Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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nanoSaar AG Starnberg |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung | 26.04.2019 |
nanoSaar AGStarnbergEinberufung der ordentlichen HauptversammlungWir laden unsere Aktionäre hiermit zu der am3. Juni 2019, um 10:00 Uhr,in den Geschäftsräumen der Gesellschaft Würmstraße 4, 82319 Starnberg,
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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Diese Unterlagen liegen ab sofort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Würmstraße 4, 82319 Starnberg, zur Einsicht der Aktionäre aus und werden auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos in Abschrift überlassen. Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgt nicht. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss der nanoSaar AG bereits gebilligt. Dieser ist damit festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung entfällt somit. |
(2) |
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
(3) |
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
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Wahl des Abschlussprüfers für das am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BWT Bayerische Wirtschaftstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen. |
Bedingungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis bedürfen der Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse der Gesellschaft oder per E-Mail an
s.stammen@nanosaar.com
spätestens bis zum Ablauf des 27. Mai 2019 zugehen.
Starnberg, im April 2019
nanoSaar AG
Der Vorstand