 aufgehoben. Mit Wirkung
ab dem 1. Juli 2022 erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats bis zu einer anderweitigen
Beschlussfassung der Hauptversammlung folgende Vergütung:

(1) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten jeweils eine feste, nach Schluss des
Geschäftsjahres fällige Vergütung in Höhe von EUR 18.000,00 je Geschäftsjahr und ein
Sitzungsgeld von EUR 1.500,00 je Aufsichtsratssitzung. Der Aufsichtsratsvorsitzende
erhält eine feste, nach Schluss des Geschäftsjahres fällige Vergütung in Höhe von
EUR 27.000,00 je Geschäftsjahr und ein Sitzungsgeld von EUR 2.250,00 je Aufsichtsratssitzung.
Beginnt oder endet die Amtszeit eines Aufsichtsratsmitglieds während eines Geschäftsjahres,
steht ihm die feste Vergütung für dieses Geschäftsjahr zeitanteilig zu.

(2) Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind (unverändert seit dem 1. Januar 2020) in
eine im Interesse der Gesellschaft von dieser abgeschlossene Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
für Organe und andere Führungskräfte der Gesellschaft und der mit ihr verbundenen
Unternehmen (D&O-Versicherung) mit einer Versicherungssumme von bis zu EUR 25.000.000,00
ohne Selbstbeteiligung der versicherten Mitglieder des Aufsichtsrats einbezogen. Die
anfallenden Versicherungsprämien trägt die Gesellschaft.

(3) Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats den Ersatz ihrer Auslagen
sowie eine eventuell auf die Aufsichtsratsvergütung anfallende gesetzliche Umsatzsteuer.

II. Weitere Angaben zur Einberufung

 
1.

Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

Auf der Grundlage von § 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie, veröffentlicht als Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen
der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März
2020, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt, Teil I, vom 27. März 2020, in der Fassung
des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli
2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 10. September 2021, veröffentlicht im
Bundesgesetzblatt, Teil I vom 14. September 2021 („COVID-19-Gesetz“) und im Hinblick
auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats
entschieden, die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Die Hauptversammlung findet
damit nur unter physischer Anwesenheit von Versammlungsleiter, Mitgliedern des Vorstands,
des Aufsichtsrats und des mit der Niederschrift beauftragten Notars sowie des Stimmrechtsvertreters
der Gesellschaft im Amberger Congress Centrum, Schießstätteweg 8, 92224 Amberg, statt.
Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können nicht physisch an der Hauptversammlung
teilnehmen. Die gesamte Hauptversammlung wird jedoch im Wege der Bild- und Tonübertragung
über das Aktionärsportal der Gesellschaft im Internet übertragen und den Aktionären
nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen die Möglichkeit zur Stimmrechtsausübung,
zur Stellung von Fragen und zum Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
eingeräumt.

Da die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten auf der Grundlage des COVID-19-Gesetzes
zu einigen wesentlichen Modifikationen beim Ablauf der Versammlung und bei der Ausübung
der Aktionärsrechte führt, bitten wir unsere Aktionäre um besondere Beachtung der
nachfolgenden Hinweise, insbesondere zur Möglichkeit der Verfolgung der Hauptversammlung
in Bild und Ton und zur Ausübung des Stimmrechts, des Fragerechts sowie weiterer Aktionärsrechte.

2.

Zahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung besteht das Grundkapital der Gesellschaft
aus 8.800.000 Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung
eine Stimme. Die Zahl der Stimmrechte beträgt damit ebenfalls 8.800.000.

3.

Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung

Die gesamte Hauptversammlung kann von den Aktionären, die sich rechtzeitig unter Nachweis
ihrer Berechtigung angemeldet haben (dazu nachfolgend Ziffer II.5) oder deren Bevollmächtigten
über die Bild- und Tonübertragung im Internet über das Aktionärsportal der Gesellschaft
verfolgt werden. Diese Übertragung im Internet stellt jedoch keine Teilnahme an der
Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG dar.

