NanoTerra AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2022

NanoTerra AG

München

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2022

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am

Dienstag, den 08. November 2022, um 10.00 Uhr

in den Räumlichkeiten der Sozietät kleeberg Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Augustenstraße 10, 80333 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2021

Entsprechend §§ 172, 173 AktG ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. § 175 Abs. 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über die Verwendung eines etwaigen Bilanzgewinns einzuberufen hat. Der festgestellte Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2021 sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft

https:/​/​nanoterra.de

zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen.

TOP 2

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum zu entlasten.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu entlasten.

TOP 4

Umfirmierung der Gesellschaft (Änderung der Satzung der Gesellschaft)

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen die nachfolgende Beschlussfassung vor:

Art. 2 Ziffer 1. der Satzung (Firma) wird wie folgt neu gefasst:

„Die Firma der Gesellschaft lautet: corent AG“

Begründung:

Die derzeitige Firma (NanoTerra AG) legt den Schluss nahe, dass die Gesellschaft Produkte herstellt und vertreibt, die Nano-Partikel enthalten. Nano-Partikel werden in der Öffentlichkeit aber als potentiell umweltschädlich aufgenommen. Die von der Gesellschaft hergestellten und vertriebenen Additive enthalten jedoch keine Nano-Partikel und sind umweltverträglich. Die neue Firmierung greift zum einen die im Markt eingeführte Produktbezeichnung „NT“ auf und verbindet zugleich Teile der Begriffe „Cooperation“ und „Rentability“ zu dem Kunstwort „corent“. Damit spiegelt die neue Firmierung zugleich die Wirtschaftlichkeit der Produkte sowie die Nähe der Gesellschaft zu den Bedürfnissen der Kunden wieder.

– Ende der Tagesordnung –

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre berechtigt, die zu Beginn der Hauptversammlung im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind.

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht nur selbst, sondern auch durch einen Bevollmächtigten ausüben. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen nach Art. 8 Ziffer 2. der Satzung der Textform.

Auf Verlangen der Gesellschaft haben sich die zur Teilnahme an der Hauptversammlung erschienenen Personen durch Vorlage ihres Personalausweises, ihres Reisepasses – oder bei ausländischen Personen – eines vergleichbaren Dokuments auszuweisen.

Anträge

Etwaige Anträge nach §§ 126, 127 AktG übersenden Sie bitte der Gesellschaft per E-Mail an

info@nanoterra.de

oder aber per Post an NanoTerra AG, Nördliche Münchner Str. 9c, 82031 Grünwald.

Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären durch die Gesellschaft nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese spätestens zwei Wochen vor der Hauptversammlung und damit spätestens am 24. Oktober 2022, 24.00 Uhr, bei der Gesellschaft eingegangen sind.

Corona-bedingte Hinweise:

COVID-19-Pandemie /​ Hygiene- und Infektionsschutzkonzept

Vor dem Hintergrund der nach wie vor in Deutschland um sich greifenden COVID-19-Pandemie wird die Hauptversammlung der NanoTerra AG unter Anwendung eines strikten Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts durchgeführt. Hierzu gehören unter anderem die folgenden Maßnahmen:

Bitte prüfen Sie selber, ob sie von einer möglichen Corona-Erkrankung betroffen sein könnten. Sollten Sie Erkrankungssymptome bei sich erkennen bzw. innerhalb der vergangenen 14 Tage vor dem Termin der Hauptversammlung mit einem positiv auf COVID-19 getesteten Menschen Kontakt gehabt haben, erwägen Sie bitte, kurzfristig nicht an der Versammlung teilzunehmen. Ihr Recht auf Stimmrechtsübertragung (Stimmrechtsvollmacht) bleibt hiervon selbstverständlich unberührt.

Zur Sicherheit der Teilnehmer werden wir zur etwaig notwendigen Kontaktnachverfolgung auf die Daten der in der Hauptversammlung geführten Anwesenheitsliste zurückgreifen.

Sie werden gebeten, am Veranstaltungsort einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Diesen stellen wir Ihnen gerne bei Einlass zur Verfügung.

Bitte halten Sie einen Abstand von mindestens 1,50 m zu anderen Gästen.

In Abhängigkeit von weiteren gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen behält sich die NanoTerra AG vor, weitere Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen zu treffen. Dies kann im Extremfall eine kurzfristige Absage der Hauptversammlung einschließen. Sollte es erforderlich sein, die Hauptversammlung abzusagen, so wird dies auf der Homepage der Gesellschaft (www.nanoterra.de) unverzüglich bekannt gemacht.

 

München, Oktober 2022

NanoTerra AG

Der Vorstand

 

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