Nano-Sky AG – außerordentliche Hauptversammlung

Nano-Sky AG

München

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

 

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, den

03. Dezember 2015, um 14.00 Uhr

in den Räumlichkeiten der Sozietät Leisner Steinbacher Baum, Rechtsanwälte Steuerberater, Widenmayerstraße 9, 80538 München, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

Einziger Tagesordnungspunkt

Neuwahl zweier Mitglieder des Aufsichtsrats

Das Aufsichtsratsmitglied Christian Götze, 81579 München, Deutschland, hat sein Amt gemäß Art. 18 Ziffer 3 der Satzung mit Wirkung zum 01.09.2015, 24.00 Uhr niedergelegt. Das Aufsichtsratsmitglied Gerhard Henze, 8126 Zunikon, Schweiz, hat sein Amt gemäß Art. 18 Ziffer 3 der Satzung mit Wirkung zum 03.12.2015, 24.00 Uhr niedergelegt.

Dementsprechend ist eine Neuwahl durch die Hauptversammlung in Bezug auf zwei Aufsichtsratsmandate erforderlich.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 95 Abs. 1 AktG und Art. 19 Ziffer 1. der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen und wird durch die Hauptversammlung gewählt, § 101 Abs. 1 Satz 1 AktG und Art. 9 Ziffer 2. a) der Satzung. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden, § 101 Abs. 1 Satz 2 AktG. Die Amtszeit des amtierenden Aufsichtsrats begann mit der Wahl in der Hauptversammlung vom 27.12.2012 mit Wirkung zum 01.01.2013. Die Amtszeit beträgt vier Geschäftsjahre, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, und endet mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, § 102 Abs. 1 AktG und Art. 19 Ziffer 2. Satz 2 der Satzung. Die Wahl des Nachfolgers eines vor Ablauf der Amtszeit ausgeschiedenen Mitglieds erfolgt für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds, § 102 Abs. 2 AktG und Art. 19 Ziffer 2. Satz 3 der Satzung. Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:

„Herr Stefan Wohnhas, Unternehmer, 83209 Prien am Chiemsee, Osternacher Straße 50, Deutschland sowie Herr Dr. Michael Streit, Rechtsanwalt, 26137 Oldenburg, Scheideweg 161 werden gemäß § 102 Abs. 2 AktG und Art. 19 Ziffer 2. Satz 3 der Satzung für die Dauer der laufenden Amtsperiode des Aufsichtsrats und damit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 entscheidet, als Aufsichtsrat gewählt.“

– Ende der Tagesordnung –

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre berechtigt, die zu Beginn der Hauptversammlung im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind.

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht nur selbst, sondern auch durch einen Bevollmächtigten ausüben. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen nach Art. 8 Ziffer 2. der Satzung der Textform.

Auf Verlangen der Gesellschaft haben sich die zur Teilnahme an der Hauptversammlung erschienenen Personen durch Vorlage ihres Personalausweises, ihres Reisepasses – oder bei ausländischen Personen – eines vergleichbaren Dokuments auszuweisen.

Anträge

Etwaige Anträge nach §§ 126, 127 AktG übersenden Sie bitte der Gesellschaft per Post an:

Nano-Sky AG
Klenzestraße 5–7
85737 Ismaning

oder per Telefax unter der Telefax-Nummer: 089 – 96 18 99 90
oder per E-Mail an: office@nano-sky.com

Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären durch die Gesellschaft nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese spätestens zwei Wochen vor der Hauptversammlung und damit spätestens zum 18. November 2015, 24.00 Uhr bei der Gesellschaft eingegangen sind.

 

München, Oktober 2015

Nano-Sky AG

Der Vorstand

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