4.

Internetgestütztes Aktionärsportal

Unter der Internetadresse

www.nabaltec.de/​investor-relations/​hauptversammlung

steht den Aktionären der Gesellschaft voraussichtlich ab dem 8. Juni 2022 ein internetgestütztes
Online-Portal (Aktionärsportal) zur Verfügung. Über das Aktionärsportal können die
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (und ggf. deren Bevollmächtigte) unter anderem
ihr Stimmrecht ausüben und Vollmachten erteilen. Die Einreichung von Fragen und die
Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des
Notars sind nur im Wege der elektronischen Kommunikation über die von der Gesellschaft
bereitgestellten E-Mail-Adressen möglich. Um das Aktionärsportal nutzen zu können,
müssen sich die Aktionäre dort mit dem Zugangscode, den sie mit ihrer Onlinezugangskarte
erhalten, einloggen.

Weitere Einzelheiten zum Aktionärsportal und zu den Anmelde- und Nutzungsbedingungen
erhalten die Aktionäre zusammen mit ihrer Onlinezugangskarte.

Bitte beachten Sie auch die technischen Hinweise am Ende dieser Einladungsbekanntmachung.

5.

Voraussetzungen für die Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung
und die Ausübung der Aktionärsrechte sowie Nachweisstichtag

Zur Verfolgung der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung im Internet
über das Aktionärsportal und zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts,
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform
(§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zur Hauptversammlung anmelden und
ihre Berechtigung nachweisen (stimmberechtigte Aktionäre).

Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein durch das depotführende Institut erstellter
besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes aus, der sich auf den Beginn des 21. Tages
vor der Hauptversammlung, also auf den 8. Juni 2022, 00:00 Uhr (MESZ), (Nachweisstichtag)
beziehen muss.

Der Nachweis der Berechtigung und die Anmeldung müssen spätestens bis 22. Juni 2022,
24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter ausschließlich folgender Postanschrift
oder E-Mail-Adresse eingehen:

Nabaltec AG

c/​o Computershare Operations Center

80249 München

E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Verfolgung der Bild- und Tonübertragung
der gesamten Hauptversammlung über das Aktionärsportal und die Ausübung der Aktionärsrechte,
insbesondere des Stimmrechts, als Aktionär nur, wer sich fristgerecht angemeldet und
die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung nachgewiesen hat. Die Berechtigung
zur Teilnahme, zur Ausübung von Aktionärsrechten und der Umfang des Stimmrechts bemessen
sich dabei ausschließlich nach dem im besonderen Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für
die Veräußerbarkeit der Aktien einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung der Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme, die Ausübung
von Aktionärsrechten und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach
dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme,
die Ausübung von Aktionärsrechten und den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt
für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind
nicht zur Teilnahme berechtigt (insbesondere nicht stimmberechtigt). Der Nachweisstichtag
ist im Übrigen kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung.

Den Aktionären, die ihre Anmeldung und den genannten Nachweis ihres Anteilsbesitzes
form- und fristgerecht übermittelt haben, werden anstelle der herkömmlichen Eintrittskarten
Onlinezugangskarten für die Ausübung ihrer Rechte in Bezug auf die Hauptversammlung
übersandt. Die Aktionäre werden darum gebeten, möglichst frühzeitig für die Anmeldung
und die Übersendung des genannten Nachweises zu sorgen, damit der rechtzeitige Zugang
der Onlinezugangskarten sichergestellt ist. Die Onlinezugangskarte enthält unter anderem
den Zugangscode, mit dem die Aktionäre das unter der Internetadresse

www.nabaltec.de/​investor-relations/​hauptversammlung

zugängliche, internet-gestützte Aktionärsportal der Gesellschaft nutzen können.

6.

