NanoTerra AG – Hauptversammlung 2018

NanoTerra AG

München

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2018

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, den

08. August 2018, um 11.00 Uhr

in den Räumlichkeiten der Sozietät kleeberg Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Augustenstraße 10, 80333 München stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017

Entsprechend §§ 172, 173 AktG ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. § 175 Abs. 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über die Verwendung eines etwaigen Bilanzgewinns einzuberufen hat. Der festgestellte Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017 liegen ab Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Adresse: Infanteriestraße 19/Geb. 6, 80797 München) zur Einsicht aus und werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen.

TOP 2

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum zu entlasten.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu entlasten.

TOP 4

Neuwahl des Aufsichtsrats

Die Amtszeit des amtierenden Aufsichtsrats begann mit der Wahl in der Hauptversammlung vom 27.12.2012 mit Wirkung zum 01.01.2013. Die Amtszeit beträgt vier Geschäftsjahre, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, und endet mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, § 102 Abs. 1 AktG und Art. 19 Ziffer 2. Satz 1 und 2 der Satzung. Dementsprechend endet die Amtszeit des amtierenden Aufsichtsrats mit der Hauptversammlung die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 beschließt.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 95 Abs. 1 AktG und Art. 19 Ziffer 1. der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen und wird durch die Hauptversammlung gewählt, § 101 Abs. 1 Satz 1 AktG und Art. 9 Ziffer 2. a) der Satzung. Bei der NanoTerra AG handelt es sich um eine mitbestimmungsfreie Gesellschaft, so dass nach § 96 Abs. 1, 5. Fall AktG der Aufsichtsrat nur aus Aufsichtsratsmitgliedern besteht, die in der Hauptversammlung durch die Aktionäre gewählt werden. Die Amtszeit beträgt – wie bereits vorstehend ausgeführt – vier Geschäftsjahre, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, und endet mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, § 102 Abs. 1 AktG und Art. 19 Ziffer 2. Satz 1 und 2 der Satzung.

„Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgenden Personen

1.

Herrn Gerhard Henze , Kaufmann, Sennhofstraße 37, 8125 Zollikerberg, Schweiz

2.

Herrn Dr. Michael Streit , Rechtsanwalt in Bürogemeinschaft, Rechtsanwälte und Fachanwälte Dr. Henning Hillers, Dr. Michael Streit, Dr. Jörg Behrends, 26127 Oldenburg, Scheideweg 161, Deutschland

3.

Herrn Wolfgang Henze , Rentner, vormals Geschäftsführer im früheren Hoechst-Konzern, Oberer Lindenstruthweg 7, 61476 Kronberg im Taunus, Deutschland

für eine Amtsperiode im Sinne von § 102 Abs. 1 AktG und Art. 19 Ziffer 2. Satz 1 und 2 der Satzung in den Aufsichtsrat zu wählen.“

– Ende der Tagesordnung –

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre berechtigt, die zu Beginn der Hauptversammlung im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind.

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht nur selbst, sondern auch durch einen Bevollmächtigten ausüben. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen nach Art. 8 Ziffer 2. der Satzung der Textform.

Auf Verlangen der Gesellschaft haben sich die zur Teilnahme an der Hauptversammlung erschienenen Personen durch Vorlage ihres Personalausweises, ihres Reisepasses – oder bei ausländischen Personen – eines vergleichbaren Dokuments auszuweisen.

Anträge

Etwaige Anträge nach §§ 126, 127 AktG übersenden Sie bitte der Gesellschaft per Post an:

NanoTerra AG
Infanteriestraße 19/Geb. 6
80797 München

oder per Telefax unter der Telefax-Nummer: 089 – 215 45 40 39
oder per E-Mail an: info@nanoterra.net

Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären durch die Gesellschaft nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese spätestens zwei Wochen vor der Hauptversammlung und damit spätestens zum 24. Juli 2018, 24.00 Uhr bei der Gesellschaft eingegangen sind.

 

München, Juni 2018

NanoTerra AG

Der Vorstand

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