NanoTerra AG – Hauptversammlung 2018

NanoTerra AG

München

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 2018

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Dienstag, den

06. November 2018, um 13.00 Uhr

in den Räumlichkeiten der Sozietät kleeberg Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Augustenstraße 10, 80333 München stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

Kapitalerhöhung durch Bareinlage

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

a)

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 75.000,00 wird gegen Bareinlagen um EUR 225.000,00 auf EUR 300.000,00 durch Ausgabe von 225.000 neuen, auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 (in Worten: ein Euro) je Aktie erhöht.

Die neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie ausgegeben. Sie sind ab dem 01.01.2018 voll gewinnberechtigt.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.

b)

Art. 5 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) wird wie folgt neu gefasst:

„Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt

EUR 300.000,00

(in Worten: dreihunderttausend Euro)

Das Grundkapital ist eingeteilt in 300.000 Stückaktien.“

– Ende der Tagesordnung –

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre berechtigt, die zu Beginn der Hauptversammlung im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind.

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht nur selbst, sondern auch durch einen Bevollmächtigten ausüben. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen nach Art. 8 Ziffer 2. der Satzung der Textform.

Auf Verlangen der Gesellschaft haben sich die zur Teilnahme an der Hauptversammlung erschienenen Personen durch Vorlage ihres Personalausweises, ihres Reisepasses – oder bei ausländischen Personen – eines vergleichbaren Dokuments auszuweisen.

Anträge

Etwaige Anträge nach §§ 126, 127 AktG übersenden Sie bitte der Gesellschaft per Post an:

NanoTerra AG
Infanteriestraße 19/Geb. 6
80797 München
oder per Telefax unter der Telefax-Nummer: 089 – 215 45 40 39
oder per E-Mail an: info@nanoterra.net

Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären durch die Gesellschaft nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese spätestens zwei Wochen vor der Hauptversammlung und damit spätestens zum 22. Oktober 2018, 24.00 Uhr bei der Gesellschaft eingegangen sind.

 

München, September 2018

NanoTerra AG

Der Vorstand

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