Ausübung des Stimmrechts und Vollmachtserteilung

Stimmberechtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht durch Briefwahl (schriftlich oder
im Wege elektronischer Kommunikation) oder über Vollmachtserteilung (an Dritte oder
an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) ausüben (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr.
2 COVID-19-Gesetz). Für beide Arten der Stimmrechtsausübung ist die ordnungsgemäße
Anmeldung nebst ordnungsgemäßem Nachweis des Anteilsbesitzes zur Hauptversammlung
erforderlich.

 
6.1

Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl

Stimmberechtigte Aktionäre können ihre Stimmen schriftlich oder im Wege der elektronischen
Kommunikation abgeben (Briefwahl).

Für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Kommunikation (elektronische
Briefwahl) steht den stimmberechtigten Aktionären vor und während der Hauptversammlung
das unter der Internetadresse

www.nabaltec.de/​investor-relations/​hauptversammlung

erreichbare Aktionärsportal der Gesellschaft zur Verfügung. Die elektronische Briefwahl
über das Aktionärsportal ist voraussichtlich ab dem 8. Juni 2022 bis zum Ende der
Abstimmungen während der Hauptversammlung möglich. Über das Aktionärsportal können
die stimmberechtigten Aktionäre oder deren Bevollmächtigte auch während der Hauptversammlung
bis zum Ende der Abstimmung etwaige zuvor im Wege der schriftlichen Briefwahl oder
über das Aktionärsportal vorgenommene Stimmabgaben ändern oder widerrufen.

Vor der Hauptversammlung steht den Aktionären zur Stimmrechtsausübung darüber hinaus
das auf der Onlinezugangskarte aufgedruckte Briefwahlformular zur Verfügung. Soweit
ein Aktionär das Briefwahlformular verwendet, ist dieses ausschließlich an die nachfolgende
Postanschrift oder E-Mail-Adresse zu übermitteln und muss dort bis spätestens 28. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), (Datum des Eingangs) zugehen:

Nabaltec AG

c/​o Computershare Operations Center

80249 München

E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Briefwahlformulare, die an eine andere Adresse übermittelt werden oder der Gesellschaft
unter der vorgenannten Adresse verspätet, d. h. nach dem 28. Juni 2022, 24:00 Uhr
(MESZ) zugehen, können bei der Abstimmung aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt
werden.

Briefwahlstimmen, die einer ordnungsgemäßen Anmeldung nicht zweifelsfrei zugeordnet
werden können, werden nicht berücksichtigt.

Weitere Hinweise zur Briefwahl sind auf der Onlinezugangskarte, welche die ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmächtigte zugesandt bekommen, abgedruckt.

6.2

Vollmachtserteilung an Dritte

Aktionäre, die ihre Anmeldung und den Nachweis ihres Anteilsbesitzes form- und fristgerecht
übermittelt haben und nicht selbst die virtuelle Hauptversammlung verfolgen oder ihre
Aktionärsrechte ausüben wollen, können sich bei der Ausübung des Stimmrechts sowie
sonstiger Aktionärsrechte durch einen Bevollmächtigten, auch z. B. Kreditinstitute,
Intermediäre, Aktionärsvereinigungen oder Stimmrechtsberater, vertreten lassen. Handelt
es sich bei dem Bevollmächtigten um einen Intermediär, ein Kreditinstitut oder einen
anderen in § 135 AktG genannten Aktionärsvertreter, gelten für die Form und den Nachweis
der Vollmacht die gesetzlichen Bestimmungen. Für alle übrigen Bevollmächtigten gelten
die nachfolgenden Regelungen.

Die Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung und die Ausübung
von Aktionärsrechten durch den Bevollmächtigen über das Aktionärsportal setzen voraus,
dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die auf der Onlinezugangskarte aufgedruckten
Zugangsdaten zum Aktionärsportal erhält, sofern die Zugangsdaten nicht direkt an den
Bevollmächtigten versandt wurden. Die Nutzung des Zugangs durch den Bevollmächtigten
gilt zugleich als Nachweis der Bevollmächtigung.

Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können
das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl
oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
ausüben.

Die Gesellschaft geht davon aus, dass Aktionäre ihre Bevollmächtigten auf die Weitergabe
und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung
und Bundesdatenschutzgesetz hingewiesen haben.

Alternativ kann die Erteilung der Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber
der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch
geführt werden, dass der Vollmachtgeber oder der Bevollmächtigte den Nachweis (z.
B. die Vollmacht im Original oder in Kopie bzw. als Scan) wahlweise an die nachfolgende
Postanschrift oder E-Mail-Adresse übermittelt, wobei diese Übermittlung aus organisatorischen
Gründen bis spätestens 28. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), (Datum des Eingangs) erfolgen
soll:

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80249 München

E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht
durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis
über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer
bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar
der Gesellschaft gegenüber erklärt werden.

Erteilung, Widerruf und Änderung einer Vollmacht nach dem 28. Juni 2022, 24:00 Uhr
(MESZ), kann aus organisatorischen Gründen nur über das Aktionärsportal erfolgen.

Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, werden gebeten, zur Erteilung
der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft den ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionären auf der Onlinezugangskarte zur Verfügung stellt. Vollmachten
können auch nach dem 28. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ) bis zum Ende der Abstimmung in
der Hauptversammlung auch elektronisch über das Aktionärsportal erteilt, geändert
und widerrufen werden. Nähere Einzelheiten erhalten die Aktionäre im Internet unter

www.nabaltec.de/​investor-relations/​hauptversammlung

Vollmachten, die einem ordnungsgemäß angemeldeten Aktionär nicht zweifelsfrei zugeordnet
werden können, werden nicht berücksichtigt. Soweit für die Bevollmächtigung nicht
das auf der Onlinezugangskarte aufgedruckte Formular verwendet oder die Vollmacht
nicht elektronisch über das Aktionärsportal erteilt wird, sollten Aktionäre oder Bevollmächtigte
darauf achten, dass zusammen mit der Vollmacht auch die Angaben zum Aktionär, der
die Vollmacht erteilt hat (Nummer der Onlinezugangskarte oder Name und Anschrift des
Aktionärs, Anzahl der angemeldeten Aktien von der Onlinezugangskarte) mit übermittelt
werden.

6.3

Vollmachtserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären und deren Bevollmächtigten ferner die Möglichkeit,
sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter als Bevollmächtigten
bei der Ausübung des Stimmrechts vertreten zu lassen.

Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt im Fall der Bevollmächtigung
das Stimmrecht ausschließlich weisungsgebunden aus. Bei fehlenden oder nicht eindeutig
erteilten Weisungen wird sich der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft der Stimme
enthalten. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine Vollmachten und Aufträge
zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des
Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.

Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
können elektronisch über das Aktionärsportal, das unter der Internetadresse

www.nabaltec.de/​investor-relations/​hauptversammlung

erreichbar ist, der Gesellschaft erteilt, geändert und widerrufen werden. Diese Möglichkeit
besteht bis zum Ende der Abstimmung in der Hauptversammlung.

Alternativ können Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter unter Verwendung des auf der Onlinezugangskarte aufgedruckten
Vollmachtsformulars erteilt werden. Die ausgefüllten Vollmachtsformulare müssen in
diesem Fall aus organisatorischen Gründen aber spätestens bis zum 28. Juni 2022, 24:00
Uhr (MESZ), (Datum des Eingangs) bei der Gesellschaft unter der folgenden Postanschrift
oder E-Mail-Adresse eingegangen sein, damit sie vom Stimmrechtsvertreter berücksichtigt
werden können:

Nabaltec AG

c/​o Computershare Operations Center

80249 München

E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären
zusammen mit der Onlinezugangskarte zugehen.

