Nano-Sky AG – Hauptversammlung 2015

Nano-Sky AG
München

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, den
25. Juni 2015, um 14.00 Uhr

in dem Konferenzsaal „Salzburg“ des Nemetschek Haus, Konrad-Zuse-Platz 1, 81829 München stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Das Nemetschek Haus liegt vis-à-vis zur Wappenhalle, der ehemaligen Empfangshalle des Flughafen München-Riem.

Tagesordnung

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2011 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011

Entsprechend §§ 172, 173 AktG ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. § 175 Abs. 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über die Verwendung eines etwaigen Bilanzgewinns einzuberufen hat. Der festgestellte Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011 liegen ab Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Adresse: Konrad-Zuse-Platz 8, 81829 München) zur Einsicht aus und werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen.

TOP 2

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum zu entlasten.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu entlasten.

TOP 4

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2012 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2012

Entsprechend §§ 172, 173 AktG ist zum Tagesordnungspunkt 4 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. § 175 Abs. 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über die Verwendung eines etwaigen Bilanzgewinns einzuberufen hat. Der festgestellte Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2012 liegen ab Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Adresse: Konrad-Zuse-Platz 8, 81829 München) zur Einsicht aus und werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen.

TOP 5

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum zu entlasten.

TOP 6

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu entlasten.

TOP 7

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2013 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013

Entsprechend §§ 172, 173 AktG ist zum Tagesordnungspunkt 7 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. § 175 Abs. 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über die Verwendung eines etwaigen Bilanzgewinns einzuberufen hat. Der festgestellte Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013 liegen ab Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Adresse: Konrad-Zuse-Platz 8, 81829 München) zur Einsicht aus und werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen.

TOP 8

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum zu entlasten.

TOP 9

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu entlasten.

TOP 10

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014

Entsprechend §§ 172, 173 AktG ist zum Tagesordnungspunkt 10 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. § 175 Abs. 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über die Verwendung eines etwaigen Bilanzgewinns einzuberufen hat. Der festgestellte Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014 liegen ab Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Adresse: Konrad-Zuse-Platz 8, 81829 München) zur Einsicht aus und werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen.

TOP 11

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum zu entlasten.

TOP 12

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu entlasten.

TOP 13

Neuwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats

Das Aufsichtsratsmitglied Dr. Wolfgang Klauck, 47877 Willich, Deutschland, hat sein Amt gemäß Art. 18 Ziffer 3 der Satzung mit Wirkung zum 30.04.2015, 24.00 Uhr niedergelegt, so dass eine Neuwahl durch die Hauptversammlung in Bezug auf ein Aufsichtsratsmandat erforderlich ist.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 95 Abs. 1 AktG und Art. 19 Ziffer 1. der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen und wird durch die Hauptversammlung gewählt, § 101 Abs. 1 Satz 1 AktG und Art. 9 Ziffer 2. a) der Satzung. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden, § 101 Abs. 1 Satz 2 AktG. Die Amtszeit des amtierenden Aufsichtsrats begann mit der Wahl in der Hauptversammlung vom 27.12.2012 mit Wirkung zum 01.01.2013. Die Amtszeit beträgt vier Geschäftsjahre, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, und endet mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, § 102 Abs. 1 AktG und Art. 19 Ziffer 2. Satz 2 der Satzung. Die Wahl des Nachfolgers eines vor Ablauf der Amtszeit ausgeschiedenen Mitglieds erfolgt für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds, § 102 Abs. 2 AktG und Art. 19 Ziffer 2. Satz 3 der Satzung. Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen.

„Herr Peter Prentzel, Consultant, 07012 Palma de Mallorca, Calle San Felio 3, App. 3b, Spanien wird gemäß § 102 Abs. 2 AktG und Art. 19 Ziffer 2. Satz 3 der Satzung für die Dauer der laufenden Amtsperiode des Aufsichtsrats und damit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 entscheidet, als Aufsichtsrat gewählt.“
– Ende der Tagesordnung –

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre berechtigt, die zu Beginn der Hauptversammlung im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind.

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht nur selbst, sondern auch durch einen Bevollmächtigten ausüben. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen nach Art. 8 Ziffer 2. der Satzung der Textform.

Auf Verlangen der Gesellschaft haben sich die zur Teilnahme an der Hauptversammlung erschienenen Personen durch Vorlage ihres Personalausweises, ihres Reisepasses – oder bei ausländischen Personen – eines vergleichbaren Dokuments auszuweisen.

Anträge

Etwaige Anträge nach §§ 126, 127 AktG übersenden Sie bitte der Gesellschaft per Post an:
Nano-Sky AG
Konrad-Zuse-Platz 8
81829 München

oder per Telefax unter der Telefax-Nummer: 089 – 20 70 428-66
oder per E-Mail an: office@nano-sky.com.

Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären durch die Gesellschaft nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese spätestens zwei Wochen vor der Hauptversammlung und damit spätestens zum 11. Juni 2015, 24.00 Uhr bei der Gesellschaft eingegangen sind.

München, Mai 2015

Nano-Sky AG

Der Vorstand

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