Namendo Solutions AG Bamberg – Hauptversammlung

Namendo Solutions AG

Bamberg

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

21. Oktober 2014 um 10.00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Namendo Solutions AG – Max Planck Str. 3, 12489 Berlin stattfindenden

außerordentlichen Hauptversammlung

ein.
Angekündigt wird folgende Tagesordnung:

1.

Abberufung des Aufsichtsrates

2.

Neuwahl des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat setzt sich gem. § 8 Absatz 1 Satz 1 der Satzung, § 95 Satz 1 AktG aus drei Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge für die von ihr zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrates nicht gebunden.

Zur Wahl des Aufsichtsrats werden vorgeschlagen:

a)

Herr Dennis Etzel, 64287 Darmstadt

b)

Herr Scott Eppinga, Vermögensverwalter, Florida

c)

Herr Antonino Piazza, kaufmännischer Angestellter, Heppenheim

Als Ersatzmitglied für die neu gewählten Aufsichtsratsmitglieder wird zur Wahl vorgeschlagen:

Herr Rolf Christopher Landgraf, Rechtsanwalt, Bad König

Teilnahmebedingungen:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierzu reicht ein in Textform (§ 126 b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch die depotführende Bank aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen. Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft unter folgender Anschrift:

Namendo Solutions AG
Max Planck Str. 3
12489 Berlin

bis spätestens am 6. Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.

Fällt der 6. Tag vor dem Tag der Hauptversammlung auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Sitz der Gesellschaft staatlich anerkannten gesetzlichen Feiertag, so müssen Anmeldung und Nachweis spätestens am vorhergehenden Werktag zugehen. Die Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Vollmacht bedarf zur Wirksamkeit der Textform.

Anträge von Aktionären:

Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sind unter Angabe des Namens des Aktionärs und einer Begründung bis spätestens zwei Wochen vor dem Tage der Hauptversammlung ausschließlich zu richten an:

 

Berlin, im September 2014

Namendo Solutions AG

Werner Kirsch
– Vorstand –

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