6.4

Ergänzende Informationen zur Stimmrechtsausübung

Grundsätzlich berücksichtigt die Gesellschaft jeweils die zuletzt fristgerecht eingegangene
Erklärung (Stimmrechtsausübung oder Erteilung von Vollmacht und ggf. Weisung an den
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) eines Aktionärs und dessen Bevollmächtigten.
Sollten Stimmrechte fristgemäß auf mehreren Wegen (Brief, E-Mail, elektronisch über
das Aktionärsportal durch Briefwahl) ausgeübt bzw. Vollmacht und ggf. Weisungen an
den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilt werden und sollte nicht eindeutig
für die Gesellschaft erkennbar sein, welche Erklärung zuletzt oder später bei ihr
eingegangen ist, werden solche Erklärungen in folgender Reihenfolge berücksichtigt:
1. elektronisch über das Aktionärsportal, 2. per E-Mail und 3. per Brief.

Eine spätere Stimmabgabe gilt grundsätzlich als Widerruf einer früheren Stimmabgabe.
Der zuletzt zugegangene, fristgerechte Widerruf einer Erklärung ist maßgeblich. Die
Erteilung einer Vollmacht an Dritte als solche gilt nicht als Erklärung oder Stimmabgabe
im Sinne dieser Ziffer II.6.4, sondern erst die Abgabe einer Erklärung oder Stimmabgabe
durch den bevollmächtigten Dritten.

Die Stimmabgaben per Briefwahlstimmen bzw. Vollmachten und ggf. Weisungen zu Tagesordnungspunkt
2 (Verwendung des Bilanzgewinns) behalten ihre Gültigkeit auch im Falle der Anpassung
des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Anzahl dividendenberechtigter
Aktien.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt
werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Briefwahlstimme bzw. Weisung
entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

 
7.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG i. V. m.
§ 1 Abs. 2 Satz 3 des COVID-19-Gesetz

Durch das COVID-19-Gesetz werden die Pflichten der Gesellschaft zur Veröffentlichung
von Anträgen und Wahlvorschlägen nach §§ 126, 127 AktG nicht eingeschränkt oder modifiziert.

Gegenanträge zu einem Vorschlag der Verwaltung und Wahlvorschläge richten Aktionäre
deshalb bitte unter Beifügung ihrer Aktionärslegitimation (Nummer der Onlinezugangskarte
und/​oder Name und Anschrift des Aktionärs) ausschließlich an die

Nabaltec AG
Vorstand
Alustraße 50 – 52
92421 Schwandorf
E-Mail: GegenantraegeHV2022@nabaltec.de

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft – ohne Berücksichtigung des
Tages der Hauptversammlung und des Zugangstages – mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung,
also spätestens am 14. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), (Datum des Eingangs) zugehen und
die Voraussetzungen des § 126 bzw. § 127 AktG erfüllen, werden auf der Internetseite
der Gesellschaft unter

www.nabaltec.de/​investor-relations/​hauptversammlung

einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer eventuellen Stellungnahme
der Verwaltung veröffentlicht sowie den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten
unter den dort genannten Voraussetzungen zugänglich gemacht. Ein Gegenantrag und/​oder
dessen Begründung brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände
gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt.

Die Gesellschaft weist ihre Aktionäre auf Folgendes hin: Da diese Hauptversammlung
als virtuelle Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung ohne physische
Präsenz der Aktionäre durchgeführt wird, können Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
mangels physischer Anwesenheit in der Hauptversammlung nicht gestellt werden.

Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 AktG zugänglich
zu machen sind, gelten aber nach § 1 Abs. 2 Satz 3 des COVID-19-Gesetzes als in der
Versammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende
Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist. Solche
Anträge oder Wahlvorschläge werden deshalb unverzüglich nach Prüfung so in das Aktionärsportal
übernommen, dass die Aktionäre auch über diese Anträge und Wahlvorschläge ihr Stimmrecht
nach Maßgabe der Ziffer II.6 ausüben können.

Die Aktionäre der Gesellschaft werden deshalb aufgefordert, auch wenn sie ihre Stimmen
bereits bis zum 15. Juni 2022 im Wege der elektronischen Briefwahl (ggf. durch einen
Vertreter) über das Aktionärsportal oder der Briefwahl abgegeben haben, sich ab dem
20. Juni 2022, 18:00 Uhr (MESZ), im Aktionärsportal der Gesellschaft zu informieren,
ob aufgrund von solchen, als gestellt geltenden Anträgen oder Wahlvorschlägen von
Aktionären, weitere Abstimmungsmöglichkeiten (weitere Anträge oder Wahlvorschläge)
hinzugekommen sind, zu denen sie über die vorstehend Ziffer II.6 dargestellten Möglichkeiten
ebenfalls ihr Stimmrecht ausüben oder Vollmachten erteilen können.

8.

Auskunftsrecht/​Fragerecht der Aktionäre im Wege elektronischer Kommunikation

Auf der Grundlage von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 Halbsatz 2 des COVID-19-Gesetzes
hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass Aktionäre ihre
Fragen bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation
bei der Gesellschaft einreichen müssen. Der Vorstand wird nach pflichtgemäßem, freiem
Ermessen entscheiden, wie er Fragen beantwortet (§ 1 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 COVID-19-Gesetz).

Nur ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre können ihre Fragen einreichen.
Die Fragen müssen der Gesellschaft spätestens bis zum 28. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ),
(Datum des Eingangs) ausschließlich über folgende E-Mail-Adresse:

FragenHV2022@nabaltec.de

zugehen. Nach Ablauf dieser Frist können eingereichte Fragen nicht mehr berücksichtigt
werden.

Fragen können nur berücksichtigt werden, wenn mit der Frage bzw. den Fragen auch ein
Nachweis der Aktionärseigenschaft mitgeteilt wird, indem entweder Name und Adresse
des Aktionärs oder Bevollmächtigten und/​oder die Nummer der Onlinezugangskarte des
Aktionärs angegeben werden.

Bei der Beantwortung von Fragen während der Hauptversammlung wird der Name des Fragestellers
nur offengelegt (soweit Fragen individuell beantwortet werden), wenn mit der Übermittlung
der Frage ausdrücklich das Einverständnis zur Offenlegung des Namens erklärt wurde.
Gleiches gilt für eine etwaige Vorabveröffentlichung von Fragen und gegebenenfalls
Antworten auf der Internetseite der Gesellschaft im Vorfeld der Hauptversammlung:
Auch in diesem Fall wird der Name des Fragestellers nur offengelegt, wenn er mit Übersendung
der Frage ausdrücklich sein Einverständnis zur Offenlegung seines Namens erklärt hat.

9.

Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Aktionäre, die ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl (schriftlich oder im Wege elektronischer
Kommunikation) oder über die Erteilung von Vollmachten ausgeübt haben, haben die Möglichkeit,
im Wege elektronischer Kommunikation Widerspruch gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung
bei dem mit der Niederschrift der Hauptversammlung beauftragten Notar zu erklären.
Die Widerspruchseinlegung ist dem Notar elektronisch über die E-Mail-Adresse

WiderspruchHV2022@nabaltec.de

zu übermitteln und ist ab der Eröffnung der Hauptversammlung bis zu deren Schließung
durch den Versammlungsleiter möglich. Mit der Erklärung ist ein Nachweis der Aktionärseigenschaft
zu übermitteln, indem entweder die Nummer der Onlinezugangskarte und/​oder Name und
Adresse des Aktionärs angegeben werden.

Der Notar hat die Gesellschaft zur Entgegennahme von Widersprüchen ermächtigt und
erhält die Widersprüche hierüber.

10.

Fristen und Angaben zur Uhrzeit

Sämtliche Zeitangaben dieser Einladung sind in der für Deutschland maßgeblichen mitteleuropäischen
Zeit (MESZ) angegeben. Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC)
dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden.

11.

Verbindlichkeit der Abstimmung

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht wie vorstehend
in Ziffer II.6 dargestellt auszuüben. Unter Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschlussvorschlag
unterbreitet und ist somit auch keine Abstimmung vorgesehen. Die vorgesehenen Abstimmungen
zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7 haben verbindlichen Charakter. Die Aktionäre können
bei sämtlichen Abstimmungen jeweils mit „Ja“ (Befürwortung) oder „Nein“ (Ablehnung)
abstimmen oder sich der Stimme enthalten (Stimmenthaltung).

12.

Datenschutz

Im Rahmen der Hauptversammlung der Nabaltec AG werden personenbezogene Daten verarbeitet.
Einzelheiten dazu mit den Hinweisen der Gesellschaft zur Verarbeitung der personenbezogenen
Daten der Aktionäre durch die Gesellschaft und zu den den Aktionären nach dem Datenschutzrecht
zustehenden Rechten entnehmen Sie bitte der Internetseite der Gesellschaft unter

www.nabaltec.de/​investor-relations/​hauptversammlung

Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen, werden gebeten, diesen über die Datenschutzinformationen
der Gesellschaft zu informieren.

Für Nutzer des Aktionärsportals gelten zusätzliche Datenschutzhinweise, die im Portal
jederzeit aufgerufen werden können.

13.

Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung

Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des Aktionärsportals
und zur Ausübung von Aktionärsrechten benötigen Sie eine Internetverbindung und ein
internetfähiges Endgerät sowie gegebenenfalls einen E-Mail-Zugang. Um die Bild- und
Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile
Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.

Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung
einen Computer, benötigen Sie einen Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer.

Für den Zugang zum internetgestützten Aktionärsportal der Gesellschaft benötigen Sie
Ihre Onlinezugangskarte, welche Sie nach ordnungsgemäßer Anmeldung unaufgefordert
übersendet bekommen. Auf dieser Onlinezugangskarte finden sich Ihre individuellen
Zugangsdaten, mit denen Sie sich im Aktionärsportal anmelden können.

Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische
Probleme während der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen – soweit
möglich – die Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der
Hauptversammlung auszuüben. Im Aktionärsportal ist die Ausübung des Stimmrechts voraussichtlich
ab dem 8. Juni 2022 möglich.

14.

Hinweis zur Verfügbarkeit der Bild- und Tonübertragung

Die Aktionäre können die gesamte Hauptversammlung über das Aktionärsportal per Bild-
und Tonübertragung im Internet verfolgen. Die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung
und die Verfügbarkeit des internetgestützten Aktionärsportals kann nach dem heutigen
Stand der Technik aufgrund von Einschränkungen der Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes
und der Einschränkung von Internetdienstleistungen von Drittanbietern Schwankungen
unterliegen, auf welche die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die Gesellschaft kann
daher keine Gewährleistungen und Haftung für die Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit
der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch genommenen Netzelemente
Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie den Zugang zum Aktionärsportal und dessen
generelle Verfügbarkeit übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt auch keine Verantwortung
für Fehler und Mängel der für die Durchführung der Hauptversammlung über das Internet
eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen,
soweit nicht Vorsatz vorliegt. Die Gesellschaft empfiehlt aus diesem Grund, frühzeitig
von den oben genannten Möglichkeiten zur Rechtsausübung, insbesondere zur Ausübung
des Stimmrechts, Gebrauch zu machen. Sofern es Datenschutz- oder Sicherheitserwägungen
zwingend erfordern, muss sich der Versammlungsleiter der Hauptversammlung vorbehalten,
die Durchführung der Hauptversammlung zu unterbrechen.

 

Schwandorf, im Mai 2022

 

Der Vorstand

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